Ähh, da hast du aber jetzt was Anderes gemacht. Du hast jetzt eine Änderungsabnahme nach § 19.3 StZVO gemacht, also genau das, was du mit der ABE vermeiden möchtest und wofür eine Teilegutachten oder eine Teiletypgenehmigung ausgereicht hätte. Warum?
Und ja, das muss so, weil du keine anderen...