@MZuki: Das habe ich so ähnlich schon gefunden, aber ich habe keine Aufforderung erhalten. Die Frage wäre, wie sehr die Zuschläge eingefordert werden, bei der langen Dauer müsste eine Rückzahlung ja auch schon etwas höher ausfallen, um das zu decken. Verjährung war nach fünf Jahren, oder?