Die 920EUR sind Werbungskosten, die pauschal bei der Steuererklärung abgezogen werden, sofern man keine eigenen Werbungskosten angibt, die höher, als der oben angegebene Betrag, sind, oder? ^^
Doch worauf werden die 8.004EUR bezogen?
- auf den Bruttoarbeitslohn [...] der Lohnsteuerbescheinigung...