Ja du hast ein Rücktrittsrecht nach §§ 440, 323, 326 Abs. 5 BGB, wenn diese Mängel immer unverzüglich reklamiert wurden. Nach § 439 BGB muss der Verkäufer erst die Chance auf Nacherfüllung erhalten. Jedoch besagt § 440 S.2, dass eine Nacherfüllung nach dem zweiten Versuch als fehlgeschlagen...