Oh Mann, da schlägt wohl das geballte Halbwissen zu. Du hättest im JuSchG einfach noch ein bisschen weiter lesen sollen, dann hättest du die Stelle gefunden wo steht, dass die von dir zitierten Bestimmungen nicht für erziehungsberechtigte Personen gelten. Soll heißen: Eine Mutter darf ein...