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Mr. Alzheimer
Die hat den Hintergrund, dass man an dieser Steckdose keinen Schukoverteiler installieren kann.Bei Wieland hört mein Verständnis aber komplett auf.
Sinn und Zweck der Wieland ist, dass der WR quasi direkt mit der Unterverteilung verbunden ist. (steckbar)
Es soll dafür gesorgt werden, dass kein weiterer Abgriff passiert.
Gäbe es diesen, dann wäre das, vom Strompfad her, wie ein normaler Schukostromkreis, wo nach der UV mehrere Verbraucher angeschlossen werden können.
Man unterscheidet hier zwischen:
Verbrauchsstromkreis vs. Endstromkreis – Was ist der Unterschied?
- Verbrauchsstromkreis: Dies ist der übliche Stromkreis in Wohnräumen, an dem Geräte wie Fernseher, Stehlampen oder Stereoanlagen angeschlossen sind. Diese Steckdosen sind "durchgeschliffen", d.h., eine einzige Leitung führt aus dem Zählerschrank und versorgt mehrere Steckdosen. Aktuell dürfen hier bis zu 800 Watt mit einem Schukostecker eingespeist werden, da ein "Reservestrom" nachgewiesen wurde, durch den die zusätzliche Belastung eines Balkonkraftwerk unkritisch ist.
- Endstromkreis: Eine Steckdose in einem Endstromkreis ist direkt mit einer Sicherung in der Hausverteilung verbunden und versorgt keine weiteren Geräte. Beispiele hierfür sind Anschlüsse für Waschmaschinen, Trockner oder einphasige E-Herde – Geräte mit hohem Leistungsbedarf, bei denen man sicherstellen möchte, dass die Leitung durch weitere angeschlossene Verbraucher nicht zu warm wird.
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Man will den WR mit 2kWp an einem Endstromkreis haben.
Damit das so ist, sorgt man mit einem speziellen Stecker (Wieland) dafür, dass man daraus keinen Verbrauchsstromkreis macht.
Es ist also ein DAU-Schutz, zumindest weitestgehend. Wer scheiße bauen will, kann auch an nen Schukoverteiler nen Wielandstecker anbauen. Das ist aber ne bewusste Handlung und kein "das geht ja einfach so".
Rein technisch kann man auch mit nem Schuko arbeiten und wer sich auskennt, der sorgt eben dafür, dass in dieser Schukosteckdose (die direkt an der UV hängt) auch nur der WR abgeschlossen wird.
Aber soviel Fachwissen ist da draußen nicht, dass jeder darüber Bescheid weiß.
Wenn man sowas machen mag, sollte man nicht nur an sich selber denken, sondern auch an z.B. seine Kinder.
Die bleiben dann mal alleine @home, dann wird gefeiert und einer ist der Meinung, der zieht das BKW raus, Verteiler zwischen, wieder ran und dann den E-Grill angeschlossen.
Will sagen, nur weil man selber das auf die Kette bekommt, heißt das nicht, dass das andere, die diese Dose auch benutzen können, das auch hinbekommen.
VDE V 0126-95Wo steht es denn in der VDE?
aka Produktnorm für BKWs.
EDIT:
@oNyX`
Das mit dem Wieland ist halt erstmal die Norm, die sagt, wenn du das so und so machst, dann hast du das Nötigste getan.
Und jetzt machen wir mal Normenarbeit.
Man kann gegen die Norm verstoßen, wenn man eine äquivalente oder bessere Maßnahme mit dem selben Schutzziel umsetzt.
Und so kann man sowas machen wie bei @audianer.
Der hat seine 16A Sicherung gegen eine 10A austauschen lassen. (besser wären noch (granularere) FIs)
Damit hat man 6A Reserve in der Normauslegung der Leitung geschaffen.
Wenn man jetzt also 3,5A durch einen 800W WR einspeist, gibt das in Summe eben 13,5A. Und nicht, wie vorher 19,5A ,Strombelastung der Leitung.
Durch diese Maßnahme findet also keine Überlastung statt. Egal ob das 2h (wie bei 960Wp PV), 7h (wie bei 2kWp) oder auch 24h (wenn man seinen 20kWh Akku mit 800W entlädt) passiert.
In keiner Lastsituation und viel wichtiger unter keiner Lastdauer werden die (thermischen) Grenzwerte des Stromkreises gerissen.
Das ist also eine alternative Lösung zur Wielandvorgabe oder Verbot 2kWp am Schuko. Das Schutzziel "Begrenzung Energieeintrag" wird erreicht.
Dazu muss man sich aber mit der Anlage beschäftigen. Das ist aber individuell und eben nicht zu pauschalisieren.
Eine Norm kann aber nicht 100 Varianten für ein Problem definieren. Das machen Normen eben dadurch, dass sie Fachleute einen entsprechenden Handlungsspielraum geben. (dazu muss man aber wissen was man tut und was das Ziel der Maßnahme ist)
Daher sind eigentlich nicht unbedingt die Normen selber interessant, sondern die Begleitdokumente mit den Erklärungen dazu. Das ist bei Gesetzen ebenfalls so.
Die Einhaltung der weiteren Maßnahmen wie NA-Schutz usw. werden ja ebenfalls eingehalten. So dass es im Fall von @audianer eben möglich ist/wäre an dieser Schuko jetzt tatsächlich 800W WR und 2kWp zu installieren.
PS: Die Norm schreibt z.B. auch vor, dass Laienstromkreise mit nem FI auszustatten sind. Machen wir in bestimmten Bereichen aber grundsätzlich nicht. Wir verstoßen, ja als VEFKs, also ganz bewusst gegen die Norm. Sind wir blöde? Nein, weil wir entsprechende Ersatzmaßnahmen definieren, die auch entsprechend OK sind.
Wir wissen also was wir tun, obwohl wir eben nicht nach Norm arbeiten.
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