[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

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So ich hab mal durchgerechnet, mein Einkommen beträgt 3528€ Netto im Monat SK. 1 mit Ehegattenzuschlag und jeden Monat gehen 2610€ vom Konto runter.
2610€ einschließlich der Rechnungen die 1 mal jährlich anfallen geteilt durch 12 und inklusive 1000€ Sparrate (ETF Depot).

Passt, auch wenn es noch 2 Jahre dauert bis meine Frau voll verdient.
 
1600€ Fixkosten klingt ja ziemlich gut 👍 Ist das inkl. Verpflegung usw.?
Da hab ich mit Miete und als Alleinverdiener mit 4-Köpfen inkl. Einkauf locker das Doppelte. Sparen noch außenvor.
 
So ich hab mal durchgerechnet, mein Einkommen beträgt 3528€ Netto im Monat SK. 1 mit Ehegattenzuschlag und jeden Monat gehen 2610€ vom Konto runter.
2610€ einschließlich der Rechnungen die 1 mal jährlich anfallen geteilt durch 12 und inklusive 1000€ Sparrate (ETF Depot).

Passt, auch wenn es noch 2 Jahre dauert bis meine Frau voll verdient.

Wieso arbeitet sie denn nicht?
 
Sie macht wahrscheinlich noch Lifestyle Teilzeit, aka Studieren?
 
Ich will keinesfalls triggern. :D

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Nein danke. Will dumm sterben.
 
Das hättest Dir früher überlegen müssen. :d
 
Du bist mit einem IGM GEhaltz nicht mehr im Topbereich? Bei gleicher Stelle, Erfahrung, Verantwortung und Arbeitszeit?

Halte ich fürn GErücht...
Mittelfeld kannst du sagen.

Kommt halt auf die Gegend an in welcher du lebst. Die Einstufung von Spezialisten hier, ist z.B. 2 Lohngruppen unter anderen Firmen.
Wechseln kannst aber halt auch schlecht, die nächste Firma ist 60km weit weg, Home Office geht in meinem Bereich nicht.

zu der oberen Mittelschicht gehörst du erst wenn du in Schicht arbeitest (bei gutem Grundlohn)

Ja ist immer noch meckern auf hohen Niveau. Aber ist das nicht immer so.
 
Ja also mit anderen Worten, die die mehr verdienen, arbeiten auch was anderes als du. Schicht zum Beispiel. Und wenn die nächste Firma min. 60 km weg ist, dann bist du bei dir wohl mit einem IGM Gehalt wohl doch noch Top Bereich, wenn man deine Position mit deiner Arbeitszeit mit vergleichbaren Stellen vergleicht.

Denn ja logisch, wird es Stellen, die mehr verdienen, weil sie beispielsweise als Schichtarbeiter Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge erhalten, die das Gehalt deutlich anheben. Da können die vom Grundgehalt 2-3 Klassen tiefer liegen und werden dann trotzdem mehr Brutto haben. Ist das vergleichbar? Nein, Schicht ist nochmal ne ganz andere Belastungen und nicht vergleichbar. GEnauso ist natürlich auch die Region relevant und 60km Luftlinie sind da ne Hausnummer. Das bedeutet unter Umständen, ob du damit noch in einer Stadt, deren Speckgürtel oder eben auf dem flachen Land bist und natürlich wirkt sich das auf die Gehälter aus.

Deine Aussage impliziert, dass du in deiner Region mit der selben Stelle wie deiner und der selben Arbeitszeit in anderen Gerwerkschaftsbuden Buden oder nicht Gewerkschaftsbuden mehr verdienen würdest.
 
Hast du ne Quelle dazu?
Wenn die ganze Besoldung umgestellt werden soll wie die Referentenentwürfe zeigen fällt das halt weg und das ist eine Sache des Innenministeriums.

:lol:NRW bessert nach.
Die Neuerung: Die Landesregierung hat den Übergang gestreckt. Die Ausgleichszulage wird nun über zehn Jahre hinweg abgebaut (um jährlich 10 Prozent des Ausgangsbetrags). Dies soll den Beamtinnen und Beamten mehr Planungssicherheit geben.
Der Rest bleibt wie angekündigt. Donnerstag gehts zur 1. Lesung in den Landtag.

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Alter Falter was für eine Verarschung
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Warum? Bei ca 170 Euro mtl hat man also erstmal 17 Euro weniger (eines m.M.n. schon immer fragwürdigem Zuschlags).

Als 2016 die Jahressonderzahlung abgesenkt wurde, hat sich auch niemand gefreut (mich eingeschlossen) aber gestorben ist auch niemand.

Gerade in wirtschaftlich "interessanten" Zeiten bin ich froh, dass ich mir um meinen Job keine Gedanken machen muss. Das sollte man vielleicht auch mal bedenken und nicht nur immer €€€€
 
Warum? Bei ca 170 Euro mtl hat man also erstmal 17 Euro weniger (eines m.M.n. schon immer fragwürdigem Zuschlags).

Als 2016 die Jahressonderzahlung abgesenkt wurde, hat sich auch niemand gefreut (mich eingeschlossen) aber gestorben ist auch niemand.

Gerade in wirtschaftlich "interessanten" Zeiten bin ich froh, dass ich mir um meinen Job keine Gedanken machen muss. Das sollte man vielleicht auch mal bedenken und nicht nur immer €€€€
Es geht mir um folgendes denn nur durch die Überführung des Zuschlages Stufe 1 in voller Höhe ins Grundgehalt wäre es ja ok und ich könnte damit leben. Aber es passiert ja so nicht, zumindest sehe ich es nicht. Es wird die Stufe 1 wegfallen und lediglich 1,68% zum Grundgehalt hinzugerechnet was ungefähr 70€ ausmacht. Dazu kommt der Ausgleich das ist richtig. Aber ab 2028 wird dieser Ausgleich monatlich um jeweils 10% gekürzt. Lass es 15€ im ersten Jahr monatlich sein. Diese jährliche Kürzung verstößt gegen das Grundgesetz da man hier einfach wegen dem Karlsruher Urteil Zahlen verschiebt um dem gerecht zu werden was aber nur durch hinzurechnen des fiktiven Partnereinkommen geschönt wird und gleichzeitig falsch ist, zumal es rechtlich absolut auf extrem dünnen Eis steht. Taschenspielertrick. Rechts rein und links wieder raus.
Beamte haben einen rechtlichen Bestandsschutz für ihre erworbenen Pensionsansprüche, der durch das Grundgesetz abgesichert ist.
Rechtliche Grundlagen des Bestandsschutzes:
Alimentationsprinzip: Nach Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes (GG) ist der Staat verpflichtet, Beamte lebenslang amtsangemessen zu alimentieren (zu besolden und im Alter zu versorgen).
Eigentumsschutz: Die bereits erworbenen Anwartschaften und Ansprüche auf Versorgung im Ruhestand sind ähnlich wie Eigentum geschützt (nach Art. 14 GG).
Aktuelle Versorgungsempfänger: Berechtigte, die sich bereits im Ruhestand befinden, genießen vollen Vertrauensschutz. Ihre laufenden Pensionen können nicht einfach gekürzt werden.

Aber vielleicht liege ich auch falsch mit meiner Denk und Rechenweise. Sehen wird man es erst wenn Tabellen es zeigen. Gucke ich allein nach Brandenburg welche das Karlruher Urteil ohne Verarschung umsetzen sogar rückwirkend zum 1.1.26 hat dort in gleicher Besoldungstufe der Kollege 4.763,73 Grundgehalt. Polizeizulage nach 2 Jahren 200€. Den Verheiratetenzuschlag Stufe 1 gibt es dort nicht. NRW Grundgehalt: 4.367,61. Polizeizulage nach 2 Jahren 130,56€. Das sind fast 400€ Unterschied allein beim Grundgehalt.
 
Also ka was du mekcerst, dein Sold, der deutlich über dem Median liegt, auch nach der Kürzung ist inwiefern nicht amtsangemessen? Ich versteh auch nicht, wieso du dich permanent mit anderen Bundesländern vergleicht, wenn jedes Bundesland anders Sold berechnet, im Falle Brandenburg zum Beispiel keinen Verheiratetenzuschlag. Sie bekommen als an dem Punkt weniger, du regst dich dann darüber auf, dass sie anders wo mehr bekommen als du, der diesen zuschlag aber hat.

Aber ja, mal abwarten, wenn es, wie du behauptest, ja alles VErarschung und verstösst gegen das Grundgesetz. Wenn dem tatsächlich so ist, wird ja bald jemand gegen vorgehen. Warum du es nicht tust, obwohl dir das so offensichtlich zu sein scheint, who knows... Aufregen ist wohl einfacher als tatsächlich rechtliche Wege zu gehen, wenn man sich so sicher ist, dass es illegal sei.
PS: mal so mit deinen Angaben (an dich ich mich erinnere) recherchiert: Dein Familienzuschlag müsste um die 173€ betragen. Die Erhöhung des Grundgehaltes um 1,68% entspricht 70€. Als in der BErechnungsgrundlage eine Differenz von ca. 105€ zu deinen Ungunsten. Dein "Verlust" ist aber noch kleiner, weil das ja mit deinem Ruhegehaltssatz verrechnet wird. Maximal dürftest du so kumd ie 52€ weniger haben. Das würde ggf. durch eine Ausglöeichpauschale aufgefangen werden. Ob du dafür berechtigt bist konnte ich nicht heruasfinden. DIese würde diese Lücke schließen, bis sie ab 2028 jährlich um 15% reduziert wird. Deine Lücke wäre dann auf Jahre nochmal mekrlich kleiner und das natürlich auch nur allen PEnsionserhöhungen, die regelmässig kommen, außen vor gelassen. DIese einbezogen würdest du praktisch keinen Pensionsverlust haben. Sehe ich da irgendwas falsch?
 
Zuletzt bearbeitet:
@Mustis
Nicht ganz falsch. Aber es geht hauptsächlich um die Umsetzung in NRW. Ausrede ist immer das andere Bundesländer erstmal nachziehen müssen. Brandenburg setzt wie auch andere Bundesländer das Urteil um. NRW und auch Niedersachsen lassen das fiktive Partnereinkommen in ihre Berechnung einfließen was die anderen nicht machen. Dadurch ist es anhand der Berechnung über dem Median wie Karlsruhe es fordert. Nur in Realität ist es Augenwischerei bzw Schönrechnen daher auch die hohe Differenz.
Ob ich den Ausgleich erhalte. Keine Ahnung. Angeblich ja wenn ich den Ausführungen Glauben schenken kann. Aber im Grunde gebe ich dir recht. Ich kann mich nicht beschweren. Es geht mir nur darum das NRW uns verarscht. Und ja nicht jeder muß Beamter sein ausser Polizei, Rettungsdienst/Feuerwehr und Richter.
 
Ja schlimm. Ich hab nächstes Jahr auch 100€ netto weniger 🤷‍♂️
 
Ich weiß immer noch nicht wo du verarscht wirst, wenn du kein Minus machst (was ich ja anscheinend korrekt berechnet habe und du auch den Zuschlag sehr wahrscheinlich erhälst wie du selber sagst). Und welches Urteil meinst du konkret? das Karlsruher von 2025? Bezog sich das nicht auf aktive BEamte in Berlin? Was hat das mit einem Frühpensionierten Polizisten in NRW zu tun? Das Abstandsgebot bezieht sich zudem definitiv auf die Grundsicherung, wie kommst du also auf den MEdian? Und über der GRundsicherung liegst du weit drüber, da ist das Abstandsgebot locker erfüllt.
 
Ich weiß immer noch nicht wo du verarscht wirst, wenn du kein Minus machst (was ich ja anscheinend korrekt berechnet habe und du auch den Zuschlag sehr wahrscheinlich erhälst wie du selber sagst). Und welches Urteil meinst du konkret? das Karlsruher von 2025? Bezog sich das nicht auf aktive BEamte in Berlin? Was hat das mit einem Frühpensionierten Polizisten in NRW zu tun? Das Abstandsgebot bezieht sich zudem definitiv auf die Grundsicherung, wie kommst du also auf den MEdian? Und über der GRundsicherung liegst du weit drüber, da ist das Abstandsgebot locker erfüllt.
Ja, im Grunde genommen bezog es sich auf Berlin. Aber alle anderen Bundesländer haben da auch gefuscht.
Median deswegen: Beschluss vom 17. September 2025) künftig an 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens statt am reinen Grundsicherungsniveau.
Und Minus weil Brandenburg und bisher nur Schleswig-Holstein das Karlsruher Urteil umsetzen.
Im übrigen hatte ich Widerspruch seit 2021 jedes Jahr eingelegt um etweiige Ansprüche nicht zu verlieren. Aber du hast recht wenn du sagst das Rentner oder viele andere schlechter gestellt sind und ich nicht meckern soll. Alles wird teurer und es wird Kohle in Regionen verpulvert die es nicht verdienen. Ich bin 2008 mit 44 raus nach Folgen eines Dienstunfalles obwohl ich gerne weitergemacht hätte. Und wir sind zu zweit. Meine Frau bekommt 0 € vom Staat. Daher ist meine Pension für 2. Aber wir leben und kommen klar. Und ich mache den Minijob um das zu kaufen was man gerne hätte.
 
80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens
Das ist was anderes als das Median einkommen, das ich eräwhnte. 80% des Median Äquivalenzeinkommen liegt für 2025 übrigens bei 1926,40€. Wo liegt dein sold gleich nochmal? Wenn du aus der ganzen GEschihcte irgendwelche Ansprüche hast dann weil Stufen unter dir hochrutschen und dann möglicherweise der Abstand zu diesen zu gering ist und du daher mehr Sold haben müsstest. Aber genau das ist meines Wissen nach in NRW noch gar nicht für Polizisten festgestellt worden. Und wenn ich mich nicht täusche, liegt euer Einkommen/Konstellation auch nach dem 2025 Karlsruher Urteil nicht unter prekaritätsschwelle von 80% des MEdian Äquivalenzurteils. Also nach allem, was man so ableiten kann.
Aber alle anderen Bundesländer haben da auch gefuscht.
Das ist so pauschal falsch. Aber ja, in NRW gibt es Hinweise auf erhebliche Probleme bei der Beamtenbesoldung. Soweit korrekt. Das 2025 Karslruher Urteil ist aber dennoch nur auf BErlin bezogen. Bindend für andere Bundesländer sind aktuell nur die verfassungsrechtlichen VOrgaben aka Median Äquivalenzeinkommen als Beispiel. Weder die in dem Urteil festgelegten Nachzahlungen noch die Fristen sind binend für andere Bundesländer. NRW verarscht dich dahingehend nicht.
Und Minus weil Brandenburg und bisher nur Schleswig-Holstein das Karlsruher Urteil umsetzen.
Da gibt es auch nicht so direkt was umzusetzen, siehe oben. Andere Bundesländer haben keine Fristen gesetzt bekommen....

Meine Frau bekommt 0 € vom Staat.
UNd geht weshalb nicht arbeiten? Da war doch was, wenn ich mich erinnere, dass das ein mehr oder minder selbst gewähltes Schicksal war?

Nun ja, ich sehe weiterhin wenig grund für deinen Unmut in der Form und in der Wortwhal, wenn man alle Fakten berücksichtigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
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