Du bist mit einem IGM GEhaltz nicht mehr im Topbereich? Bei gleicher Stelle, Erfahrung, Verantwortung und Arbeitszeit?Aber Spitzenverdiener bin ich damit hier in der Gegend schon länger nicht mehr.
Halte ich fürn GErücht...
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Du bist mit einem IGM GEhaltz nicht mehr im Topbereich? Bei gleicher Stelle, Erfahrung, Verantwortung und Arbeitszeit?Aber Spitzenverdiener bin ich damit hier in der Gegend schon länger nicht mehr.
So ich hab mal durchgerechnet, mein Einkommen beträgt 3528€ Netto im Monat SK. 1 mit Ehegattenzuschlag und jeden Monat gehen 2610€ vom Konto runter.
2610€ einschließlich der Rechnungen die 1 mal jährlich anfallen geteilt durch 12 und inklusive 1000€ Sparrate (ETF Depot).
Passt, auch wenn es noch 2 Jahre dauert bis meine Frau voll verdient.
Wieder so ein Trigger für alle normalen Angestellten....Ehegattenzuschlag...
Grade fertig und ab Januar im RefSie macht wahrscheinlich noch Lifestyle Teilzeit, aka Studieren?
Für Ehe fällt das eh bald weg, ist ja auch okay.Wieder so ein Trigger für alle normalen Angestellten.
Nein das kann ich ja nicht fest berechnen.😅Ist das inkl. Verpflegung usw.?

Klingbeil meint nur auf neu geschlossene Ehen. Hoffentlich.Bestandsschutz gibt es nicht?
Hast du ne Quelle dazu?Klingbeil meint nur auf neu geschlossene Ehen. Hoffentlich.



Mittelfeld kannst du sagen.Du bist mit einem IGM GEhaltz nicht mehr im Topbereich? Bei gleicher Stelle, Erfahrung, Verantwortung und Arbeitszeit?
Halte ich fürn GErücht...
Hast du ne Quelle dazu?
Wenn die ganze Besoldung umgestellt werden soll wie die Referentenentwürfe zeigen fällt das halt weg und das ist eine Sache des Innenministeriums.
NRW bessert nach.Es geht mir um folgendes denn nur durch die Überführung des Zuschlages Stufe 1 in voller Höhe ins Grundgehalt wäre es ja ok und ich könnte damit leben. Aber es passiert ja so nicht, zumindest sehe ich es nicht. Es wird die Stufe 1 wegfallen und lediglich 1,68% zum Grundgehalt hinzugerechnet was ungefähr 70€ ausmacht. Dazu kommt der Ausgleich das ist richtig. Aber ab 2028 wird dieser Ausgleich monatlich um jeweils 10% gekürzt. Lass es 15€ im ersten Jahr monatlich sein. Diese jährliche Kürzung verstößt gegen das Grundgesetz da man hier einfach wegen dem Karlsruher Urteil Zahlen verschiebt um dem gerecht zu werden was aber nur durch hinzurechnen des fiktiven Partnereinkommen geschönt wird und gleichzeitig falsch ist, zumal es rechtlich absolut auf extrem dünnen Eis steht. Taschenspielertrick. Rechts rein und links wieder raus.Warum? Bei ca 170 Euro mtl hat man also erstmal 17 Euro weniger (eines m.M.n. schon immer fragwürdigem Zuschlags).
Als 2016 die Jahressonderzahlung abgesenkt wurde, hat sich auch niemand gefreut (mich eingeschlossen) aber gestorben ist auch niemand.
Gerade in wirtschaftlich "interessanten" Zeiten bin ich froh, dass ich mir um meinen Job keine Gedanken machen muss. Das sollte man vielleicht auch mal bedenken und nicht nur immer €€€€
Ja, im Grunde genommen bezog es sich auf Berlin. Aber alle anderen Bundesländer haben da auch gefuscht.Ich weiß immer noch nicht wo du verarscht wirst, wenn du kein Minus machst (was ich ja anscheinend korrekt berechnet habe und du auch den Zuschlag sehr wahrscheinlich erhälst wie du selber sagst). Und welches Urteil meinst du konkret? das Karlsruher von 2025? Bezog sich das nicht auf aktive BEamte in Berlin? Was hat das mit einem Frühpensionierten Polizisten in NRW zu tun? Das Abstandsgebot bezieht sich zudem definitiv auf die Grundsicherung, wie kommst du also auf den MEdian? Und über der GRundsicherung liegst du weit drüber, da ist das Abstandsgebot locker erfüllt.
Das ist was anderes als das Median einkommen, das ich eräwhnte. 80% des Median Äquivalenzeinkommen liegt für 2025 übrigens bei 1926,40€. Wo liegt dein sold gleich nochmal? Wenn du aus der ganzen GEschihcte irgendwelche Ansprüche hast dann weil Stufen unter dir hochrutschen und dann möglicherweise der Abstand zu diesen zu gering ist und du daher mehr Sold haben müsstest. Aber genau das ist meines Wissen nach in NRW noch gar nicht für Polizisten festgestellt worden. Und wenn ich mich nicht täusche, liegt euer Einkommen/Konstellation auch nach dem 2025 Karlsruher Urteil nicht unter prekaritätsschwelle von 80% des MEdian Äquivalenzurteils. Also nach allem, was man so ableiten kann.80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens
Das ist so pauschal falsch. Aber ja, in NRW gibt es Hinweise auf erhebliche Probleme bei der Beamtenbesoldung. Soweit korrekt. Das 2025 Karslruher Urteil ist aber dennoch nur auf BErlin bezogen. Bindend für andere Bundesländer sind aktuell nur die verfassungsrechtlichen VOrgaben aka Median Äquivalenzeinkommen als Beispiel. Weder die in dem Urteil festgelegten Nachzahlungen noch die Fristen sind binend für andere Bundesländer. NRW verarscht dich dahingehend nicht.Aber alle anderen Bundesländer haben da auch gefuscht.
Da gibt es auch nicht so direkt was umzusetzen, siehe oben. Andere Bundesländer haben keine Fristen gesetzt bekommen....Und Minus weil Brandenburg und bisher nur Schleswig-Holstein das Karlsruher Urteil umsetzen.
UNd geht weshalb nicht arbeiten? Da war doch was, wenn ich mich erinnere, dass das ein mehr oder minder selbst gewähltes Schicksal war?Meine Frau bekommt 0 € vom Staat.