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Mein Erbe wird die aktuelle Freigrenze nicht erreichen. Ich mache mir da keine "Sorgen". Außerdem ermutige ich meinen Vater immer, sein Vermögen selbst auszugeben. Da große Pflege noch anstehen könnte, stehen die Chancen auch gut, das es wirklich so kommt.Aber man muss wissen, dass Payday schon geerbt hat und auch in Zukunft nochmal erben wird, daher ist er auch nicht auf ein Einkommen für seine Altersvorsorge angewiesen und kann solche Dinger natürlich raushauen.
Nur, wenn man danach dann auch 10 Jahre drin wohnt. Man wird also "gezwungen", dort zu wohnen. Und ja natürlich, verkauft man das Haus, bleibt eine Menge Kohle über. Am Ende meckern auf hohen Niveau.Für selbstgenutztes Wohneigentum gibt es keinen Freibetrag. Das kann steuerfrei vererbt werden.
Die Freibeträge gehören aber mal nach oben angepasst. Als man die Freibeträge damals eingeführt hat, war das noch richtig viel Geld mit dem Sinn, das im Privaten eigentlich nie die Steuer anfällt. Am Ende kann es mir egal sein, ich bleibe eh untern Freibetrag...
Bei der Krankenkasse geht diese Rechnung allerdings nicht auf. Die Frage wäre auch, ob einmal erreichte Ansprüche dann nicht sowieso 1 zu 1 weitergereicht werden müssten und damit dann auch nichts gewonnen wäre. Außer für die Leute, die heute noch arbeiten und ab sofort keine weiteren Pensionsansprüche anreichern könnten. Im Grunde geht man dem Ding doch schon nach, indem immer weniger Leute verbeamtet werden. Bestimmte Jobs brauchen aber zwingend ein Beamtenstatus, zb Richter und die müssen dann auch gut abgesichert sein, damit diese nicht so leicht Bestechlich sind. Wenn man den Beamtenstatus weichspült, wird das ganz andere Probleme verursachen.Beamte haben doch heute auch schon einen Anspruch. Heißt halt nur Pension und ist eine noch größere Bürde für die Gesellschaft als die klassische Rente.
Aber Hauptsache immer Stammtischscheiße erzählen und mir unterstellen, ich würde es tun... Mal weiter als bis 1,5 Denken...


gleichzeitig mit diversen Interpretationen zu meinen Texten.

