IronAge
Legende

Verkehrsberuhigte Bereiche gibt es nicht auf Radwegen, die sind ausgenommen (sofern es wirklich ein Radweg war)
Ändert halt nix daran dass er zu schnell war, die STVO gilt AFAIK auch für Fahrer eines Zweirades in einem beschildertem verkehrsberuhigten Bereich.
Fahrrad-, Spielstraße, verkehrsberuhigter Bereich: Das gilt für Autofahrer, Fußgänger und Co.
Fahrrad-, Spielstraße, verkehrsberuhigter Bereich: Das gilt für Autofahrer, Fußgänger und Co.
presse.adac.de
Im Gegensatz zur Spielstraße dürfen hier zwar Autos und Zweiräder fahren, allerdings nur in Schrittgeschwindigkeit (nach der Rechtsprechung sind das vier bis maximal zehn km/h).
Da gibt es für Radfahrer keine Sonderrechte, auch nicht wenn sie auf einem baulich getrennten/markierten Radweg unterwegs sind, wäre irgendwo auch sinnfrei.
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