[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

Klar gibt es die, die andere Schicht beginnt 15 Minuten vorher, jedoch sind die Leute immer noch früher da.
Das reicht in unserem kleinen Betrieb, das jeder bequem vorher duschen kann, und pünktlich abstempeln kann, trotzdem wurde das ausgenutzt und immer Überstunden gemacht.
 
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Überstunden bzw Mehrarbeit sind bei uns auch ein Dauerthema, vor allem auf Dienstreisen fallen massiv Stunden an.
Grund: Reisezeit wird bei uns wie Arbeitszeit behandelt.

Mein Chef hat nix dagegen dass seine MA viele Stunden auf dem Konto haben, er nutzt das regelmäßig als "Druckmittel" Richtung GF für mehr Vollzeitstellen :fresse:

Zeitgleich motiviert er uns aber auch die Stunden direkt abzubauen, gemäß dem Motto "dann bleibt die Arbeit eben liegen".

Sein Argument: die GF kann nicht beides haben. Keine neuen Vollzeitstellen und keine Mehrarbeit.
 
Überstunden bzw Mehrarbeit sind bei uns auch ein Dauerthema, vor allem auf Dienstreisen fallen massiv Stunden an.
Grund: Reisezeit wird bei uns wie Arbeitszeit behandelt.

Das wäre auch mies wenn Reisezeit = Freizeit wäre
 
Bei Konzernen ist das aber typischerweise lange nicht so einfach geregelt wie "Reisezeit=Arbeitszeit".
Ich kenne es bisher immer so, dass nach "aktiver" und "passiver" Reiszeit unterschieden wird. Allein schon wegen des Arbeitszeitschutzgesetzes. Wenn der 13h-interkontinental-Flug klassische Arbeitszeit wäre, dann dürfte man ihn, zumindest als klassischer Angestellter, gar nicht antreten. Das war dann "passiv". Aktiv war quasi nur Zeit die man selber im Auto (als Fahrer) oder mit dem Rad etc. zurücklegt.
Und je nach Unternehmen gab es dann unterschiedliche Regelungen wie viele Stunden von was gebucht werden dürfen.
Ob man da dann trotzdem Stunden einer Reise über mehre Tage irgendwie verteilt hat, ist ein anderes Thema. Aber auf dem Papier waren da gerade bei Umsteige- oder sehr langen Flüge Teile der Reisezeit Freizeit.
 
Ich kenne es bisher immer so, dass nach "aktiver" und "passiver" Reiszeit unterschieden wird. Allein schon wegen des Arbeitszeitschutzgesetzes.
Ich bin zwar im Normalfall nicht von Reisen betroffen, aber genau so wurde das bei uns jetzt auch in den Guidelines für die neue Zeiterfassung kommuniziert. Grundsätzlich ist das Zeit die man sich reinbuchen darf, aber man muss drauf achten ob man da aktiv arbeitet oder nicht weil dann fällt z.B. auch die 11h Arbeitszeitunterbrechnung bis zum nächsten Tag nicht erst an wenn die Reise zu Ende ist wenn man z.B. Abends noch bis 21h mit dem Zug heimfährt aber da nur Netflix schaut.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Zeitgleich motiviert er uns aber auch die Stunden direkt abzubauen,
Denke das wird bei uns dann jetzt auch so sein, wenn ich mir die ganzen Guidelines so durchlese sind Überstunden sehr unerwünscht (vorher hat es natürlich keinen gejuckt :fresse: ) und es sind eh nur max 25 erlaubt was mir ziemlich wenig vorkommt aber können sie gerne so bekommen :d
 
Ich kenne es bisher immer so, dass nach "aktiver" und "passiver" Reiszeit unterschieden wird. Allein schon wegen des Arbeitszeitschutzgesetzes. Wenn der 13h-interkontinental-Flug klassische Arbeitszeit wäre, dann dürfte man ihn, zumindest als klassischer Angestellter, gar nicht antreten. Das war dann "passiv". Aktiv war quasi nur Zeit die man selber im Auto (als Fahrer) oder mit dem Rad etc. zurücklegt.
Das stimmt so nicht.
Man kann auch ArbZG-konform einen 13h Interkontiflug absolvieren.
Das ist am Ende nichts anderes als ne 24h Schicht bei der Feuerwehr oder sowas.

Das ArbZG unterscheidet zwischen Arbeitszeit und Ruhezeit.
Arbeitszeit ist die Zeit wo du wirklich arbeitest, also Werte schaffst. (oder die Reise aktiv durchführst, in dem du das Fahrzeug führst)
Ruhezeit ist die Zeit, die nach/vor der Arbeitszeit kommt in der du eben keine Werte schaffst.

Die Unterscheidung "aktive" und "passive" Reisezeit ist nur die DAU-Ausführung für die genannten Begriffe aus dem ArbZG.
Aktiv/passiv gibt es so formal nicht.
Bei Konzernen ist das aber typischerweise lange nicht so einfach geregelt wie "Reisezeit=Arbeitszeit".
Was Konzerne (oder anderen Firmen) meinen oder nicht, ist völlig irrelevant.
Fakt ist, dass Reisezeit immer Arbeitszeit im Sinne der Bezahlung ist.
Sprich die komplette Zeit muss vergütet werden.
Das ist das, was man mit Reisezeit=Arbeitszeit meint. Die komplette Reisezeit (Aufbruch-Ankunft) muss vergütet werden. (oder eben gutgeschrieben oder was auch immer)
Sie ist also keine Privatzeit.
Gemäß ArbZG gilt das so natürlich nicht. Hier muss man aufpassen, dass eben die (produktive) Arbeitszeitgrenzen nicht gerissen werden. Bei Überschreitungen muss eben Ruhezeit gemacht werden.

Wenn du z.B. auf nem 13h Interkontiflug die Zeit Powerpoint malst, dann ist das nicht zulässig. (mal ab von der An-/Abreise Flughafen)
Du darfst maximal 10h Powerpoints malen und die restlichen 3h müssen Ruhezeiten sein. (Pausenzeiten müssen ebenfalls beachtet werden, auch wann man die macht)

Das wäre auch mies wenn Reisezeit = Freizeit wäre
Das wäre nicht nur mies, sondern auch ein Verstoß gegen Gesetze und Rechtssprechungen.
 
Die Diskussion, dass Reisezeit anders behandelt werden soll als Arbeitszeit, kommt alle paar Jahre wieder auf.
Die GF hätte natürlich gerne, dass nur der aktive MA die Reisezeit als Arbeitszeit gutgeschrieben bekommt.

Da gibt es unter den MA aber vmtl. die Absprache, dass dann eben jeder alleine ein KFZ nimmt, statt Zug oder Flieger :fresse2:

Das will die GF aber eben auch nicht
 
Die GF hätte natürlich gerne, dass nur der aktive MA die Reisezeit als Arbeitszeit gutgeschrieben bekommt.
Kann er sich ja gerne wünschen. Sollte er sich mal mit seinem Anwalt bezüglich kurzschließen, der wird ihn dann schon einnorden.

Und je nach Unternehmen gab es dann unterschiedliche Regelungen wie viele Stunden von was gebucht werden dürfen.
Ob man da dann trotzdem Stunden einer Reise über mehre Tage irgendwie verteilt hat, ist ein anderes Thema. Aber auf dem Papier waren da gerade bei Umsteige- oder sehr langen Flüge Teile der Reisezeit Freizeit.
Was Unternehmen meinen wie zu machen ist entweder irrelevant oder eben einfach ein Verstoß gegen das ArbZG.
Man kann sowas, so wie es passiert ist, auch ArbZG dokumentieren. Die Regeln sind bekannt und können daher auch entsprechend eingehalten werden.

EDIT: Man kann das, wie sovieles, in einem Tarifvertrag anders regeln, auch offiziell verstoßend gegen das ArbZG, wie bei anderen Sachen, die im ArbZG geregelt sind.
Das wird aber wohl keine Gewerkschaft machen, sollte man aber dennoch im Blick haben.
Auch in einem Arbeitsvertrag ist das möglich, den man aber als AN dann aber auch so unterschrieben hat. (man verzichtet also bewusst auf die Vergütung der Zeit, die man im Sinne des AGs einsetzt)
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann er sich ja gerne wünschen. Sollte er sich mal mit seinem Anwalt bezüglich kurzschließen, der wird ihn dann schon einnorden.
...
Ich gehe stark davon aus dass unsere GF, sollte es mal eine Neuregelungen geben, sich da nicht auf das rechtliche Glatteis begeben wird. Dafür ist die Gewerkschaft auch zu stark :fresse:
Für mich als normalen Angestellten gibt es derzeit keine Unterscheidung was ich wo (je nach Wertschöpfung) buchen muss, daher gilt für mich derzeit die laienhafte Beschreibung Reisezeit = Arbeitszeit.
Dass wir aber im Notfall eben alle die Vorgaben für Arbeitszeit erfüllen (und nicht für Ruhezeiten), werden wir schon gelöst bekommen ;) (z.B. Autokolonne)
 
Die Unterscheidung "aktive" und "passive" Reisezeit ist nur die DAU-Ausführung für die genannten Begriffe aus dem ArbZG.
Aktiv/passiv gibt es so formal nicht.
Ja, ok dann heißt es im Gesetz so, und "aktiv/passiv" ist halt nur die Vereinfachung für den nicht Arbeitsrechtler im Falle von Dienstreisen. Wir reden aber vom gleichen ;)
Was Konzerne (oder anderen Firmen) meinen oder nicht, ist völlig irrelevant.
Fakt ist, dass Reisezeit immer Arbeitszeit im Sinne der Bezahlung ist.
Sprich die komplette Zeit muss vergütet werden.
Das ist das, was man mit Reisezeit=Arbeitszeit meint. Die komplette Reisezeit (Aufbruch-Ankunft) muss vergütet werden. (oder eben gutgeschrieben oder was auch immer)
Sie ist also keine Privatzeit.
Gemäß ArbZG gilt das so natürlich nicht. Hier muss man aufpassen, dass eben die (produktive) Arbeitszeitgrenzen nicht gerissen werden. Bei Überschreitungen muss eben Ruhezeit gemacht werden.
Ich beweg mich jetzt auf dünnem Eis weil ich eigentlich keine Ahnung hab was genau in welchen Gesetzen steht, aber:
Wenn wir von Reiszeit = Arbeitszeit im Sinne von bezahlte Zeit reden, würde ich da nicht zustimmen.
Ein ArbZG regelt doch nicht welche Zeit bezahlt werden muss. Das hängt meines Wissens vom Arbeits-/Tarifvertrag ab. Also zumindest kann es da entsprechend definiert sein. Was gilt wenn es im Vertrag keine Aussage gibt, weiß ich auch nicht. Wahrscheinlich muss die Reisezeit dann auch voll bezahlt werden.
Und ich kann mir auch kaum Vorstellen dass mein Ex-Arbeitgeber bei der Größe des Ladens mit dickem BR da irgendwie rechtswidrig gehandelt hat...
 
Ich werfe noch die anrechenbare und nicht anrechenbare Reisezeit des öffentlichen Dienstes in der Raum, wo man auch gerne verarscht wird, um die Verwirrung perfekt zu machen. 🥲
 
Das man Reisezeit nicht bezahlt bekommt - das macht doch kein AN mit, oder? Ob man das nun auf einen anderen Tag Bucht ist ja egal. Hauptsache man bekommt es bezahlt
 
Pauschal würde ich zustimmen, aber mit einer bisschen anderen Perspektive ist das ja irgendwie nicht so abwegig.
Warum bekomm ich die Zeit die ich im Flieger mit dem Bordentertainment oder dem Frühstück verbring bezahlt, aber Netflix abends im Hotel nicht? Beides mach ich ja nicht "freiwillig" sondern weil es die Dienstreise nötig macht.
Und wer zweiteres bezahlt bekommt (also die Zeit, nicht das Hotel): Glückwunsch :bigok:. Hören würde ich das aber zum ersten Mal.
 
Ein ArbZG regelt doch nicht welche Zeit bezahlt werden muss. Das hängt meines Wissens vom Arbeits-/Tarifvertrag ab. Also zumindest kann es da entsprechend definiert sein. Was gilt wenn es im Vertrag keine Aussage gibt, weiß ich auch nicht. Wahrscheinlich muss die Reisezeit dann auch voll bezahlt werden.
Und ich kann mir auch kaum Vorstellen dass mein Ex-Arbeitgeber bei der Größe des Ladens mit dickem BR da irgendwie rechtswidrig gehandelt hat...
Siehe mein Edit oben.
Das ArbZG regelt nicht die Bezahlung. Wenn es aber nicht im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag (die man also vor Unterschrift gelesen hat (haben sollte)) geregelt ist, dann gilt der "gute Glaube", dass man für den AG arbeitet und dass eben auch bezahlt bekommt.

Zu deinem EX-AG: Wenn das so war, dann müsste das eben in entsprechenden Verträgen geregelt worden sein. Und die hat man ja unterschrieben oder der BR hats für einen. Also weiß man das auch.
Es gibt da eigentlich keine Überraschungen bzw. Unklarheiten.
Entweder man hat akzeptiert (auch ist man auch im Wissen), dass man das nicht bezahlt bekommt oder man bekommt es eben bezahlt, weil es entweder direkt so geregelt ist oder indirekt weil ungeregelt = bezahlt gilt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Das man Reisezeit nicht bezahlt bekommt - das macht doch kein AN mit, oder?
Naja, kommt auf die Umstände an. Hier und da kann das ja auch nen Vorteil sein. ("Urlaubsländer")
Oder aber man hats nötig oder wie auch immer.
Manchmal geht man als AN sowas bewusst ein. Manchmal aber auch unbewusst, sprich man liest sich den Vertrag/Verträge nicht durch.

Ob man das nun auf einen anderen Tag Bucht ist ja egal. Hauptsache man bekommt es bezahlt
Im Sinne der Bezahlung egal, ist dann aber nen Arbeitszeitverstoß. Man dokumentiert das so, wie es passiert ist.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Warum bekomm ich die Zeit die ich im Flieger mit dem Bordentertainment oder dem Frühstück verbring bezahlt, aber Netflix abends im Hotel nicht? Beides mach ich ja nicht "freiwillig" sondern weil es die Dienstreise nötig macht.
Und wer zweiteres bezahlt bekommt (also die Zeit, nicht das Hotel): Glückwunsch :bigok:. Hören würde ich das aber zum ersten Mal.
Naja, letztendlich verbringst du deine Freizeit an einem anderen Ort. Freizeit ist da erstmal Freizeit.
Dass irgendein AG die komplette Reise vergütet, würde mich dann doch sehr wundern. Außer du bist Betriebsrat :fresse: .
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich werfe noch die anrechenbare und nicht anrechenbare Reisezeit des öffentlichen Dienstes in der Raum, wo man auch gerne verarscht wird, um die Verwirrung perfekt zu machen. 🥲
Oder Beratung: ich bin zeit meines Berufsleben in der Beratung. Dort herrscht immer 40h/Woche Vertrauensarbeitszeit - die Arbeitsverträge formulieren immer mögliche, temporäre Steigerungen dieser 40h.
Am Ende hat man in der Beratung immer eine Diskrepanz zwischen dem was man arbeitet und dem, was man bucht.
Beispiel Festpreis: Eine feste Summe wird intern in Stunden herunter gerechnet, die verbucht werden müssen. Die Anzahl der gebuchten Stunden hat keinen Einfluss für den Kunden
Beispiel OnCallDuty: du buchst 24h Rufbereitschaft aber arbeitest im Zweifel keine einzige
usw...
Nach knapp 20 Jahren in dem Modus würde ich mir Stempeln manchmal wünschen. In Konzernen arbeitet man aber nachts/nach 22:00 Uhr noch einmal einen Block mit US Kollegen - da müsste man mehrfach pro Tag stempeln.

Warum bekomm ich die Zeit die ich im Flieger mit dem Bordentertainment oder dem Frühstück verbring bezahlt, aber Netflix abends im Hotel nicht? Beides mach ich ja nicht "freiwillig" sondern weil es die Dienstreise nötig macht.
Frühstück im Flugzeug ist idR. nicht abwählbar und gehört zur Verpflegung. Im Prinzip müsstest du deine gesetzliche Verpflegungspauschale um das Essen mindern. Was du mit Bordentertainment meinst, weiß ich nicht...Wifi im Flieger könnte man ebenso als notwendiges Arbeitsmittel erklären. Netflix im Hotel hingegen hat nichts mit der Arbeit zu tun- das ist ein Freizeitangebot...warum sollte ein AG das bei Geschäftsreisen übernehmen?

Apropos Reisen:
Was ich bei Google ganz schick finde (das ist wohl Standard bei vielen US Techkonzernen) neben der gesetzlichen Verpflegungspauschale gibt G ein tägliches Budget bei Geschäftsreisen zum Verfressen: bspw. mit Kollegen oder Partnern. Wenn ich irgendwo hin muss und einen Kollegen treffe, können wir einfach auf Firmenkosten essen um zu teambuilden. Das Budget ist sogar recht großzügig (3stelliger Dollarbetrag)
 
Frühstück im Flugzeug ist idR. nicht abwählbar und gehört zur Verpflegung. Im Prinzip müsstest du deine gesetzliche Verpflegungspauschale um das Essen mindern. Was du mit Bordentertainment meinst, weiß ich nicht...Wifi im Flieger könnte man ebenso als notwendiges Arbeitsmittel erklären. Netflix im Hotel hingegen hat nichts mit der Arbeit zu tun- das ist ein Freizeitangebot...warum sollte ein AG das bei Geschäftsreisen übernehmen?
Es geht ihm nicht um das Frühstück, sondern um die Zeit während des Frühstücks im Flieger/Hotel.
Ihm geht es in der Situation darum, dass weder Frühstücken, noch im Flieger Filme schauen, noch Netflixen, noch pennen passieren, weil man das selber will, sondern weil der AG einen in die "Situation" gebracht hat.
Sprich also, er sagt, das hat schon was mit Arbeit zu tun, weil das ja nicht seine Idee war.
Der AG sagt, fahr/flieg da hin, also ist alles (also wirklich alles) durch den AG induziert.
 
Genau.
War einfach ein Erklärungsversuch warum es aus AG Sicht nicht so abwegig und irgendwie verständlich ist, nicht die komplette Reisezeit als Stunden zu bezahlen. Weil eben auch Keiner davon ausgeht die gesamte Zeit im Hotel bezahlt zu bekommen.
Soll natürlich nicht heißen dass ich das als AN nicht mitnehmen würde ;)
 
Genau.
War einfach ein Erklärungsversuch warum es aus AG Sicht nicht so abwegig und irgendwie verständlich ist, nicht die komplette Reisezeit als Stunden zu bezahlen. Weil eben auch Keiner davon ausgeht die gesamte Zeit im Hotel bezahlt zu bekommen.
Soll natürlich nicht heißen dass ich das als AN nicht mitnehmen würde ;)
bei meinen bisherigen AGs war es so, dass die Reisezeit natürlich als Arbeitszeit gewertet wurde...warum sollte das auch anders sein, oder versteh ich euch miss?
Reisezeit wird in der Beratung idR. anteilig oder gecappt auch in den Bonus gezählt (in den meisten Beratungen gilt: 180 Tage fakturiert gegen Kundenaufträge = 100% Bonus/Utilization)
Wäre Reisezeit ein privates Vergnügen, würde auch nicht das Arbeitszeitgesetz (siehe Versicherung/Haftung) gelten
 
Bin zwar nicht so wichtig dass ich fliegen darf, aber an meinen Dienstreisetagen trage ich auch immer nur die Regelarbeitszeit ein, selbst wenn ich mehrtägig unterwegs bin, also einen Tag auf 24h. Den Rest mache ich mit dem Chef aus.

Soweit mir bekannt ist nicht jede Stunde der Dienstreise automatisch Arbeitszeit. Die Unterscheidung zur Ruhezeit stimmt zwar, aber dafür schreibt man sich eben keine Überstunden auf. Du kannst Dir die Zeit, die Du im Hotel schläfst nicht als Arbeitszeit oder Überstunden aufschreiben. Und bei der Fahrt kommt es darauf an womit Du reist und was Du machst. Wenn ich selbst mit dem Auto fahre ist die komplette Fahrt Arbeitszeit. Wenn ich im Zug sitze und n Film schaue nicht. Natürlich ist keiner so blöd und sagt das so. Und mindestens 11 Stunden Ruhezeit sind ja sowieso klar.

Hier gibt es ja auch einige die beruflich nach Fernost fliegen usw, wie ist das da mit dem ersten Termin vor Ort? Wenn ich bspw um 2 Uhr Ortszeit ankomme und den ersten Termin um 09:00 habe, wäre das ja eigentlich nicht erlaubt?
 
Und bei der Fahrt kommt es darauf an womit Du reist und was Du machst. Wenn ich selbst mit dem Auto fahre ist die komplette Fahrt Arbeitszeit. Wenn ich im Zug sitze und n Film schaue nicht.
Gemäß ArbZG ist aber auch die Filmezeit im Zug "Arbeitszeit" im Sinne von Ruhezeit.
Sprich also, du musst aufschreiben 08:00-16:00 8h gearbeitet (z.B. Powerpoints gemalt), mit 40min Pause, 16:00-18:00 Ruhezeit, weil Filme geschaut oder gepennt.
Die Ruhezeit muss man aber auch erfassen und so ausweisen.
An sich wäre das kein Problem, da ja 08:00-18:00 minus 40min Pause <10h Tagesarbeitszeit ist.
Wichtig im Sinne ArbZG ist, dass man die dann nicht ausgleichen (wenn man wirklich 10h gearbeitet hätte) muss, da man ja <8h gearbeitet hat.

Ob du das bezahlt (oder abbummeln) bekommst, ist ne Frage nach der Regelung im Betrieb.
Nicht geregelt = bezahlt.
 
Gemäß ArbZG ...
Also ich stecke da jetzt nicht so tief drin, laut KI ist es so (hab ihr mal einen konkreten Beispieltag genannt)

"Hier ist die glasklare Abrechnung für Ihren Arbeitstag. Ihr Beispiel zeigt perfekt, wie die beiden Gesetze (Arbeitsschutz vs. Bezahlung) nebeneinander ablaufen.
Die Kurzfassung: Sie haben 3 Stunden aktiv gearbeitet, bekommen aber 11 Stunden voll bezahlt.
Die genaue Aufschlüsselung im Detail:

1. Wie viele Stunden haben Sie konkret GEARBEITET? (Arbeitsschutzgesetz)
Für das Zeiterfassungskonto (Höchstarbeitszeit-Limit von 10 Stunden täglich) zählt nur die aktive Inanspruchnahme: [1]
  • 4h Hinfahrt im Zug (ohne Arbeitsauftrag): 0 Stunden (Rechtliche Ruhezeit, da Sie theoretisch schlafen oder Filme schauen können).
  • 1h Weg zum Kunden vor Ort: 1 Stunde Arbeitszeit (Wegezeiten am Zielort zwischen Bahnhof, Hotel und Kunde gelten als Arbeitszeit, da Sie sich im fremden Raum für den Arbeitgeber bewegen).
  • 1h Termin beim Kunden: 1 Stunde Arbeitszeit.
  • 1h Weg zurück zum Bahnhof: 1 Stunde Arbeitszeit.
  • 4h Rückfahrt im Zug (ohne Arbeitsauftrag): 0 Stunden (Wieder rechtliche Ruhezeit). [1]
Ergebnis Arbeitszeitkonto: Sie haben für das Amt für Arbeitsschutz exakt 3 Stunden gearbeitet. Sie sind meilenweit von der 10-Stunden-Höchstgrenze entfernt, und es entstehen für diesen Tag keine Überstunden (es sei denn, Ihre vertragliche tägliche Arbeitszeit wäre kürzer als 3 Stunden).




2. Was wird konkret BEZAHLT? (Vergütungsrecht / BGB)
Bei der Bezahlung gilt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG): Da die gesamte Reise ausschließlich im Interesse Ihres Arbeitgebers stattfand (sogenannte „Fremdnützigkeit“), muss die erforderliche Reisezeit wie Arbeit vergütet werden. Es ist völlig egal, ob Sie im Zug Filme schauen, schlafen oder an die Decke starren. [1, 2]
Die Abrechnung für Ihr Gehalt:
  • 4h Hinfahrt im Zug: 4 Stunden bezahlt.
  • 1h Weg zum Kunden: 1 Stunde bezahlt.
  • 1h Termin beim Kunden: 1 Stunde bezahlt.
  • 1h Weg zum Bahnhof: 1 Stunde bezahlt.
  • 4h Rückfahrt im Zug: 4 Stunden bezahlt. [1]
Ergebnis Bezahlung: Ihnen müssen für diesen Tag insgesamt 11 Stunden vergütet werden."


 
Hier gibt es ja auch einige die beruflich nach Fernost fliegen usw, wie ist das da mit dem ersten Termin vor Ort? Wenn ich bspw um 2 Uhr Ortszeit ankomme und den ersten Termin um 09:00 habe, wäre das ja eigentlich nicht erlaubt?
Schwierig. Weil du ja vom Flieger noch ins Hotel musst, ist das Arbeitszeit. (du reist aktiv, Checkin usw.)
Sprich also, wenn du dann 02:00 direkt nach Ankunft ins Bett gehst, hast du da gerade die letzte Arbeit erledigt, dann gelten 11h Ruhezeit zwischen Arbeitszeiten.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Bei der Bezahlung gilt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG): Da die gesamte Reise ausschließlich im Interesse Ihres Arbeitgebers stattfand (sogenannte „Fremdnützigkeit“), muss die erforderliche Reisezeit wie Arbeit vergütet werden. Es ist völlig egal, ob Sie im Zug Filme schauen, schlafen oder an die Decke starren. [1, 2]
Siehe oben. Das gilt, wenn es keine andere Regelung gibt.
Wenn im Tarifvertrag (z.B.) ausgehandelt wird, dass die Zeiten im Zug z.B. generell nicht bezahlt werden, dann ist das so. (dann steht da z.B. auch drin, dass während der Zeit dann auch nichts "produktives" gemacht wird)
 
Zuletzt bearbeitet:
nachts/nach 22:00 Uhr noch einmal einen Block mit US Kollegen -
Du dürftest vor allem dann am nächsten Morgen erst sehr spät Anfangen weil ja die 11h Pause Regel gilt. Ich fang z.B. um 7 an und mache oft noch Abends schnell was, wenn ich das dann buche dürfte ich morgens nicht anfangen zu arbeiten lol. Werde sowas dann natürlich einfach fake auf ne andere Uhrzeit buchen weil ich kein Bock hab deswegen zu diskutieren.
 
ich hatte ja eingangs von der Diskrepanz aus Erfassung und tatsächlicher Arbeit geschrieben :)
 
Da gibt es unter den MA aber vmtl. die Absprache, dass dann eben jeder alleine ein KFZ nimmt, statt Zug oder Flieger :fresse2:
Sobald ich als Person irgendwie auch nur im entferntesten für den Chef tätig bin, und sei es auch nur auf den Weg zum Kunden nach China, wird jede gottverdammte Minute bezahlt, oder jemand anderes fährt/fliegt dahin.
Im Grunde eist das doch so einfach. Wenn ich irgendwo hinfahre, und sei es mit den Zug ans andere Ende vom Land, ist das doch nach Ansage vom Chef, also Arbeitszeit. Das ich im Zug nur am Handy rumspiele oder schlafe oder was weiß ich, ist doch nicht relevant. Wenn ich nicht dafür bezahlt werde, bleibe ich dann halt zu Hause, weil ohne Bezahlung kann er mir ja nichts sagen und dann werde ich halt da sein, wo ich zb sein will, zb zu Hause oder wo auch immer.
Wie das Ganze am Ende dann heißt oder genannt wird, ist nicht weiter relevant.
 
Arbeiten, Datenschutz und Zug könnte ein Problem sein, wenn der Sitznachbar kuschelt.
 
War jetzt eher ein "Gedankenspiel". Ich verstehe ja die Intention hinter der Argumentation. Wollte es nur mal aus der umgekehrten Perspektive beleuchten.
 
Ich finde man sollte das schon etwas differenzierter betrachten...
Jeder hat das gute Recht grundsätzlich keine Lust auf Dienstreisen zu haben, dann sollte er aber auch keine Antreten oder am Besten gleich bei der Stellenwahl klar machen dass er das nicht will.
Nun gibt es da sicher auch andere Beispiele, aber meine Dienstreisen waren bisher auch nicht maximal unbequem... Interkontinental-Flüge waren laut Reiserichtlinien immer Business, minimal Premium-Economy. Das lässt sich normal gut aushalten. Und die Hotels waren auch immer sehr angenehm.
Ich war aber zugegebenermaßen auch nie als Berater oder so ständig unterwegs. Wobei da auch keiner über Reisen meckern sollte.
Also ja, ich bin zwar dienstlich und nicht privat unterwegs, aber persönlich und auch aus wirtschaftlicher Betrachtung finde ich es ne faire Regelung nicht jede Minute außerhalb vom Kunden oder Büro vor Ort auch bezahlt zu bekommen... Und nen privaten Mitnahmeeffekt hatte ich eh auch immer auf solchen Dienstreisen.
 
Ja kann er. Muss aber dafür sorge tragen, dass arbeit da ist und die technischen mittel dazu da sind. In dem Beispiel dann einzelabteil oder Sichtschutzfolie um dsgvo konform zu sein.
Da wirds dann oft dünn… Das ist nämlich auch gern son Ding, dass der AG viel will, aber seine Pflichten dann meist nur bedingt kennt. In Konzernen dank BR oft nicht so deutlich, ausserhalb der Gewerkschaften ist die Diskrepanz oft haasträubend. Und der gesetzlich rahmen dient nicht zwingend dazu, den ggf bereits recht gut geregelten Gewerkschaftsunternehmen auf dir Finger zu klopfen. Finds immer interessant wie eng der Tellerrand da ist, wenn es um die Bewertung der sinnhaftigkeit des rechtlichen rahmens geht.
 
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