Speicherverschlüsselung: AMD entfernt TSME-Unterstützung für Ryzen-Prozessoren

Jetzt könnte man hier weiter diskutieren, ob sie es nur wieder anschalten, weil sie Angst vor einer Klagewelle haben 😉
 
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Jetzt könnte man hier weiter diskutieren, ob sie es nur wieder anschalten, weil sie Angst vor einer Klagewelle haben 😉
Sehr wahrscheinlich und die Rechtsabteilung wird ihnen davon abgeraten haben es drauf ankommen zu lassen.

Die Rechtslage ist halt nicht unbedingt auf AMDs Seite. Es könnte sogar zur Folge haben das einige Board Hersteller auch durchblicken haben lassen, diese Funktion nicht deaktivieren zu wollen.
 
Es macht wirklich keinen Sinn mit jemandem zu diskutieren dessen Horizont bis zum Rand vom eigenen Suppenteller reicht und nicht weiter.
Wenn man keine Argumente hat, tuns auch Beleidigungen, gell? Sagt viel über dich aus.

Sie sind üblich, alle AMD Prozessoren der Generation haben diese Funktion.
ich hatte es doch extra in Fettdruck gesetzt: Produktart. Also x86-Prozessoren.
Das was du beschreibst ist keine Produktart, sondern es sind konkrete Produkte, nämlich nur die eines konkreten Herstellers und auch davon nur eine ganz konkrete Produktgeneration. Weder ist bei allen x86-Prozessoren von AMD TSME üblich noch ist bei allen Prozessoren dieser Generation TSME üblich.

Was mich mal interessieren würde, hat es dich auch so massiv gestört, als intel AVX-512 nachträglich zurückgenommen hatte?

Ich für meinen Teil sehe das genau andersrum als du: Wenn ein Hersteller Angst davor haben müsste, irgendwelche Featueres nicht zu beschneiden und ihm daraus rechtliche Konsequenzen drohen könnten, würden solche Features nie in solchen CPUs auftauchen und der Gewinn für den Verbraucher wäre = 0.

Ich bin ja nun schon älteres Semester und kann mich noch erinnern, dass es von AMD mal Tri-Core-CPUs gab. Das waren Quadcores, die durch die Qualitätskontrolle gesegelt sind, weil ein Kern entweder defekt war oder die Specs nicht erreichen konnte. AMD hat die vermeintlich minderwertigen Kerne einfach deaktiviert, aber man konnte die im BIOS wieder reaktivieren. Und viele Kerne waren intakt, trotz dass sie die Qualitätskontrolle nicht geschafft hatten. Manche brauchten eine höhere VCore oder erreichten die Taktraten nicht ganz, manchmal gabs sogar gar keine Einschränkung. Ich fand das ne tolle Sache. Aber stell dir mal vor das hätte AMD dazu verpflichtet, alle Tricores mit vier funktionstüchtigen Kernen auszuliefern... Bei mir war der Kern übrigends leider defekt. Er sorgte für gelegentliche Systemabstürze. :(
 
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Wenn man keine Argumente hat, tuns auch Beleidigungen, gell? Sagt viel über dich aus.


ich hatte es doch extra in Fettdruck gesetzt: Produktart. Also x86-Prozessoren.
Das was du beschreibst ist keine Produktart, sondern es sind konkrete Produkte, nämlich nur die eines konkreten Herstellers und auch davon nur eine ganz konkrete Produktgeneration. Weder ist bei allen x86-Prozessoren von AMD TSME üblich noch ist bei allen Prozessoren dieser Generation TSME üblich.
Ja, wie gesagt auch wenn eine Eigenschaft nicht vereinbart wurde und der Kunde das anders nutzt oder auch nicht so nutzt, darf kein Hersteller nachträglich eine Eigenschaft über ein Softwareupdate entfernen. Schon gar nicht ohne direkte Zustimmung des Kunden. Darum geht es ja hier.
AMD hat es ohne Zustimmung der Kunden getan. Das Bios/UEFI Update im eigentlichen Sinn wäre eine Produkteinschränkung, wenn der Kunde dem nicht zustimmt.
Also würde AMD den Kunden benachteiligen.

Das Besagt ja das Verbraucher Recht ja gewissermaßen.

Es spielt keine Rolle was im Vertrag geregelt war im Nachhinein "Benachteiligen" geht nicht.
AMD müsste nachweisen in einem Rechtsverfahren, dass durch die Entfernungen keine "Benachteiligung" entstünde.

-Nicht mehr nicht weniger.

P.S Hierbei handelt es sich ja auch noch um ein Sicherheitsfeature -das unabhängig davon ob das jemand nutzt oder nicht eine gewisse Benachteiligung für Leute die es nutzen entstehen würde.
 
P.S Hierbei handelt es sich ja auch noch um ein Sicherheitsfeature -das unabhängig davon ob das jemand nutzt oder nicht eine gewisse Benachteiligung für Leute die es nutzen entstehen würde.
ist so auch nicht richtig. eine Benachteiligung wäre es, wenn es dadurch schlechter wäre als übliche Produkte dieser Art (womit wir das ganze jetzt mal aus der anderen Richtung betrachten). Wäre der Käufer eines AMD Ryzen gegenüber dem Käufer eines anderen Herstellers (bei CPUs ist die Auswahl leider sehr begrenzt ;) ) durch die nachträgliche Deaktivierung denn im Nachteil? Ist diese Eigenschaft bei den Wettbewerbern üblich?

Ich hoffe sorum wird das ganze deutlicher. Du stellst dich durch den Kauf eines Ryzen bezogen auf TSME nicht schlechter, du stellst dich einfach nur nicht (mehr) besser.
 
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ist so auch nicht richtig. eine Benachteiligung wäre es, wenn es dadurch schlechter wäre als übliche Produkte dieser Art (womit wir das ganze jetzt mal aus der anderen Richtung betrachten). Wäre der Käufer eines AMD Ryzen gegenüber dem Käufer eines anderen Herstellers (bei CPUs ist die Auswahl leider sehr begrenzt ;) ) durch die nachträgliche Deaktivierung denn im Nachteil? Ist diese Eigenschaft bei den Wettbewerbern üblich?

Ich hoffe sorum wird das ganze deutlicher. Du stellst dich durch den Kauf eines Ryzen bezogen auf TSME nicht schlechter, du stellst dich einfach nur nicht (mehr) besser.
Nochmal Wettbewerb oder andere Produkte spielen bei einer Rechtsprechung keine Rolle.
Es geht nur darum ob ein abschalten der Funktionen den Kunden grundsätzlich benachteiligt. Da es eine Sicherheitsfunktion ist wäre es eine Benachteiligung.

Hier will AMD was an den Konditionen ändern, also müssen Sie den Kunden überzeugen und die Zustimmung des Kunden abholen. Alles andere ist unwichtig.
Anhand vom Feedback (Shitstorm) hat AMD ohne Rechtsstreit gemerkt das es keine Zustimmung vom Kunden dazu gibt.
 
Ich glaube jetzt vermischt du Sachverhalte. Reden wir hier noch über §434 BGB?
Wenn sie eine dem Kunden ausdrücklich zugesicherte (z. B. durch Werbung, Verpackungsaufdruck, offiziellen Produktfolien, etc.) oder eine von der Produktart zu erwartene Produkteigenschaft entfernen würden. Beides trifft hier aber nicht zu. Weder hat AMD dem Kunden TSME verkauft, noch sind x86-Prozessoren generell dazu fähig.

Wo letzterer Punkt Anwendung finden könnte: bei den "neuen" Zen+-CPUs. Sollten diese nicht Win11-fähig sein, könnte ein Gericht urteilen, dass eine zu erwartene Eigenschaft nicht gegeben wäre. Aber wie gesagt, könnte. Das müsste ein Richter beurteilen.
 
Ich glaube jetzt vermischt du Sachverhalte. Reden wir hier noch über §434 BGB?
Wenn sie eine dem Kunden ausdrücklich zugesicherte (z. B. durch Werbung, Verpackungsaufdruck, offiziellen Produktfolien, etc.) oder eine von der Produktart zu erwartene Produkteigenschaft entfernen würden. Beides trifft hier aber nicht zu. Weder hat AMD dem Kunden TSME verkauft, noch sind x86-Prozessoren generell dazu fähig.

Wo letzterer Punkt Anwendung finden könnte: bei den "neuen" Zen+-CPUs. Sollten diese nicht Win11-fähig sein, könnte ein Gericht urteilen, dass eine zu erwartene Eigenschaft nicht gegeben wäre. Aber wie gesagt, könnte. Das müsste ein Richter beurteilen.
Da gibt es eine Mischung je nach Situation
§ 307 BGB (Unangemessene Benachteiligung) ->Durch was wäre AMD benachteiligt wenn sie die Funktion aktiv belassen?
Nachträgliche Vertragsänderungen (§ 311 Abs. 1 BGB) "Pacta sunt servanda" -Eine nachträgliche Benachteiligung ist nur wirksam, wenn beide Parteien dem ausdrücklich zustimmen (z. B. durch Abschluss eines neuen Änderungsvertrags)
Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) -> Sollte eine nachträgliche Vertragsänderung oder die Ausnutzung Ihrer Situation durch den Vertragspartner besonders krass sein, kann das Geschäft wegen Sittenwidrigkeit oder Wucher nichtig sein.
⁠§ 475b BGB (für Waren mit digitalen Elementen) ->Ein Update darf das Produkt also funktional nicht abwerten

§ 327r BGB https://www.anwaltskanzlei-online.d...ine-aenderung-nach-327r-bgb-erlaubt-teil-iii/
(1) Bei einer dauerhaften Bereitstellung darf der Unternehmer Änderungen des digitalen Produkts, die über das zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit nach § 327e Absatz 2 und 3 und § 327f erforderliche Maß hinausgehen, nur vornehmen, wenn
1. der Vertrag diese Möglichkeit vorsieht und einen triftigen Grund dafür enthält,
2. dem Verbraucher durch die Änderung keine zusätzlichen Kosten entstehen und
3. der Verbraucher klar und verständlich über die Änderung informiert wird.

Genau der letzte Punkt ist die Hauptsache die ich hier als absolut nicht streitbar herausheben möchte.
An dem Punkt hatte AMD nichts richtig kommuniziert. Im Bereich KFZ würde man über seinen Auto-Händler informiert werden. (Rückruf für Wartung)
Es gibt aber in dem Fall keinen technischen Hintergrund diese Funktion zu deaktivieren, es gibt auch keinen Nachteil für den Kunden und keinen Nachteil für AMD.
=>Welcher war nochmal der Grund für das deaktivieren? Aha Willkür?
 
§ 307 BGB (Unangemessene Benachteiligung) ->Durch was wäre AMD benachteiligt wenn sie die Funktion aktiv belassen?
dass es die Pro-Modelle abwertet, aber das ist nicht der Gegenstand des §307 BGB. Der § passt hier gar nicht.
Nachträgliche Vertragsänderungen (§ 311 Abs. 1 BGB)...
trifft auch nicht zu, da der Vertrag nicht nachträglich verändert wird. Laut Vertrag erwirbst du kein TSME beim Kauf eines Ryzen.
Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) -> Sollte eine nachträgliche Vertragsänderung oder die Ausnutzung Ihrer Situation durch den Vertragspartner besonders krass sein, kann das Geschäft wegen Sittenwidrigkeit oder Wucher nichtig sein.
also den Zusammenhang musst du mir jetzt mal erklären. :confused:
⁠§ 475b BGB (für Waren mit digitalen Elementen) ->Ein Update darf das Produkt also funktional nicht abwerten
Womit wir wieder bei den zugesicherten Eigenschaften wären: die Funktion TSME ist offiziell bei Ryzen gar nicht gegeben, somit findet auch keine Abwertung statt.
auch hier fehlt dir der Vertrag, auf den sich der § bezieht; du forderst Rechte ein, die du nie erlangt hast.

Du setzt bei all deinen §§ voraus, dass du einen rechtlichen Anspruch auf TSME erlangt hast, aber dafür fehlt dir die rechtliche Grundlage. Du kannst keinen Anspruch auf eine Eigenschaft durchsetzen, die du nie erworben hast. Dazu müsstest du eine Pro-CPU kaufen, die offiziell TSME unterstützt und da erhälst du auch tatsächlich TSME.


=>Welcher war nochmal der Grund für das deaktivieren? Aha Willkür?
meine Mutmaßung: ein offiziell Pro-exklusives Feature tatsächlich Pro-exklusiv zu machen. Vermutlich hat jemand rausgefunden, dass das auch billige Ryzen können und das spricht sich rum. So wie damals bei NVidia mit der Quadro: aus jeder herkömmlichen GeForce ließ sich einfach per Treiber eine Quadro machen. Das ging über GPU-Generationen bis ich glaub zur 8800GTX. Da war das schon recht bekannt, dann hat NVidia dem einen Riegel vorgeschoben und man musste wieder für Quadro-Leistung Quadro-Preise bezahlen.
 
meine Mutmaßung: ein offiziell Pro-exklusives Feature tatsächlich Pro-exklusiv zu machen. Vermutlich hat jemand rausgefunden, dass das auch billige Ryzen können und das spricht sich rum. So wie damals bei NVidia mit der Quadro: aus jeder herkömmlichen GeForce ließ sich einfach per Treiber eine Quadro machen. Das ging über GPU-Generationen bis ich glaub zur 8800GTX. Da war das schon recht bekannt, dann hat NVidia dem einen Riegel vorgeschoben und man musste wieder für Quadro-Leistung Quadro-Preise bezahlen.
Nochmal eine Nachträger Änderung eines Vertrages ohne Grund ist rechtlich nicht möglich.

Nach welchem Recht [Gesetz macht das AMD]?
Du kannst als Kunde auch nicht nach einem Jahr sagen ich hab damals zu viel Gezahlt oder ich hab das falsche Gekauft "Die Farbe wirkt aber im Winter bei Schnee anders als ich mir das vorgestellt hatte".

Der Vertrag ist abgeschlossen. Die Mängelrüge funktioniert nur Zeitnah und nur dann wenn es ein Nachteil für eine Vertragspartei dastellt.
In diesem Fall gibt es keine Nachteile für keine Partei.

Der Wirtschaftliche Schaden müsste von AMD in irgend einer Form beziffert werden genau deshalb ist das von dir kommt Trolling.
Es spielt keine Rolle ob Intel das Feature bei Consumer Produkten nicht oder ob AMD das eigentlich nur für Pro als Feature vorgesehen hat.
Das Feature hat keine negative Auswirkung auf das Produkt was jemand gekauft hat.
Wenn es aber jemand nutzt und du es wieder entfernst hat es negative Auswirkungen.

Deshalb darf ich als Kunde Produkte nach dem Kauf modifizieren. Weil mir der Verkäufer nur sehr eingeschränkt vorschreiben kann was ich damit mache.
 
Nochmal eine Nachträger Änderung eines Vertrages ohne Grund ist rechtlich nicht möglich.
und das setzt weiterhin einen Vertrag vorraus.

Du bist gedanklich einen Schritt zu weit: wenn du einen Ryzen kaufst, kaufst du ganz offiziell eine CPU ohne TSME.
Wenn AMD jetzt SSE abschalten würde, wäre das was anderes. Ein Ryzen kann offiziell SSE, dieses Feature erwirbst du beim Kauf eines Ryzen offiziell. Da darf AMD nicht ohne weiteres ran.

Aber noch was anderes dazu: was steht denn in den Nutzungsbedingungen von Agesa 1.2.7.1 zu TSME?
 
und das setzt weiterhin einen Vertrag vorraus.

Du bist gedanklich einen Schritt zu weit: wenn du einen Ryzen kaufst, kaufst du ganz offiziell eine CPU ohne TSME.
Wenn AMD jetzt SSE abschalten würde, wäre das was anderes. Ein Ryzen kann offiziell SSE, dieses Feature erwirbst du beim Kauf eines Ryzen offiziell. Da darf AMD nicht ohne weiteres ran.

Aber noch was anderes dazu: was steht denn in den Nutzungsbedingungen von Agesa 1.2.7.1 zu TSME?
Du hast es immer noch nicht verstanden, AMD darf gesetzlich auch wenn ein Feature nicht im Kaufvertrag erwähnt wurde dieses heimlich ohne Zustimmung des Kunden entfernen und muss diesen Mangel, wenn man ihn als solches betrachten könnte unverzüglich anzeigen. Seit dem ist über 1 Jahr vergangen.
Das Rechtsystem ist hier auf der Seite des Kunden.
Sehe das Feature als nicht deklariertes Zubehör (weil es für die vereinbarte Funktion nicht ausschlaggebend wäre).

Darf egal welcher Händler für egal welchen Gegenstand nach 3 Monaten das Zubehör das er beim Verkauf "mitgegeben" hat ohne das es Teil des Kaufvertrages ist wieder einfordern?

-Nein darf er nicht. Er müsste einen triftigen Grund Anzeigen (Mit Chemikalien belastet, Instabil, Brüchig etc.) und brauch das Einverständnis des Kunden.

-Das Bios Update würde aber die Nutzung und vor allem Sicherheit des Kunden einschränken.

Der Kunde kann auf das Update verzichten, erhält aber nicht mehr die neusten Bug-Sicherheitsfeatures um die Funktionen behalten zu können. => Das reicht nicht als "Einverständnis" betrachtet zu werden.
Es ist ja eine Benachteiligung, den AMD weiß nicht welcher Kunde das Feature aktiv verwendet.

Die rechtliche Vermutung beim Verkauf​

Das Gesetz hilft Ihnen hier mit einer Vermutung (Paragraf 311c BGB): Im Zweifel gilt das Zubehör als mitverkauft. Auch die Eigentumsübertragung erstreckt sich laut Paragraf 926 BGB im Zweifel auf das Zubehör, das dem Verkäufer gehört. Dennoch ist es für Sie sicherer, dies im Kaufvertrag ausdrücklich klarzustellen.

Quelle: https://rechtsanwalt-krau.de/notari...f-wesentliche-bestandteile-zubehoer-inventar/
(Das Beispiel Immobilie ist sehr typisch das hier nicht jeder Kleinkram aufgeführt wird.)

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)​

§ 311c Erstreckung auf Zubehör​

Verpflichtet sich jemand zur Veräußerung oder Belastung einer Sache, so erstreckt sich diese Verpflichtung im Zweifel auch auf das Zubehör der Sache.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__311c.html

Es gibt hier auch keinen passus das sich das nur auf "Immobilien" beschränkt. "Sache" kann alles mögliche sein.

Du kaufst ein Ausstellungstück im Fachmarkt und der Verkäufer gibt gratis eine Befestigung dazu, diese steht aber nicht im Kaufvertrag.
-Darf er jetzt 1 Jahre später dich anschreiben und diese Befestigung zurückfordern?
So lange AMD nicht Explizit TSME ausgeschlossen hat im Vertrag, ist alles gut.
 
Ich bin mir nicht sicher, ob der von dir gewählte § hier zutreffend ist, da es nicht um eine Sache, sondern eine Funktion geht, aber der viel entscheidenere Punkt ist vermutlich:
was steht denn in den Nutzungsbedingungen von Agesa 1.2.7.1 zu TSME?
Falls das da irgendwo erwähnt wird und du auf zustimmen klickst, ist das ohnehin alles irrelevant. Dann können wir beide uns den Kopf heißreden für nichts und wieder nichts.

Für mich ist es ohnehin wayne, ich nutze aktuell intel. ;)
 
Ich bin mir nicht sicher, ob der von dir gewählte § hier zutreffend ist, da es nicht um eine Sache, sondern eine Funktion geht, aber der viel entscheidenere Punkt ist vermutlich:

Falls das da irgendwo erwähnt wird und du auf zustimmen klickst, ist das ohnehin alles irrelevant. Dann können wir beide uns den Kopf heißreden für nichts und wieder nichts.

Für mich ist es ohnehin wayne, ich nutze aktuell intel. ;)
Das ist trotzdem Zubehör. Ein Radio mit Blutooth/Wlan APP wäre auch ein Zubehör. Da dies je nach Gerät nicht nötig wäre.
 
Hier mal die rechtliche Einordnung von Juristen ...

2.2. Objektive Anforderungen​

Die objektiven Anforderungen sind gesetzlich festgelegt und gelten unabhängig vom Vertrag. Sie umfassen die gewöhnliche Verwendung der Ware, die übliche Beschaffenheit vergleichbarer Waren und die Erwartungen eines durchschnittlichen Käufers. Für digitale Elemente bedeutet dies insbesondere, dass während eines angemessenen Zeitraums Aktualisierungen bereitgestellt werden müssen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind, und dass der Käufer über diese informiert wird.

Zitat aus der Kommentarliteratur:

Die Aktualisierung muss dazu dienen, die Vertragsmäßigkeit der Ware zu erhalten. Dies umfasst funktionserhaltende Updates, vor allem Sicherheitsupdates, nicht aber funktionserweiternde Upgrades.“ (Staudinger/Artz, Neues Kaufrecht und Verträge über digitale Produkte, Rn. 165).

Quelle: https://rechtsanwalt-krau.de/was-regelt-paragraf-475b-absatz-2-bgb/

Und damit ist die Sache eigentlich geklärt, es sei denn man ist eben ... Sie wissen schon. :sneaky:
 
Kommt, hört auf zu Zoffen, ändert ja eh nicht viel. Immerhin gibt es bei meinem Asus diese Funktion nun wieder. Hab das so sehr vermisst ;)

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