Kulanz-RMA bei heise mindfactory / Seagate Exos X20 – Nutzungswertersatz fair?

Ich hab das Thema Garantie / Nutzungsgebühr mit Computeruniverse durch.

Es ist egal wie lange du das Produkt genutzt hast. Bei Garantie ist nix mit Nutzungsendgeld. Dir steht der gleiche Artikel als Ersatz oder aber die volle Gutschrift zu.
In meinem Fall damals ging es um eine RTX 2080Ti die von jetzt auf gleich gestorben ist. Computeruniverse wollte mich mit einem Teilbetrag abspeisen aber nix da. Ich hab dann den Verbraucherschutz mit ins Boot genommen und meine komplette Kohle erstattet bekommen denn die RTX 2080Ti in der FE war nicht mehr lieferbar.

Also lass dich nicht verarschen. Du hast Garantie!

PS: Das offizielle Versprechen zur Garantie und Gewährleistung:
Geschäftsführer Ansgar Heise hat zur Übernahme offiziell erklärt, dass heise Altkunden bei Beschwerden nicht im Stich lässt.
Reklamationen und Support: Die neue Gesellschaft übernimmt weiterhin den Service und Support für Käufe, die vor der Insolvenz getätigt wurden.
Rechtlicher Anspruch: Ihre gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre ab Kaufdatum) sowie eventuelle beim Kauf abgeschlossene Händler-Garantieverlängerungen werden im System weitergeführt.
 
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Bei Garantie ist nix mit Nutzungsendgeld. Dir steht der gleiche Artikel als Ersatz oder aber die volle Gutschrift zu.
Du verwechselst hier die Garantie mit der Gewährleistung, letztere steht einem gesetzlich zu, aber die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers auf die man kein Anrecht hat. Wenn es eine OEM HDD ist, hat man als privater Käufer i.d.R. keinen Anspruch auf eine Garantie vom Hersteller.

Du hast Garantie!
Nein, hat er nicht.
Rechtlicher Anspruch: Ihre gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre ab Kaufdatum) sowie eventuelle beim Kauf abgeschlossene Händler-Garantieverlängerungen werden im System weitergeführt.
Das ist dann eine freiwillige Leistung der neuen MF, aber rechtlich hat er nur einen Anspruch gegen das alte Unternehmen, welches insolvent ist und vielleicht schon liquidiert. Es war ein Asset Deal, da tritt der Käufer nicht in die Rechtsnachfolge ein.
 
Wäre es nicht eine OEM, dann wäre der Sachverhalt ganz anders. Aber, ich hätte einen ähnlichen Fall und ich wusste nicht das es sich um eine OEM Platte handelt und natürlich hat sich der Hersteller quer gestellt.
Der Brief vom Anwalt ist dann aber zu meinen Gunsten ausgegangen.
Der Händler kann nicht einfach OEM Platten ausliefern...
 
Der Brief vom Anwalt ist dann aber zu meinen Gunsten ausgegangen.
Der Händler kann nicht einfach OEM Platten ausliefern...
Der Brief vom Anwalt ging dann aber sich an de Händler und nicht an den Hersteller. Die kritische Frage dürfte sein, ob der Händler in seiner Produktbeschreibung die Herstellergarantie erwähnt hat und bei MF bin ich mir sicher, dass dies nicht der Fall war, denn das Thema hatten wir vor Jahren mal und da habe ich damals die Beschreibungen verschiedener HDDs beim Hersteller und bei MF (und anderen Händlern) verglichen. Die meisten Händler hatten einfach die Produktbeschreibung von der Seite des Herstellers kopiert, meist inklusive der Angabe zu Garantie, aber bei MF hat bei allen geprüften Angeboten genau diese Angabe gefehlt. Damit haben sie also eben nicht versprochen eine HDD mit Herstellergarantie zu verkaufen, auch wenn nicht explizit OEM dabei steht. Manchmal muss man eben zwischen den Zeilen lesen und was nicht da steht kann mehr aussagen als das was da steht.
 
Der Verkauf von OEM-Festplatten (Original Equipment Manufacturer) durch Händler ist grundsätzlich legal. Ein Händler darf diese jedoch nicht als reguläre Neuware (Retail) verkaufen, ohne in der Artikelbeschreibung transparent darauf hinzuweisen. Der fehlende Hinweis kann den Straftatbestand der Irreführung erfüllen und einen Sachmangel darstellen.
 
Wenn da aber weder Retail noch OEM steht, sondern nur der Hinweis auf die Herstellergarantie in der Produktbeschreibung fehlt, erfüllt dies dann den Straftatbestand der Irreführung? Ich glaube dies könnte nur eine Anzeige mit folgendem Gerichtsverfahren klären, aber ich glaube kaum, dass es jemals so weit kommen wird.
 
Der Händler darf sie nicht ohne entsprechende Kennzeichnung verkaufen.
Macht er das trotzdem, liegt rechtlich ein Sachmangel vor (§ 434 BGB) und kein Händler steht über dem Gesetz.
 
Das mag sein und es mag sein, dass alleine das Fehlen der Angabe der Herstellergarantie in der Produktbeschreibung des Händlers unzureichend ist, aber in diesem Fall ist es total egal, da der Händler bei dem die Platte gekauft wurde, eben inzwischen pleite und vermutlich schon liquidiert worden ist. Da es ein Asset Deal war, ist der aktuell unter dem alten Markennamen agierende Händler auch nicht der Rechtsnachfolger seines pleite gegangenen Vorgängers.
 
Der Händler darf sie nicht ohne entsprechende Kennzeichnung verkaufen.

Wenn dem so wäre gäbe es längst einschlägige Rechtsprechung, denn das Thema OEM HDDs bewegt nicht etwa erst seit gestern die Gemüter.
Bisher gehört es nicht zu den Informationspflichten, darauf hinzuweisen dass es keine Herstellergarantie für Endkunden gibt.
Weder wurde wird mit der Garantie geworben, noch stand was von Retail HDD im Artikel, relevant wäre es allenfalls wenn eine Retail HDD abgebildet aber nur OEM geliefert wurde.
So obliegt es halt dem Käufer bei Lieferung zu prüfen ob es Endkunden-Garantie gibt.

Ab 27.09.2026 gibt es dann die Pflicht im B2C Bereich Käufer darüber zu informieren WENN eine ETWAIGE Garantie vorliegt.

Jeder Händler von Waren, der Verbrauchern Waren stationär (z. B. in Geschäften) oder online zum Erwerb anbieten, unterliegt ab dem 27.09.2026 erhöhten und sehr formalisierten Informations- und Kennzeichnungspflichten gegenüber Verbrauchern. Sie müssen künftig den Verbraucher auf sein gesetzliches Gewährleistungsrecht und ggf. durch eine besondere Kennzeichnung auch auf eine etwaige gewerbliche Haltbarkeitsgarantie hinweisen. Dabei haben die Mitteilungs- und Kennzeichnungspflichten jeweils den gesetzlichen Vorgaben (s. u.) zu entsprechen. In Deutschland soll die Umsetzung durch Erweiterung der Informationspflichten in Art. 246 Abs. 1 Nr. 5, 5a, Art. 246a § 1 Nr. 11 und Art. 11a EGBGB erfolgen.

Also kann man dann in nicht all zu ferner Zukunft davon ausgehen dass es ohne Kennzeichnung auch keine Garantie gibt. :sneaky:
 
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@Holt Ich befürchte, du liegst falsch. Asset Deals beinhalten zwar im Basisfall keine Schuldenübernahme, jedoch hat heise aus der Insolvenzmasse nach eigenen Angaben auch die Kundenbeziehungen mit übernommen : "Sämtliche Mitarbeiter und Kundenbeziehungen werden von heise übernommen..." Quelle: heise group PR Team - ; damit sollte ein ENDVERBRAUCHER auch weiterhin seine Ansprüche gelten machen können, da mindestens der Gutglauben greift, zumal nach Angaben des neuen Eigentümers ja das Geschäft in gleicher Art, mit gleichem Namen und Warenbestand fortgeführt wird.
Ob sich ein Klageverfahren lohnt, sei dahingestellt, der ursprüngliche Fehler war einfach, ein OEM Produkt als Käufer anzunehmen, obwohl nicht gewünscht.

Ich habe ein sehr ähnliches Problem mit einem anderen Big Player gehabt - mir wurde OEM Ware für ein nicht-EU Land geliefert, obwohl belegbar lokale Neuware ohne Anmerkungen bestellt war. Angeboten wurde eine Kulanzgutschrift als Shopguthaben und Rücksendung auf meine Kosten und Risiko - ich bin dank Rechtschutz gut aus der Nummer rausgekommen, 3x 22TB OEM HDDs mussten gegen entsprechende Retail Platten zu Lasten des Verkäufers getauscht werden, Kosten waren Ende 2024 inkl. Tausch vor Ort Zug um Zug durch Boten und Verfahrenskosten deutlich über 2500€; hätte der Händler einfach direkt ordentlich getauscht, wärs die Hälfte gewesen.
 
jedoch hat heise aus der Insolvenzmasse nach eigenen Angaben auch die Kundenbeziehungen mit übernommen : "Sämtliche Mitarbeiter und Kundenbeziehungen werden von heise übernommen..." Quelle: heise group PR Team - ; damit sollte ein ENDVERBRAUCHER auch weiterhin seine Ansprüche gelten machen können, da mindestens der Gutglauben greift, zumal nach Angaben des neuen Eigentümers ja das Geschäft in gleicher Art, mit gleichem Namen und Warenbestand fortgeführt wird.
Das hatten wir im Post #21 schon mal:
dies bedeutet nur, dass der Investor die Kundenkartei, Vertragsdaten, Aufträge und die Marke erwirbt, er wird aber nicht zum Vertragspartner der Altkunden. Deshalb dürften auch alle Kundenkonten gelöscht wurden sein und man muss sich neu anmelden, denn mit der Anmeldung stimmt man ja auch den AGB zu und die alte Zustimmung gilt eben gegenüber dem alten Unternehmen, welches ja immer noch insolvent ist. Obendrein könnte der Datenschutz da eine Rolle spielen. Es erfolgt aber eben kein automatischer Vertragsübergang wie es im Fall eines Share Deal der Fall ist, sondern das neue Unternehmen bzw. eben der Käufer der Assets muss mit den Kunden neue Verträge schließen. Das ist eben der Nachteil gegenüber dem Share Deal, wo der Käufer alle Rechten und Pflichten übernimmt und das Unternehmen mit allen Verbindlichkeiten, aber auch alle Verträgen komplett übernimmt, also das alte Unternehmen als neuer Eigentümer weiterführt.
Rechtlich gibt es da keine Fortführung von Verträgen, auch nicht mit Kunden, nur bei Mitarbeitern ist dies anderes. Arbeitsverträge "müssen" beim Asset Deal übernommen werden, sofern sie mit dem Asset verbunden sind, aber auch da gibt es Schlupflöcher, so kann der Konkursverwalter vereinfacht Mitarbeiter kündigen, Aufhebungsverträge anbieten oder eine Transfergesellschaft gründen und Mitarbeiter dorthin verschieben, die der Käufer des Assets nicht übernehmen möchte. Arbeitsverträge sind aber auch die einzigen Verträge die bei einem Asset Deal erhalten bleiben, selbst Mietverträge müssen neu abgeschlossen werden.
Ob sich ein Klageverfahren lohnt, sei dahingestellt
Nein, schon weil selbst die angebotene Erstattung auf Kulanz lieft, also dem Gutglauben, da sie ja die alten Kunden nicht verlieren wollen. Rechtlich hat der TE gar keine Ansprüche gegen die aktuellen Betreiben des Geschäftes, sondern wenn, dann nur gegen die alte, pleite gegangene Firma, bei der aber nichts zu holen ist und die vielleicht sogar schon liquidiert wurde.
der ursprüngliche Fehler war einfach, ein OEM Produkt als Käufer anzunehmen, obwohl nicht gewünscht.
Eben, man sollte bei Erhalt immer den Garantiestatus prüfen, wenn man Wert auf die Herstellergarantie legt!

Es ist eben leider ein großes Problem, dass die Händler die HDDs einfach überall dort einkaufen, wo ein Großhändler sie zum besten Preis anbietet, auf dem Wege sind auch die gebrauchten HDDs mit zurückgesetzten S.M.A.R.T. Werten in den Handel geraten und kommen immer wieder OEM Platten oder HDDs die für den Verkauf in anderen Teilen der Welt gedacht sind, in den deutschen Handel. Daher kaufe ich nur vor Ort im Ladenlokal von Internethändlern und bitte direkt vor dem Zahlen den Kassierer an seinem PC den Garantiestatus zu prüfen und die haben das auch immer gerne gemacht, manche offenbar zum ersten mal. Das zeigt denen dann auch, dass dies den Kunden wichtig ist und außerdem vermeide ich so das Risiko von Transportschäden und dafür fahre ich auch gerne eine wenig weiter.
 
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