Ich arbeite in genau dem bereich und kann dir sagen das weder "Länderübergreifende Software" funktionieren wird noch wird im Ansatz irgendwie Open Source in der öffentlichen Verwaltung in den nächsten 10 Jahren eine Rolle spielen.
Ja leider, man ist sich noch nicht mal über die Spielregeln absolut einig... soweit ich das mitbekommen habe.
Es muss einen Zentralen Services geben der die Schnittstelle vorgibt. Dann können alle 16 Bundesländer gerne die Software nutzten die sie möchten, mit ihren UIs etc..
Aber wichtige ist, das es einen Export in die Zentral Schnittstelle gibt z. B 1x alle 24h/12h je nach Notwendigkeit und echtzeit der Daten. Dort könnte man für Behörden einen Zugang einrichten und beschränken (Datenschutz). Da bekommen da gewisse Beamten einen zenralen Zugang aus den jeweiligen Bundesländern.
Dazu bekommen eben nur ausgewiesene Beamten einen Zugang z. B im Migrationsamt etc.. die dann die Zentralen Daten "exportieren" können um sie in ihre regionalen Systeme reinzuladen.
Kann man Transaktionssicher auch dokumentieren (Heinrich Müller aus Amt XY in Kiel hat am XX-XX-XXXX folgende DatenIDs abgerufen: (Bundesland)BY-IDXXXXXXXXXXXX)
Da stellt sich einer neuer Daniel Düsenantrieb, geboren XY in Z in Kiel vor der dann erfasst wird. Dort kann dann einer der Beamten ins Zentralregister schauen ob der schon mal woanders erfasst wurde -> Er kann seine Daten ziehen und ins regionale System importieren. - fertig
Wenn sich der Typ jetzt in Sachsen vorstellen sollte, kann der Beamte in Sachsen Zentral nachschauen und würde dort aufgrund der vorliegenden Daten Kombination.
Eben den BY-Eintrag und den SH-Eintrag. Weil dieser sich bereits zwei mal registriert/gemeldet hatte.
So meine Vorstellung ... und ich bin da bei weitem kein "Experte in so einem Bereich". Kann man mit Sicherheit noch besser machen/optimieren.
Wenn ich dann nach BY-Eintrag suche z. B in einer Gemeinde in Bayern - wird mir als ÖD Angestellter oder Beamter eben nur die Erfassung in Bayern angezeigt. Aber der Hinweis vom letzten Beamten in Sachsen das er sich in Sachsen jetzt als Wohnsitz angemeldet hätte. z.B Datenschutzmäßig nur der Hinweis (es sind mehrere Einträge vorhanden).
Dann weiß der Beamte in der Gemeinde auf dem Dorf nur die Person ist noch woanders gemeldet ist ohne zu wissen wo.
Aktuell is es nämlich theoretisch möglich in mehreren Bundesländern auch gewisse Leistungen abzugreifen (Länderspezifische Leistungen)
In dem der erste Wohnsitzt dort verweilt man aber in ein anderen Bundesland bereits umgezogen ist z. B Beim Lebenspartner.. Für Arbeitsanstellung spielt es keine Rolle wo mein Wohnsitz ist. Nur das ich täglich rechtzeitig zur Arbeit komme.