Am Ende des Tages kannst du dein bkw auch mit lüsterklemmen oder die Adern verdrillt an klemmen...das geht dem Netzbetreiber gar nichts an...und auch die VDE hat man als Privatperson nicht zu beachten..
Ist halt grober Unfug, was du da schreibst.
Man kann davon ausgehen, das wir hier über ein Haus/Wohnung sprechen, die am Netz hängt.
Damit hast DU einen Vertrag mit dem Netzbetreiber. (ansonsten wäre das eine komplett Inselanlage -sprich kein Netzanschluss vom Netzbetreiber- und nur in dieser kannst du machen, was du willst)
Bedingt durch den Vertrag ergeben sich Pflichten aber auch Rechte.
Durch diesen Vertrag unterliegst du der NAR, TAB und auch VDE.
Das gilt auch für Privatpersonen, da du als Privatkunden eben einen Privatkundenvertrag mit dem Netzbetreiber hast.
Und aus eben diesen Regelungen ergeben sich die Feinheiten, die hier kommuniziert werden.
Das sind übrigens die selben Feinheiten die für eine normale PV-Anlagen gelten.
Denn auch hier zwingt dich der Netzbetreiber in die Regelungen, analog zum BKW.
BKW heißt nicht, dass keine Regelungen mehr existieren.
Dabei ist es egal, ob dir das gefällt oder nicht oder was du meinst in deinen 4 Wänden machen zu können.
Übrigens ist dieser Vertrag auch die Grundlage dafür, dass man dir den Strom abstellen kann, Gründe gibt es dafür viele.
Es gibt eben einen Unterschied ob man nur Konsument ist oder auch Produzent
Eine PV (und andere Systeme) sind Stromerzeugungsanlagen und sind damit, aus gutem Grund, im besonderen Fokus.
EDIT:
Netzanschlussvertrag bedingt NAR,TAB und weitere Vorgaben vom Netzbetreiber.
NAR, TAB und die anderen Vorgaben erzwingen VDE.
Damit bedingt der Netzanschlussvertrag kausal auch die VDE.
(ich weiß, viele glauben, die VDE gelte für die nicht, aber durch den Vertrag ist es eben dennoch so, denn dadurch hat die VDE nämlich ihren Durchgriff)
PS: Man sollte als Vertragspartner schon den Vertrag kennen, den man da unterschrieben hat.