Kostenlose Beratung und Kaufhilfe ist bei Kleinanzeigen nicht gewünscht...

Athires

Neuling
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31.12.2025
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Hallo,

also heute habe ich echt mal den Kopf schütteln müssen. Mein Bruder und ich haben auf Kleinanzeigen eine "Anzeige "gehabt, in dem wir kostenfrei eine Beratung für potenzielle private PC Käufer angeboten haben, potenzielle Kaufangebote zu prüfen, oder auch für Verkäufer eine Bewertung Ihres Systems zu machen. Wir machen das schon seit Jahren, weil wir finden, das es zu viele Betrüger, Skalper und komische Angebote in diesen Systemen unterwegs sind. Leider kann ich euch das Angebot nicht zeigen, aber seid euch sicher, das im Text klar ausgeschlossen ist, das wir etwas verkaufen, oder für den Dienst Geld verlangen. Irgeneinem rechtlich fragwürdigen Anbieter muss das wohl aufgestossen sin, und der hat uns gemeldet, wir würden "Provisionen" verlangen, und so sollen wir nun einen Gewerblichen Account machen... Was abstrus ist.
Will Kleinanzeigen hier absichtlich Kritiker von der Plattform holen, weil sie an den rechtlich fragwürdigen Angeboten auch Geld verdienen?

Deine Anzeige bleibt gelöscht
Hallo,

Vielen Dank für deine Rückmeldung. Deine Anzeige wurde gelöscht, da es sich bei deiner Tätigkeit bzw. Dienstleistung um ein anmeldepflichtiges Gewerbe handelt, für welches du öffentlich wirbst. Die Dienstleistung wird in deinem Fall nicht nur im Freundeskreis erbracht. Du benötigst zur Erbringung dieser Dienstleistung ein aussagekräftiges Impressum: - deinen vollständigen Personennamen (Vor- und Nachname) - komplette postalische Anschrift. Bitte beachte hierbei, dass ein Postfach nicht ausreichend ist. - eine gültige E-Mail-Adresse - für die schnelle Kontaktaufnahme, beispielsweise: eine Telefonnummer oder Faxnummer Wichtige Hinweise findest du hier: https://themen.kleinanzeigen.de/hilfe-gewerblich/gewerbe. Zudem möchten wir dich bitten, zur Aktualisierung des Angebotes die Anzeige zu bearbeiten, anstatt sie zu löschen und neu einzustellen. Vielen Dank für dein Verständnis. Mit freundlichen Grüßen XXX

Solltest du mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sein, kannst du folgendermaßen dagegen vorgehen:
Du kannst dich mit deinem Anliegen an eine hierzu nach Art. 21 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/2065 zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wenden.
Zudem steht es dir frei, gegen unsere Entscheidung gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.
Dein Team von Kleinanzeigen
Freu mich von Leuten zu hören, die die gleichen oder ähnlichen Erfahrungen gemacht haben, danke für die netten Hinweise, das ich das hier mit rein bringen soll! Das habe ich wirklich versäumt.
 
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Da sist "das neue ding" von Kleinanzeigen.


 
Da sist "das neue ding" von Kleinanzeigen.




Böses Amazon!
 
@Neo111430 Danke für die Zitate, das ist zumindest mal greifbar. Mein Punkt ist aber: Aus „Privatkonto nicht für gewerbliche/freiberufliche Zwecke“ folgt nicht automatisch „jede öffentliche Beratung ist gewerblich“. Das ist eine Auslegung, kein eindeutiger Wortlaut.

Bei mir ging es ausdrücklich um kostenlose Hilfe zur Einordnung von Angeboten, ohne Verkauf, ohne Provision, ohne „kauft bei mir“. Deshalb ist genau die offene Frage: Nach welchen konkreten Kriterien wird so ein unentgeltliches Hilfsangebot automatisch als „gewerblich“ einsortiert?
Und wenn Kleinanzeigen sogar von „anmeldepflichtigem Gewerbe“ spricht, ist das mehr als nur „passt nicht in unsere Kategorie“, das klingt nach einer rechtlichen Einordnung. Da hätte ich gern die saubere Herleitung bzw. die konkrete Regelstelle, die diese Schlussfolgerung zwingend macht.

Zum Vorwurf „Eigenwerbung im Forum“: Das ist hier ehrlich gesagt am Thema vorbei. Ich bewerbe hier nichts, ich verlinke keinen Service, ich will keine Kunden im Forum einsammeln. Ich habe nur den Fall geschildert und möchte klären, ob die Einstufung und Begründung so überhaupt sauber ist und wie andere das sehen. Wenn jemand meint, das sei Werbung, dann bitte konkret sagen, was daran Werbung sein soll, denn es ging weder um Preis noch um Kontaktanbahnung noch um Verkauf.

Mir geht’s schlicht um Fakten und Erfahrungen: Hat jemand den Passus, der wirklich eindeutig sagt „Privatkonto darf keinerlei Dienstleistungen anbieten, auch kostenlos“? Oder hat jemand schon mal eine ähnliche Löschung mit der Begründung „gewerblich/anmeldepflichtig“ gehabt und weiß, wie Kleinanzeigen das konkret auslegt?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Da sist "das neue ding" von Kleinanzeigen.


Oh wow, danke für den link. Uff da sind echt viele Stimmen, und Wow, Da sind viele Kommentare die meine Argumente untermauern.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

@Woozy Der Trustpilot-Link ist interessant, weil das dort nicht wie ein Einzelfall wirkt. Noch spannender finde ich aber: Im Kleinanzeigen-Community-Forum berichten Leute sehr ähnlich, dass sie trotz Privatnutzung als „gewerblich“ eingestuft wurden oder dass Anzeigen nach Meldungen bzw. automatischen Prüfungen gelöscht werden.

Für mich sieht das nach einem Muster aus: Es kommt zu einer Meldung oder das System schlägt an, und am Ende steht relativ schnell eine pauschale Einstufung als „gewerblich“, oft ohne wirklich greifbare, konkrete Kriterien im Text.

Beispiele aus der Kleinanzeigen-Community:
Das sehe ich nicht als Beweis, aber ein ziemlich starkes Indiz, dass das Thema „gewerblich eingestuft“ öfter vorkommt und die Begründungen dabei teilweise sehr pauschal ausfallen.

Genau deshalb bleibt für mich die Kernfrage: Auf welcher konkreten Regelstelle oder anhand welcher Kriterien soll ein ausdrücklich kostenloses Hilfsangebot automatisch als „gewerblich/anmeldepflichtig“ gelten? Wenn jemand dazu eine klare Fundstelle oder eigene Erfahrungen hat, freue ich mich!
 
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@Neo111430 Danke für die Zitate, das ist zumindest mal greifbar. Mein Punkt ist aber: Aus „Privatkonto nicht für gewerbliche/freiberufliche Zwecke“ folgt nicht automatisch „jede öffentliche Beratung ist gewerblich“. Das ist eine Auslegung, kein eindeutiger Wortlaut.
Beratung - Dienstleistung - Google

Privat Dienstleistung bei Ka anbieten = Nein


Bei mir ging es ausdrücklich um kostenlose Hilfe zur Einordnung von Angeboten, ohne Verkauf, ohne Provision, ohne „kauft bei mir“.
= Beratung = Dienstleistung = bei Ka offensichtlich als Privatperson Nein

Und wenn Kleinanzeigen sogar von „anmeldepflichtigem Gewerbe“ spricht, ist das mehr als nur „passt nicht in unsere Kategorie“, das klingt nach einer rechtlichen Einordnung. Da hätte ich gern die saubere Herleitung bzw. die konkrete Regelstelle, die diese Schlussfolgerung zwingend macht.

Genauso. Beratungs Firmen müssen natürlich Daten hinterlegen da im Falle eines Problems muss jemand die Haftung übernehmen. Crazy Beispiel "Falsche Beratung deinerseits - PC wird nicht Fachgerecht zusammengestellt - Haus brennt ab" . Wer ist schuld. Die Kundschaft? Oder der Berater. Du hast ihm 5090 empfohlen. Er hat die Möglicherweise nicht korrekt angeschlossen. Der sagt aber "Mir wurde es empfohlen von dem und dem, von Kabel hat er nichts gesagt" Einer muss Haften. Ka wird es nicht sein. Ganz einfach.

Wir drehen uns in Kreis. Wenn du diese Art der Dienstleistungen anbieten willst musst du bei Ka einen Gewerblichen Account anlegen. Wenn nicht dann nicht. Versuch mal Lokale Zeitung.
 
Das nimmt für mich langsam die Form einer Rechtsberatung an, ich denke es wurde hier alles gesagt.
 
Mir geht’s nicht um Rechtsberatung oder ums „Gewinnen“, sondern um Erfahrungswerte: Hat das noch jemand so erlebt (privat, kostenlos, trotzdem „gewerblich“)? Der Ton wirkt hier teils nach „AGB = Diskussion beendet“. Können wir kurz bei der Praxis bleiben, statt nur Recht zu haben?
Ich suche ausdrücklich keine rechtliche Bewertung, sondern nur Erfahrungsberichte, wie Kleinanzeigen sowas in der Praxis einstuft und was das triggert.

Und ich bin damit offensichtlich nicht allein – das sieht man auch auf Trustpilot und sogar im Kleinanzeigen-Community-Forum, wo ähnliche Fälle beschrieben werden.

Ich bin mir sicher, außer den „Rechthabern“ hier gibt es auch Leute, die das ganz normal interessiert. Und wie ich meine Zeit verbringe, geht eigentlich niemanden was an. 🤪
 
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Die Praxis ist nunmal die folgende: Als nichtinhaber der Domain kleinanzeigen.de sind Sie nunmal dort nur der Gast und der Betreiber hat somit das Hausrecht. Hier haben Sie auch kein Hausrecht sondern die Betreiber der Seite hwluxx.de. Das heißt im Klartext: Es ist völlig irrelevant wo etwas wie in welchen AGB steht, wenn ihre Nase dem Inhaber des Hausrechts nicht passt kann dieser Sie ausschließen genau wie Sie die Leute aus ihrem Haus werfen können wenn Sie diese dort nicht haben wollen. Begründen müssen Sie das nicht.

Mir erschließt sich nicht was daran so kompliziert zu verstehen sein soll? Wenn Sie Leute zu sich nach Hause holen haben diese auch nach ihren Regeln sich zu verhalten und nicht anders herum.

Ich gehe mit der Meinung konform dass dies hier der völlig Falsche Ort für sowas ist. Das ist ein Hardwareforum und kein Forum für Hobbyjuristen.
 
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Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum das bei manchen immer wieder auf die persönliche Ebene rutscht. Wer das Thema nicht interessant findet oder keine eigenen Erfahrungen hat, kann es doch einfach dabei belassen und weiterziehen.

Mir geht es hier nicht darum, irgendwen zu überzeugen oder eine Grundsatzdebatte „zu gewinnen“, sondern um eine sachliche Sammlung von Erfahrungswerten: Wie stuft Kleinanzeigen solche Fälle in der Praxis ein, wie wird das begründet und was kommt am Ende dabei heraus. Damit kann man Mitlesenden am Ende deutlich mehr helfen als mit persönlichen Bewertungen à la „Sie sind uneinsichtig“ oder „Sie drehen sich im Kreis“.

Hausrecht stelle ich dabei nicht in Frage. Gleichzeitig setzt sich Kleinanzeigen selbst unter den Rahmen des DSA und verweist in den eigenen Mails ausdrücklich auf das interne Beschwerdemanagement sowie Art. 21 (zertifizierte Streitbeilegungsstelle).
Nach meinem Verständnis steht der DSA dabei nicht „neben“ den AGB, sondern setzt Leitplanken dafür, wie Regeln angewendet und Entscheidungen begründet werden müssen. Selbst wenn etwas in den AGB steht, muss die Umsetzung am Ende nachvollziehbar, konsistent und überprüfbar sein. Genau diese Klarheit möchte ich erreichen.

Genau diesen Weg gehe ich auch, um eine klare, schriftliche und nachvollziehbare Begründung zu bekommen. Hier im Hardwareluxx-Forum wollte ich dagegen keine Konfrontation entfachen, sondern einfach sachlich diskutieren und hören, wie andere das sehen bzw. was andere erlebt haben.

In meinem konkreten Fall beruht die Einstufung „gewerblich“ aus meiner Sicht auf Annahmen, die nicht zutreffen. Ein Verein, in dem ich mitwirke und der u. a. Reparaturcafés organisiert, hat damit nichts zu tun. Das war auf Kleinanzeigen eine rein private Geschichte von mir und meinem Bruder. Keine Provision, kein Verkauf über uns, keine Spenden, keine Gewinnerzielung. Es ging schlicht darum, Privatpersonen kostenlos dabei zu helfen, Angebote besser einzuschätzen, die sie selbst gefunden und mir zur Einschätzung geschickt haben, damit sie nicht unnötig Geld ausgeben oder ins falsche Produkt investieren.

Und ja: Dass das Thema „trotz privat als gewerblich eingestuft“ häufiger vorkommt, ist nicht nur mein Eindruck. Das sieht man auch bei Trustpilot und sogar im Kleinanzeigen-Community-Forum, wo ähnliche Fälle beschrieben werden. Genau deshalb interessiert mich die Praxis und das Ergebnis solcher Klärungen.

Weil der Ton zeitweise persönlich wurde, habe ich die üblichen Mittel genutzt, die einem hier zur Verfügung stehen (Melden/Blockieren), um die Diskussion wieder auf die Sachebene zu bringen. Sachliche Beiträge, konkrete Beispiele und Erfahrungen sind jederzeit willkommen.

Zum Schluss noch etwas, das mir wichtig ist: Hinter diesem Account sitzt ein Mensch. Ich bin nicht hier, um jemanden zu provozieren, sondern um sachlich Erfahrungen zu sammeln und das sauber zu verstehen. Der Tonfall war anfangs für mich ehrlich gesagt ein kleiner Schock, weil es sehr schnell persönlich wurde und ich den Eindruck hatte, dass manche eher Kleinanzeigen „verteidigen“ wollen, statt gemeinsam auf das Thema zu schauen. Ich habe dann natürlich auch direkter reagiert.

Ich wünsche mir hier einfach einen normalen, respektvollen Umgang. Man kann unterschiedlicher Meinung sein, man kann das Thema auch uninteressant finden, aber dann bitte ohne Holzhammer und ohne persönliche Spitzen. Ein Forum lebt von Austausch und Konsens, nicht davon, wer am lautesten „Punkt, Ende“ ruft.
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Die Praxis ist nunmal die folgende: Als nichtinhaber der Domain kleinanzeigen.de sind Sie nunmal dort nur der Gast und der Betreiber hat somit das Hausrecht. Hier haben Sie auch kein Hausrecht sondern die Betreiber der Seite hwluxx.de. Das heißt im Klartext: Es ist völlig irrelevant wo etwas wie in welchen AGB steht, wenn ihre Nase dem Inhaber des Hausrechts nicht passt kann dieser Sie ausschließen genau wie Sie die Leute aus ihrem Haus werfen können wenn Sie diese dort nicht haben wollen. Begründen müssen Sie das nicht.

Mir erschließt sich nicht was daran so kompliziert zu verstehen sein soll? Wenn Sie Leute zu sich nach Hause holen haben diese auch nach ihren Regeln sich zu verhalten und nicht anders herum.

Ich gehe mit der Meinung konform dass dies hier der völlig Falsche Ort für sowas ist. Das ist ein Hardwareforum und kein Forum für Hobbyjuristen.
Stellen Sie sich das als Bild vor: Ein Gast war auf der Toilette und fragt, wo er sich die Hände waschen soll. Jemand, der sich auskennt, sagt: „Waschen Sie sich kurz an der Küchenspüle die Hände.“ Der Gast macht das. Dem Hausherrn gefällt das aber nicht, er hätte lieber, dass man dafür das Waschbecken im Bad nutzt. Und jetzt wird’s in dem Bild absurd: Rausgeworfen wird nicht der Gast, der sich einfach nur die Hände gewaschen hat, sondern derjenige, der den Hinweis gegeben hat. Also der „Erklärende“ fliegt raus, obwohl er weder selbst etwas angestellt hat, noch vorher klar war, dass „Küchenspüle“ überhaupt als Regelverstoß gilt. Wenn man das Bild weiterzieht, dann ist der DSA so etwas wie die zweite Stimme im Haushalt, die dazwischengeht und sagt: „Ja, natürlich gibt es Hausregeln, und ja, die gelten. Aber wenn Sie jemanden wegen einer Regel rausschmeißen, dann muss es auch nachvollziehbar sein, dass diese konkrete Situation wirklich unter genau diese Regel fällt. Wenn das nicht klar definiert ist oder nicht sauber begründet werden kann, dann reicht ein Bauchgefühl nach dem Motto ‚gefällt mir nicht‘ eben nicht.“ Genau diesen Unterschied meine ich: AGB ja, Hausrecht ja, aber die Anwendung muss erkennbar und begründbar sein – und genau da hakt es aus meiner Sicht. Und noch ein Satz zu „Begründen muss er das nicht“: Das ist so pauschal nicht richtig. Wenn Kleinanzeigen eine Anzeige wegen eines angeblichen AGB-Verstoßes entfernt, muss die Entscheidung nach dem DSA grundsätzlich nachvollziehbar begründet werden („Statement of Reasons“) und über das interne Beschwerdesystem überprüfbar sein – genau deshalb verweist Kleinanzeigen in der Mail ja auch auf diese DSA-Wege.

Nachtrag: Wenn man die beiden Kleinanzeigen-Mails nüchtern liest, ist das inhaltlich keine saubere Begründung, sondern im Wesentlichen ein Label („gewerblich/anmeldepflichtiges Gewerbe“) plus Standardblock „Impressum“. Was fehlt, ist die Substanz: Welche konkrete Regelstelle bzw. welche konkreten Kriterien sollen in meinem Fall erfüllt sein – und wodurch genau? Genau diese nachvollziehbare Zuordnung will ich schriftlich sauber geklärt haben (auch wenn die Anzeige am Ende gelöscht bleibt). Mir geht’s hier weiterhin nur um Erfahrungswerte, wie Kleinanzeigen solche Fälle in der Praxis einstuft und wie andere das erlebt haben.
 
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Hattest du dich selber nicht erst vor kurzem hier beraten lassen? Und nun besitzt du die Kompetenz, andere beraten zu können?
 
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Stellen Sie sich das als Bild vor: Ein Gast war auf der Toilette und fragt, wo er sich die Hände waschen soll. Jemand, der sich auskennt, sagt: „Waschen Sie sich kurz an der Küchenspüle die Hände.“ Der Gast macht das. Dem Hausherrn gefällt das aber nicht, er hätte lieber, dass man dafür das Waschbecken im Bad nutzt. Und jetzt wird’s in dem Bild absurd: Rausgeworfen wird nicht der Gast, der sich einfach nur die Hände gewaschen hat, sondern derjenige, der den Hinweis gegeben hat.
Nur damit ich das richtig verstehe: Sie empfinden es als absurd wenn ein Gast hinausgeworfen wird weil er einem anderen Gast sagt wo er sich die Hände zu waschen hat, sich somit also Hausrechte aneignet welche ihm gar nicht zustehen anstatt einfach auf den Hausherrn zu verweisen? Damit dürften Sie so ziemlich überall der unbeliebteste Gast sein den man sich vorstellen kann.

Ich denke das einzige was es hierzu noch zu sagen gibt ist, dass wenn wirklich eine Begründung für das Verhalten seitens KA gesucht wird, so ist mit Sicherheit dies hier das Argument welches offensichtlich auch dem vorliegenden Fall zugrunde liegt:

Kleinanzeigen behält sich vor,
zu finden hier:


Guten Tag.
 
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Ich weiß, @TriggaFinga ist "always vigilant", aber ich kann es mir nicht verkneifen:

1771235691582.png
 
Nur damit ich das richtig verstehe: Sie empfinden es als absurd wenn ein Gast hinausgeworfen wird weil er einem anderen Gast sagt wo er sich die Hände zu waschen hat, sich somit also Hausrechte aneignet welche ihm gar nicht zustehen anstatt einfach auf den Hausherrn zu verweisen? Damit dürften Sie so ziemlich überall der unbeliebteste Gast sein den man sich vorstellen kann.

Ich denke das einzige was es hierzu noch zu sagen gibt ist, dass wenn wirklich eine Begründung für das Verhalten seitens KA gesucht wird, so ist mit Sicherheit dies hier das Argument welches offensichtlich auch dem vorliegenden Fall zugrunde liegt:


zu finden hier:


Guten Tag.
Danke für den Link. Der Passus sagt aber nicht „Privatpersonen dürfen keine Dienstleistungen anbieten“, sondern nur, dass ein Privatkonto nicht für gewerbliche/freiberufliche Zwecke genutzt werden darf und dass bei gewerblicher/geschäftsmäßiger Nutzung zusätzliche Pflichten entstehen.
Die offene Frage bleibt: Woran machen Sie fest, dass ein unentgeltliches Beratungsangebot automatisch gewerblich/geschäftsmäßig ist? Gibt es dafür eine konkrete Regelstelle oder klare Kriterien?
DSA?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Nur damit ich das richtig verstehe: Sie empfinden es als absurd wenn ein Gast hinausgeworfen wird weil er einem anderen Gast sagt wo er sich die Hände zu waschen hat, sich somit also Hausrechte aneignet welche ihm gar nicht zustehen anstatt einfach auf den Hausherrn zu verweisen? Damit dürften Sie so ziemlich überall der unbeliebteste Gast sein den man sich vorstellen kann.
Ja, wenn es klar begründet wäre, wäre das eine andere Sache. In Ihrem Beispiel: Wenn jemand einem anderen nur sagt „da ist das Waschbecken“, und der wäscht sich dann in der Küche die Hände, ist das kein „Hausrecht aneignen“, sondern ein Hinweis. Wenn man denjenigen dafür rauswirft, sollte man auch sauber erklären können, warum genau das gegen die Regeln verstößt.
Mir geht es genau um den fehlenden Zwischenschritt: „Schauen Sie in die AGB, wird schon irgendwie drinstehen“ ist keine nachvollziehbare Begründung dafür, warum etwas konkret als „gewerblich/anmeldepflichtig“ eingeordnet wird.

Und das ist auch nicht nur eine Gefühlsfrage: Bei Moderationsentscheidungen soll es eine verständliche, konkrete Begründung geben. In meinem Fall ist das aus meiner Sicht zu pauschal geblieben.

Wichtig: Das ist hier aber weiterhin nicht der Kern dieses Threads. Ich suche Erfahrungsberichte von Personen, die das Gleiche erlebt haben (Löschung wegen „gewerblichem Hintergrund“/Impressumforderung), und wie das jeweils begründet wurde bzw. wie Sie es gelöst haben.

Ich habe inzwischen bereits Rückmeldungen und Quellen gefunden (u. a. Trustpilot und weitere Threads). Wer dazu konkret etwas beitragen möchte, kann mir gern per PN schreiben.
 
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Danke für den Link. Der Passus sagt aber nicht „Privatpersonen dürfen keine Dienstleistungen anbieten“, sondern nur, dass ein Privatkonto nicht für gewerbliche/freiberufliche Zwecke genutzt werden darf und dass bei gewerblicher/geschäftsmäßiger Nutzung zusätzliche Pflichten entstehen.
Die offene Frage bleibt: Woran machen Sie fest, dass ein unentgeltliches Beratungsangebot automatisch gewerblich/geschäftsmäßig ist? Gibt es dafür eine konkrete Regelstelle oder klare Kriterien?
DSA?
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Ja, wenn es klar begründet wäre, wäre das eine andere Sache. In Ihrem Beispiel: Wenn jemand einem anderen nur sagt „da ist das Waschbecken“, und der wäscht sich dann in der Küche die Hände, ist das kein „Hausrecht aneignen“, sondern ein Hinweis. Wenn man denjenigen dafür rauswirft, sollte man auch sauber erklären können, warum genau das gegen die Regeln verstößt.
Mir geht es genau um den fehlenden Zwischenschritt: „Schauen Sie in die AGB, wird schon irgendwie drinstehen“ ist keine nachvollziehbare Begründung dafür, warum etwas konkret als „gewerblich/anmeldepflichtig“ eingeordnet wird.

Und das ist auch nicht nur eine Gefühlsfrage: Bei Moderationsentscheidungen soll es eine verständliche, konkrete Begründung geben. In meinem Fall ist das aus meiner Sicht zu pauschal geblieben.

Wichtig: Das ist hier aber weiterhin nicht der Kern dieses Threads. Ich suche Erfahrungsberichte von Personen, die das Gleiche erlebt haben (Löschung wegen „gewerblichem Hintergrund“/Impressumforderung), und wie das jeweils begründet wurde bzw. wie Sie es gelöst haben.

Ich habe inzwischen bereits Rückmeldungen und Quellen gefunden (u. a. Trustpilot und weitere Threads). Wer dazu konkret etwas beitragen möchte, kann mir gern per PN schreiben.
Du solltest deine Fragen doch eher an Kleinanzeigen adressieren.

Mir erschliesst sich nicht was die Diskussion hier bringen soll.
 
Sie handeln typischerweise gewerblich auf Kleinanzeigen, wenn Sie
  • Artikel kaufen, um sie wieder zu verkaufen
  • Artikel verkaufen, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben
  • Dienstleistungen anbieten
  • Stellenanzeigen für Ihr Unternehmen aufgeben
  • regelmäßig große Artikelmengen anbieten
  • über einen längeren Zeitraum gleichartige Waren, vor allem Neuwaren, verkaufen
  • häufig neue Artikel verkaufen, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben
  • für Ihr Unternehmen einkaufen oder verkaufen

Eigen-/Zusatzlektüre wie "Dienstleistung" definiert ist:
 
Du solltest deine Fragen doch eher an Kleinanzeigen adressieren.

Mir erschliesst sich nicht was die Diskussion hier bringen soll.
Schreib ich doch schon zig mal:

Wichtig: Das ist hier aber weiterhin nicht der Kern dieses Threads. Ich suche Erfahrungsberichte von Personen, die das Gleiche erlebt haben (Löschung wegen „gewerblichem Hintergrund“/Impressumforderung), und wie das jeweils begründet wurde bzw. wie Sie es gelöst haben.

Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ich bleibe bei meinem Standpunkt, und ich lasse das jetzt auch nicht zu einer Endlosdiskussion über „wer hat recht“ werden.
Der Thread war von mir von Anfang an als Austausch gedacht: Hat jemand von Ihnen schon erlebt, dass Kleinanzeigen ein Hilfs-/Beratungsangebot als „gewerblich“ einstuft (inkl. Impressumforderung) und die Anzeige löscht? Wie ist das bei Ihnen abgelaufen, was war die Begründung, und wie ist es am Ende ausgegangen?
Ich gehe das parallel über die genannten Wege (intern/Schlichtung) an und poste ein Update, sobald ich etwas Schriftliches habe. Wer das nicht öffentlich schreiben möchte, freu ich mich über eine PN mit der Erfahrung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin mir relativ sicher, dass diese Erfahrung hier noch keiner gemacht hat.

Aber warten wir mal ab 😉
 
Habe den
Ich bin mir relativ sicher, dass diese Erfahrung hier noch keiner gemacht hat.

Aber warten wir mal ab 😉
Hey danke, da war ich wohl zu eng eingegrenzt, nehme natürlich auch Erfahrungen an, als es generell als gewerblich gemünzt wurde, obwohl es eine rein privates Inserat war!
 
@Athires In welcher Rubrik hattet ihr die Dienstleistung angeboten?
Problem ist halt, dass ihr eine Dienstleistung angeboten habt und das nach Kleinanzeigen immer auf eine gewerbsmäßige Tätigkeit hindeutet und da sie das als Plattform-Betreiber nicht kontrollieren können, löschen sie aus eigenem Schutz zweifelhafte Anzeigen.

Tipp: erstellt die Anzeige im Bereich "Nachbarschaftshilfe", das sollte klar privat sein.
 
Mein Bruder sagt das wars auch, weil es ja keine Dienstleistung für uns per definition war.
 
Wenn Du Zeit und Muße hast, dann geh den Weg über eine Streitbeilegungsstelle.
Der Betreiber müsste m. E. näher erläutern, wieso eure Anzeige unter Nachbarschaftshilfe als gewerbsmäßiges Handeln eingestuft wurde.
 
Wenn Du Zeit und Muße hast, dann geh den Weg über eine Streitbeilegungsstelle.
Der Betreiber müsste m. E. näher erläutern, wieso eure Anzeige unter Nachbarschaftshilfe als gewerbsmäßiges Handeln eingestuft wurde.
Guter Einwand, und genau das machen wir.
 
Offenbar ist es so das angenommen wird das diese kostenlose "Beratung" dazu genutzt wird Konkurrenzangebote schlechtzumachen wärend man selbst (unter nem anderen account) auch Komplettsysteme verkauft.
Insofern verständlich das dagegen vorgegangen wird.
 
Offenbar ist es so das angenommen wird das diese kostenlose "Beratung" dazu genutzt wird Konkurrenzangebote schlechtzumachen wärend man selbst (unter nem anderen account) auch Komplettsysteme verkauft.
Insofern verständlich das dagegen vorgegangen wird.
Das wäre krass, wenn Leute das machen, aber wäre auch wiederum nicht verwunderlich...
Hast Du einen Beleg oder einen Hinweis darauf, dass das die Annahme und der Grund von Kleinanzeigen ist?
 
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