Sparkasse, hier dürfen nur Leute an die Theke und auf Kunden losgelassen werden welchen den Einstellungstest nicht bestanden haben.
Beim Aufräumen die alten Sparbücher der Kinder in die Finger bekommen mit kleinem Restguthaben. Ich erinnere mich noch mit Schmerzen an die Eröffnung. Beide Elternteile mussten anwesend sein, das Kind selbst, eine (passende) Geburtsurkunde, die Steuernummer und ich glaube vielleicht auch noch ein Priester, das ist etwas verschwommen.
Da unsere Filiale geschlossen ist habe ich gestern in der Zentrale angerufen und nach Auskunft gefragt ob zum Auflösen der Konten vielleicht noch der Erstgeborene geopfert werden muss oder wie das vonstatten geht. Nach kurzer Recherche sagte mir die freundliche Dame am Telefon dass für beide Konten keine gemeinsame Verfügung hinterlegt ist und ein Elternteil mit Ausweis die Sparbücher auflösen könne.
Ich stehe eben um 11:30 in der Sparkasse im Nachbarort, lege die Sparbücher, meinen Ausweis und eine Girokarte auf den Tresen und bitte um Auflösung der Sparbücher und übertrag des Guthabens an die IBAN der Girokarte. Direkt wurde ich nach dem Verbleib meiner Frau gefragt wo Sie denn wäre? Vermutlich im Büro war nicht die erwartete Antwort. Solange noch Guthaben auf den Konten ist, könne nur gemeinsam aufgelöst werden. Nachdem ich dann darum bat die Beträge doch auf mein Giro zu übertragen und dann aufzulösen entgegnete man mir es wäre nur Barauszahlung möglich. Naja gut dann zahlen Sie mir die Beträge doch aus, ich zahle sie auf mein Konto wieder ein, die Bücher sind leer und können aufgelöst werden... So funktionierete es dann auch.