Wenn man natürlich null Vertrauen in die (hörige und von denen da oben als Werkzeug missbrauchte) Justiz oder die Ermittlungsbehörden (hier bei vielen "Stasi") hat, dann kann man auch mit rationalen Argumenten nichts mehr richten.
...Behörden, die in der Coronazeit bewiesen haben, daß sie nicht der Wissenschaft (also eigenen Erkenntnissen!!) folgen, sondern Befehlen aus der Politik gehorchen (siehe die lange zurückgehaltenen RKI-Protokolle) und einer Justiz, die heute noch Ärzte aktiv verfolgt, und deren Existenzen vernichtet, die Masken-Atteste ausgestellt haben, und sich dabei als Präzendenzfall auf ein Urteil (das sogenannte "Dirnen-Urteil") des Reichsgerichts von 1940, ergo Nazi-Unrecht beruft?
Im besten Deutschland aller Zeiten beruft man sich auf ein Urteil aus der NS-Zeit, um Aussteller von Maskenattesten zu verfolgen.
report24.news
War die Frage ernst gemeint?
Ps: Und zur Frage der "hörigen"Justiz: Ist dir bekannt, wieso der EuGH 2019 der deutschen Staatsanwaltschaft das Recht entzogen hat, weiterhin EU-Haftbefehle auszustellen?
Die deutschen Staatsanwaltschaften sind nicht zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls befugt. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit der Begründung entschieden, dass sie keine hinreichende Gewähr für ihre Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive böten. Der Generalstaatsanwalt von Litauen...
rsw.beck.de
Sie ist nicht "hörig," sie ist vielmehr ganz direkt
weisungsgebunden! (wer es recherchieren will: §§ 146/147 GVG) Das heißt, in Deutschland entscheidet im Zweifelsfall nicht der Staatsanwalt aufgrund der Aktenlage, gegen wenn ermittelt und Anklage erhoben werden soll (und gegen wen nicht), sondern die Justizministerien. Also die Politik!
Und im Ergebnis wird dann bspw. ein Michael Ballweg (von dem man politisch halten kann, was man will) auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Stuttgart neun Monate in Einzelhaft gehalten, um schließlich nach einem viele Monate dauernden Prozess, den das Gericht wegen unzureichender Beweislage gar nicht erst beginnen wollte, und zwischendrin die Einstellung des Verfahrens als Vergleich anbot, wegen 19,57 Euro Steuerhinterziehung (kein Tippfehler) zu "nichts" verurteilt. Die Staatsanwaltschaft forderte 3 Jahre Haft und ist in Berufung gegangen.
Das Verfahren gegen Michael Ballweg ist noch nicht zu Ende. Denn sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Ballwegs Verteidiger haben nun Revision eingelegt.
www.swr.de
Jetzt sag was Schlaues!