Mehr als 30 Artikel bei Ebay verkaufen - wie ist das mit dem Finanzamt?

Neos2c

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Hallo zusammen,

es gibt ja inwischen die Richtlinie, dass die Verkaufsdaten an das Finanzamt übertragen werden, wenn man 30 Transaktionen oder die Umsätze 2000€ überschreiten.

Es werden ja keine Steuern fällig, wenn man keinen Gewinn macht oder die Sachen mehr als ein Jahr besitzt. Das ist soweit alles klar und hab ich kein Problem damit.

Ich verkaufe gerade viele Videospiele, die ich teilweise seit 20 Jahren und mehr besitze. Ok, ich muss auf die Verkäufe keine Steuern zahlen, aber wie soll
ich denn beweisen, dass ich die Sachen schon länger als ein Jahr besitze? Ich hab ja von damals keine Quittungen mehr. Oder wird da nicht nachgefragt?
Würde mich wundern, denn dann würde ja jeder sagen er besitzt es länger. Dieser Punkt wird irgendwie nirgends angesprochen.
Ich bin momentan bei knapp 30 Verkäufen und stelle jetzt im Moment nichts deshalb bei Ebay rein...

Hoffe jemand kann hier etwas Klarheit schaffen..

Ich glaub ich habs ins falsche Unterforum gestellt. Kann das jemand richtig verschieben?
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
also bei Kleinanzeigen werden nur die Verkäufe due über deren Bezahlfunktion abgewickelt werden gemeldet sofern man über Summe X und Anzal X liegt.

Bei Ebay zählt das anders weil es in dem Sinne ja nur Verkäufe über die Plattform gibt.

Ich war noch nicht in der Situation, bezweifel aber das einer was von dir wissen will.

Wie sollst du 1. nachweisen das dus nicht erst gestern mit Bargeld auf den Flohmarkt geholt hast und nun verkaufst, solang du jetzt nicht Monate und Jahre lang Zeug einstellst das man dir Gewerblichkeit unterstellt... groß dehnbare Grauzone
 
Ich hatte den Fall Anfang des Jahres, da ich 2024 mehr wir 30 Artikel verkauft habe. Ebay wollte meine Steuernummer, da sonst der Account gesperrt werden sollte. Diese habe ich übermittelt, aber nie etwas von Ebay oder vom FA gehört.

Wird dieses Jahr nicht anders werden, da ich beide Grenzen überschritten habe. Mal gucken was dann 2026 passiert.
 
Ok, dann stell ich noch ein paar Sachen rein. Es hat sich in gut 30 Jahren halt doch einiges angesammelt. Da sind 30 Artikel
ein Witz...
 
Wenn ich mich recht erinnere, habe ich diese Frage letztens irgendwo beantwortet gesehen. Hab meine Erinnerung eben nochmal durch ChatGPT checken lassen und dabei kam folgendes raus:

Die 30 Verkäufe / 2.000 € sind Meldegrenzen für Plattformen, keine echten Steuerfreigrenzen. In der Praxis geraten kleine Privatanbieter auch darüber meist nicht ins Visier, solange kein klares gewerbliches Verhalten erkennbar ist.

Ungefähr so denken Finanzämter in der Praxis:

Unkritisch:
  • Alte private Sachen
  • Keine Gewinnerzielung
  • Unregelmäßig
Kritisch:
  • Neuware
  • Einkauf zum Weiterverkauf
  • Immer gleiche Artikel
  • Hohe Umsätze mit klarer Struktur
 
Das kannst du aber so nicht verallgemeinern. Ich kenne Fälle in denen das Finanzamt Fragen gestellt hat. (1x gebrauchte Autoteile und 1 mal 3D Druck)
 
Ich kenne auch jemanden dessen Ebay Konto jetzt neulich "gesperrt" wurde.
Verkauft seine Sammlung, mehr als 30Teile verkauft. In den AGB von Ebay steht halt drin das man als Privatperson 30 Verkäufe haben darf darüber ist ein ein Geschäftskonto. Das sind die AGB denen man zustimmt. Kann man nicht meckern, hat man akzeptiert.
Nun fordert ebay eine UST-ID, dann wird das Konto wieder frei gemacht zum verkauf.

(Ich persönlich kann mir aber vorstellen das ebay das mit Algorithmus bestimmt auch an die Verkaufspreise gekoppelt hat, wenn Oma ihre 50 Porzellan Engel einzeln für 5€ verkauft, ist das bestimmt was "anderes")
 
Hallo zusammen,

(...)

Ich verkaufe gerade viele Videospiele, die ich teilweise seit 20 Jahren und mehr besitze. (....)
klingt interessant.. wenn du magst kannst du gerne mehr Infos / Bilder per PN schicken, wäre interessiert.

sonst verlangt ebay ab etwa 30 Verkäufen deine Steuer-ID (müssen sie gesetzlich), sonst wird dein Konto eben eingeschränkt.
 
Kann ich machen. Ich bin kein Sammler, aber habe halt die Konsolen mit Spielen immer behalten.
Hab aber schon gemerkt, dass manche Sachen recht gefragt sind. Alles was ich vom Dreamcast hatte
ging ziemlich schnell weg. Jetzt hab ich halt noch Konsolen wie NES, SNES, N64, GC, Wii, WiiU, PS1,
PS3, PS4, PSP, Master System und noch ein paar Spiele dazu. Hab inzwischen doch schon einiges verkauft
über Ebay und Kleinanzeigen.
 
darum wenn man viel Zeug hat einfach zu Kleinanzeigen oder... gebündelt bei Kleinanzeigen eine Anzeige mit Auflistung was man pro Stück haben will.

So hat man z.B. 50Videospiele in einer Anzeige und fertig.

Jeder der als Privatperson vom Finanzamt angekackt wird hat es selbst verkackt
 
Zuletzt bearbeitet:
Das YT Vid fasst die Problematik ganz gut zusammen.

Im Zweifel einen entsprechend fachkundige/-n Steuerberater/-in konsultieren.

VG 🙂✌️

@Ben Psyko Hast mal den Link zur Stelle in den AGB von Ebay, wo das mit der Einstufung als Gewerblich bei 30 Verkäufen/2000 € Umsatz im Jahr stehen soll.

Ich konnte nichts dergleichen finden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kenne auch jemanden dessen Ebay Konto jetzt neulich "gesperrt" wurde.
Verkauft seine Sammlung, mehr als 30Teile verkauft. In den AGB von Ebay steht halt drin das man als Privatperson 30 Verkäufe haben darf darüber ist ein ein Geschäftskonto. Das sind die AGB denen man zustimmt. Kann man nicht meckern, hat man akzeptiert.
Nun fordert ebay eine UST-ID, dann wird das Konto wieder frei gemacht zum verkauf.
Das ist ein eBay-Problem, kein Finanzamtproblem, auch wenn diese eBay-Regelung wohl Problemen mit dem Finanzamt vorbeugen soll.
Ist natürlich auch doof wenn einem wegen sowas das ebay-Konto gesperrt wird, aber ich hatte den Eindruck der TE hat eher Angst vorm Finanzamt, bzw. ggf. anfallenden Steuern.

Dazu kann ich nur meine Einschätzung abgeben und die ist, da hier ja eine Sammlung an Videospielen aufgelöst wird, die sich über 30 Jahre angesammelt hat, wird man sicherlich überzeugend darlegen können, das es sich um Privatverkäufe handelt, alleine schon weil es zig verschiedene Spiele aus verschiedenen Epochen für verschiedene Systeme sind?
Einen gewerbsmäßigen Handel könnte man unterstellen, wenn du zufällig 5, 10, 20mal das exakt gleiche Spiel verkaufst.... Denke sowas wird auch das Finanzamt einsehen. Davor das irgendein Automatismus von ebay dein Konto sperrt, wird dich das aber nicht schützen.
 
Mein Verständnis war bisher eher, dass ebay nach dieser Grenze deine Steuernummer will, nicht die unternehmerische UST-ID (hätte man soeine z.B. als Kleingewerbe unter 17k Umsatz überhaupt schon?). Dachte es geht primär erstmal um die Meldung ans Finanzamt, dass du diese EU-Richtlinie (DAC7) an Verkaufsvolumen gerissen hast, damit die dann im Einzelfall entscheiden.
 
@Der Namenlose so habe ich das bisher auch verstanden. Ebay benötigt ab 30 Verkäufen bzw. Umsatz von 2.000 € deine Steuer-ID für die gesetzlich vorgeschriebene Meldung an das Finanzamt.

Ich beschäftige mich gerade auch ein wenig mit der Thematik, da ich den Großteil meiner Sammlung auflösen will. Da die Beweislast nicht beim Finanzamt liegt, stellt sich für mich hauptsächlich sich die Frage, wie man die Dokumentation auf die Beine stellt. Ich habe den größten Teil auf ebay gekauft, unzwar vor der Einführung der aktuellen Regelung im Jahre 2023. Dadurch ist die einjährige Haltefrist grds. erfüllt. Allerdings habe ich die E-Mails mit Kaufbestätigungen fast alle gelöscht. Bei ebay lassen sich zwar die Käufe der letzten 7 Jahre grds. noch einsehen. Jedoch wird es schwierig bei z.B. Bundlekäufen. Ich weis z.B. nach all den Jahren nicht mehr, welche CPU bzw. welcher Ram auf welchem Mainboard gesessen hat.

Da ich da davon auch keine Aktion über einen Zeitraum von 5 Jahren machen möchte, vielleicht doch mal zum Steuerberater...

VG :)
 
Zuletzt bearbeitet:
darum wenn man viel Zeug hat einfach zu Kleinanzeigen oder... gebündelt bei Kleinanzeigen eine Anzeige mit Auflistung was man pro Stück haben will.

So hat man z.B. 50Videospiele in einer Anzeige und fertig.

Jeder der als Privatperson vom Finanzamt angekackt wird hat es selbst verkackt
So kompliziert musst du das gar nicht machen. Kleinanzeigen erfasst nur die Verkäufe, die über das eigene Zahlungssystem abgewickelt werden. Alles andere ist quasi "Anzeige einstellen" und "Anzeige löschen". Auf die Abfrage, warum man die Anzeige löscht, verzichtet Kleinanzeigen seit der gesetzlichen Neuregelung. Damals konnte man ja angeben, ob und wie verkauft .
Aber so weiß Kleinanzeigen schlicht nichts...

So oder so zielt die Regelung ja eher auf gewerbliches Verhalten ab. Sprich Personen die Karten kaufen und sie zu hohen Preise weiterverkaufen. Die, die regelmäßig und in Massen Dinge verkaufen, wo man annehmen kann, dass da eine Gewinnerzielungsabsicht hinter steckt oder ein Nebeneinkunft entsteht.
P.S.: Ein zu versteuerndes Nebeneinkommen ist es nur, wenn man am Ende auch einen Gewinn erzielt hat ;)

Ich kenne Fälle in denen das Finanzamt Fragen gestellt hat. (1x gebrauchte Autoteile und 1 mal 3D Druck)
Bei 3D Druck noch irgendwo nachvollziehbar, bei gebrauchten Autoteilen je nach Wert halt auch. Ich spekuliere einfach mal, dass die gelieferten Daten automatisch mit einer Datenbank abgeglichen werden und wo es nichts gibt oder der erzielte Umsatz höher ist als der erwartete Wert, wird dann ab einer gewissen Summe einfach mal nachgefragt.
 
also bei Kleinanzeigen werden nur die Verkäufe due über deren Bezahlfunktion abgewickelt werden gemeldet sofern man über Summe X und Anzal X liegt.

Bei Ebay zählt das anders weil es in dem Sinne ja nur Verkäufe über die Plattform gibt.

Ich war noch nicht in der Situation, bezweifel aber das einer was von dir wissen will.

Wie sollst du 1. nachweisen das dus nicht erst gestern mit Bargeld auf den Flohmarkt geholt hast und nun verkaufst, solang du jetzt nicht Monate und Jahre lang Zeug einstellst das man dir Gewerblichkeit unterstellt... groß dehnbare Grauzone

So kompliziert musst du das gar nicht machen. Kleinanzeigen erfasst nur die Verkäufe, die über das eigene Zahlungssystem abgewickelt werden. Alles andere ist quasi "Anzeige einstellen" und "Anzeige löschen". Auf die Abfrage, warum man die Anzeige löscht, verzichtet Kleinanzeigen seit der gesetzlichen Neuregelung. Damals konnte man ja angeben, ob und wie verkauft .
Aber so weiß Kleinanzeigen schlicht nichts...

So oder so zielt die Regelung ja eher auf gewerbliches Verhalten ab. Sprich Personen die Karten kaufen und sie zu hohen Preise weiterverkaufen. Die, die regelmäßig und in Massen Dinge verkaufen, wo man annehmen kann, dass da eine Gewinnerzielungsabsicht hinter steckt oder ein Nebeneinkunft entsteht.
P.S.: Ein zu versteuerndes Nebeneinkommen ist es nur, wenn man am Ende auch einen Gewinn erzielt hat ;)


Bei 3D Druck noch irgendwo nachvollziehbar, bei gebrauchten Autoteilen je nach Wert halt auch. Ich spekuliere einfach mal, dass die gelieferten Daten automatisch mit einer Datenbank abgeglichen werden und wo es nichts gibt oder der erzielte Umsatz höher ist als der erwartete Wert, wird dann ab einer gewissen Summe einfach mal nachgefragt.
guck mal das Zitat über deinem, das schrieb ich schon oben im Beitrag ;)
 
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