[Übersicht] Garantie-Infos der meisten Grafikkarten-Hersteller!

@Nobbi Habogs Gewährleistungsansprüche lassen sich mit einer ausgestellten Abtretungserklärung des Erstkäufers immer übertragen. Selbst eine Ausschlussklausel in den AGB ist unzulässig (OLG Hamm, Urteil vom 25.09.2014, Az.: 4 U 99/14).
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Das Thema ist durchaus nicht ganz klar, aber wir sind hier kein Juristen-Forum und das hier definitiv der falsche Thread für Rechtsdiskussionen.
Die Rechtsprechung ist dazu auch nicht eindeutig, es wird in deinem Urteil sogar eine Stelle des BGH zitiert wo dieser die Wirksamkeit von Abtretungsverboten in AGBs bejaht.

Eine rechtsverbindliche Antwort zu eigentlichen Thematik findet sich hier:

Gewährleistungsansprüche aus dem ursprünglich von Ihnen abgeschlossenen Kaufvertrag mit dem Händler der Kamera gehen nicht ohne Weiteres bei einem Weiterverkauf auf Ihren Käufer über. Ihr Käufer hat keinen Anspruch gegen den ursprünglichen Händler, da zwischen diesen Parteien kein Vertrag besteht.

Sie können die Gewährleistungsansprüche weitergeben, wenn Sie diese auf Ihren Käufer mittels einer Abtretung übertragen. Für den Händler macht dies keinen Unterschied, die Ansprüche gegen ihn bleiben die gleichen. Möglich ist auch eine Ermächtigung Ihres Käufers, dass diese die Gewährleistungsansprüche in Ihrem Namen geltend machen kann.

Falls Sie die Gewährleistungsansprüche weitergeben möchten, sollten Sie überprüfen, ob Ihr Kaufvertrag mit dem Händler dies auch zulässt. Eine Abtretung kann ggfls. ausgeschlossen sein oder unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Händlers stehen.

Ich hoffe, Ihnen erste Anhaltspunkte gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichem Gruß

Kaussen
Rechtsanwalt

Kurz gesagt kannst du es zwar weitergeben, aber nur wenn es in den AGB nicht ausgeschlossen ist oder zugelassen wird.
Du musst also zuerst eine völlig unübliche Abtretung des Verkäufers bekommen, dann hat der Händler das ggf. aber ausgeschlossen oder lehnt es vielleicht auch willkürlich ab und du darfst dich erst mal bis zum OLG oder BGH durchklagen. Klingt auf jeden Fall nach einer spannenden Freizeitbeschäftigung für Normalsterbliche.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh