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Ah ok. Bei mir kommt das auch hin und wieder mal vor (Trennungsgeld etc.). Ist dann immer wieder schön, wenn ich das dann meiner fGKV melden darf, damit ich nach deren Bescheid DAS dann wieder dem Besoldungsamt für die pauschale Beihilfe melden darf und und und :fresse:
Das kannst du natürlich so sehen.
Dann wundert es mich aber, warum du nicht schon längst Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielst und deinen Lebensunterhalt damit bestreitest.
Einheitlicher, niedriger Steuersatz und somit keine Bestrafung für mehr "Leistung".
Wenn du so oft eine bekommst, muss sich bei dir ja ganz schön häufig was ändern. Sag bloß du bekommst Zulagen? :fresse2:
Das nennt sich dann Leistungsfähigkeitsprinzip. Wer mehr Einkommen hat, sollte mehr schultern müssen.
Mit wievielen Stunden du dann Arbeitslohn X realisierst, ist dann dein...