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crossfire mit 2 x1900xt (slave) karten möglich?
hallo community,
habe hier ein asus p5w dh - deluxe und eine x1900xt crossfire ready karte. meine frage ist jetzt, ob ich einfach eine zweite x1900xt karte dazuschalten kann und über den treiber das system crossfire ready bekomme, also mit 2...
kann mir jemand sagen, wofür oben links an der graka die schnittstelle sein soll?
sieht nach der dual-graphic lösung aus, aber würde dem crossfire widersprechen, welches doch offiziel schon vorgestellt wurde.
hallo,
also hab selber ein sandiego derzeit mit 4xDS kingston hyperx am werkeln.
auf 216mhz @ 2T, das ist aber nur der anfang. denke das nach oben noch viel platz ist und mind. die 250mhz packen wird.
zurzeit natürlich bei den spezifizierten timings 2-3-2-6 (keine tccd)
hatte vorher bei 2x512...
durch zufall gerade das hier entdeckt.
http://www.mindfactory.de/cgi-bin/MindStore.storefront/DE/Product/57728057
keine ahnung, ob sowas in frage kommt, aber ist halt gebraucht...
die seite schon entdeckt?
das angebot find ich pers. recht ansprechend:
http://www.studentbook.de/x20-1600-5sss.html
alternative wohl das hier:
http://www.studentbook.de/x20-1600-5.html
die preise sind exkl. nur für studenten.
ahso, alles klar...
bin gerade bei der ersten beförderung angekommen, dh. dann wohl noch ne weile zocken.
danke für die info.
@topic: macht doch eh mehr bock, sich die sachen freizuspielen, als mal eben gerade unlocken...:coolblue:
also zu deiner anderen frage gibt es ein änliche auslegungssache, viele shops bieten ein pixelfehlerprüfung/garantie, so dass du aufjedenfall gegen 20€ aufpreis ein pixelfehlerfreies gerät bekommst. (falls doch einer vorhanden, anstandslos gegen einen neuen getauscht bekommst, meist innerhalb...
gut.
nur im normalfall werden die sachen auf funktionalität geprüft.
aber auch hier gilt, das der shop 2mal nachbessern darf, bevor der käufer überhaupt vom kaufvertrag zurücktritt.
dh. hätte er 2neue geordert, wäre das kein problem.
schickt man jetzt die hd´s per FAR zurück, sieht die sache...
solange es nicht gegen grundsätze verstößt, schon. und der BGH hat hier beim FAR dem händler die entscheidung offen gelassen. dort wurde beschlossen, dass
der händler die wertminderung den kunden in rechnung stellen kann.
insofern nix unmoralisches, bzw. anfechtbares.
speziell aus den agb´s von mf, die nur in diesem shop gültig sind.
jeder shop hat da wohl andere regelungen, und sind jeweils zu beachten:
....
(5) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben...