Ich glaube kaum, denn in dem Urteil ging schon ein bischen um was anderes. Da sollte ne Frau wohl, nachem sie ne neue Küche gekriegt hatte noch draufzahlen für die Abnutzung.
Wenn du dir jetzt für den Zeitwert ein neues Notebook kaufen kannst, was etwa die gleiche Leistung wie das alte hat, is...