Mit einem politisch und juristisch höchst ungewöhnlichen Manöver versuchen die Befürworter der Überwachung, das Parlament auszuhebeln. Im Visier steht dabei die Reaktivierung der bereits abgelaufenen Chatkontrolle 1.0.
Diese E-Privacy-Ausnahmeregelung erlaubte es Tech-Konzernen auf freiwilliger Basis, Chats nach Missbrauchsmaterial zu durchsuchen. Da das Parlament eine formelle Verlängerung dieser Norm bereits abgelehnt hat und die Regelung so offiziell erloschen ist, greifen die EU-Regierungen nun zur juristischen Brechstange.
Weil eine abgelaufene Regelung rein formal nicht mehr verlängert werden kann, plant der Rat, den ursprünglichen Gesetzesvorschlag umzuschreiben. Anstatt einer einfachen Fristverlängerung soll im Eilverfahren ein inhaltlich identisches, aber formal neues Gesetz geschaffen werden. Dieses Vorgehen würde laut Kritikern nicht nur das Initiativrecht der EU-Kommission faktisch aushebeln, sondern auch unbequeme demokratische Kontrollinstanzen umgehen. Durch diesen Trick würde auch die Notwendigkeit für eine neue Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten sowie für eine Folgenabschätzung der Grundrechtseingriffe entfallen.