Es geht um die Wehrpflicht, nicht um den Grundwehrdienst.
Soweit ich weiß, bist du mit T5 ausgemustert und dadurch vom Grundwehrdienst befreit, aber nicht von der Wehrpflicht. Im Bedarfsfall kannst du quasi trotzdem eingezogen werden, was nochmal eine Musterung mitsichbringt, bei der du aber eben auch wieder ausgemustert werden kannst. Oder vielleicht trotzdem eingezogen wirst. Hängt dann wohl davon ab, was man gerade braucht.
Wobei mit T5 ja eigentlich schon eine dauerhafte, nicht heilbare Einschränkung "diagnostiziert" wurde... also wirds wohl bei T5 bleiben.
Ich wusste aber bis gerade auch nicht (oder hatte es schon wieder vergessen), das die Wehrpflicht mit 45 endet. Dann hab ichs ja bald geschafft.
Diese kleine Randnotiz hat man ausserdem sicher nicht erst 3 Monate später bemerkt. Aber man hat sie wohl (ich unterstelle mal) bewusst nicht in den Vordergrund gestellt oder sogar verschwiegen.