JohnMainhard
Banned
Es geht immer um Bizeps.
Gruß JM
Gruß JM
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War kurz nachdem son Idiot von Autofahrer mich fast umgenietet hatte.
Lest euch ins Thema ein. StVO erlaubt es eindeutig, so zu fahren, wie wir es in der großen Gruppe tun.
Kritische Masse... Sind das nicht so Dinge wie ein Doppelkinn?![]()
Mich nerven alle.
Ganz ehrlich? Was fürn Typ bist du denn? Du hast mal GAR NICHTS dort zu suchen wo ich Auto fahre. Erst recht nicht in der Nähe einer Autobahn oder als "sich-breit-machende" Truppe quer über die Straße. Ich würde dir was erzählen![]()
Sry, aber da muss ich doch einfach mal widersprechenBzw, dir auch ans Herz legen mal zu lesen, was Radfahrer eigentlich alles so dürfen.
Z.B. darf ein Verbund von mehr als 16 Radfahrern, der auch als solcher zu erkennen ist in 2er-Reihen nebeneinander auf der Straße fahren und, stell dir vor, er darf und muss sogar im Verband bleiben. Sprich, fährt der Erste bei Grün, direkt nach ihm wird aber rot, dann muss der Rest bei Rot hinterherNur mal so als Info am Rande. Auch dürfen Radfahrer die Straße benutzen, wenn kein Benutzungspflichtiger Radweg ausgeschildert ist (die blauen Schilder, man kennt sie), oder aber, wenn ein solcher Weg vorhanden, aber nicht benutzbar ist (dadurch wird er dann nicht mehr benutztungspflichtig)
Was natürlich richtig ist, dass so ein "rumgeeier" oder "rumgealber" auf der Straße nichts zu tun hat![]()
§27 STVO regelt "Fahren im geschlossenen Verband". Dieser darf von anderen Fahrzeugen nicht unterbrochen werden. In Schlußfolgerung bedeutet dass, das nur der erste Radfahrer "grün" haben muß, alle anderen könnten auch bei rot noch durchfahren.
ABER:
1. Die Radfahrer müssen für andere Verkehrsteilnehmer als "Geschlossener Verband" Zweifelsfrei erkennbar sein. Das bedeutet: Der Abstand zwischen den einzelnen Radfahrern muß sehr gering sein, es dürfen keine Lücken entstehen. Die Radfahrer müssen alle ein einheitliches Erkennungszeichen führen. Dass muß nicht die berühmte Fahnenkombination der Bundeswehr mit Blauen Fahnen und Grüner Fahne am Schluß sein. Bei Radfahrern wäre z.B. ein einheitliches Trikot sicher besser.
2. Gefährliche Begegnungspunkte, wie z.B. Ampeln müssen besonders gesichert sein. Das macht sogar die Bundeswehr, wenn große Panzerkolonnen unterwegs sind. Um wieviel mehr ist das erforderlich für kleine, unscheinbare Radfahrergruppen! an solchen Stellen muß jemand, der dazu Befugt ist, den anderen Verkehr vor der Kolonne warnen. Das steht zwar nicht im §27, ergibt sich aber aus Sicherheitsgründen. Vielen Verkehrsteilnehmern ist der §27 unbekannt, oder sie haben den halben Nebensatz im theoretischen Fahrschulunterricht, wo Kolonne erwähnt wurde, bereits wieder vergessen.
Die Grundaussage Deines Feundes ist rechtlich richtig, wenn auch mit falscher Begründung. Die vielen Radfahrer sind kein langes Fahrzeug, sondern ein geschlossener Verband, (so er als solcher erkennbar ist).
Und jetzt kommt die Begründung, warum auch Du recht hast:
Die erforderlichen Auflagen, einen geschlossenen Verband sicher zu bilden sind für ein paar Radfahrer kaum beizubringen. Das klappt höchstens mal bei einer Fahrradgroßveranstaltung, wo z.B. die Polizei Euch den Weg freihällt.
Es ist also "gesünder" mit dem Fahrrad bei rot anzuhalten, als sich sein Recht erzwingen zu wollen. Radfahrer sind nun mal schwächere Verkehrsteilnehmer als PKW und LKW.
Noch was nebenbei: als geschlossener Verband dürft und solltet Ihr auch zu zweit Nebeneinander fahren. Das erhöht die Aczeptanz, als geschlossener Verband von anderen Verkehrsteilnehmer erkannt zu werden.
Es grüßt der Diesel-Georg wavey.gif