Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltungsbereich dieser Erklärung
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Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.hardwareluxx.de/. Die Hardwareluxx Media GmbH ist darum bemüht, die Webseite www.hardwareluxx.de barrierefrei zu gestalten. Zur Information hierzu haben wir diese Erklärung erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist derzeit teilweise mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Verbindung mit der europäischen Norm EN 301 549 vereinbar. Wir arbeiten momentan daran, die Webseite hinsichtlich der Barrierefreiheit weiterzuentwickeln. Die Bewertung basiert auf einer Selbstbewertung.
Momentan nicht vollständig barrierefreie Inhalte sind:
- Teilweise fehlende Alternativtexte bei Bildern
Gerade bei älteren Texten ist es uns wirtschaftlich nicht möglich, diese nachzupflegen. Für zukünftige Artikel achten wir aber auf das Vorhandensein der Alternativtexte. - Eingebettete Inhalte von Drittanbietern (z.B. Videos, Werbung)
Aufgrund unserer Cookie- und trackingfreien Webseite werden eingebettete Inhalte von Drittanbietern zunächst nicht angezeigt. Erst nach dem Setzen eines Cookies können diese verwendet werden. - Screenreader können aktuell bei der Nutzung eingeschränkt sein.
- Die Tastaturbedienbarkeit einiger Elemente (Navigation/Cookie-Banner) ist noch nicht gewährleistet.
- Dynamische Inhalte im Forum (z.B: Kommentare, Forenfunktionen) können bei komplizierten Posts der Leser nicht vollständig barrierefrei sein.
Wir arbeiten aber daran, dies umzusetzen.
Diese Erklärung wurde am 05.05.2026 erstellt. Die Bewertung der Website erfolgte durch eine interne Prüfung. Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu unseren Inhalten aufgefallen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf:
Email:
Wir bemühen uns ihr Anliegen innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten und die Barriere zu beseitigen.
Durchsetzungsstelle
Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Frage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:
Landeskompetenzzentrum für Barrierefreiheit
Schlichtungsverfahren
Sie haben die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren nach §16 BGG einzuleiten: Schlichtungsstelle BGG bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de .