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Im Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und OpenAI muss das US-Unternehmen vor dem Landgericht München eine herbe Niederlage einstecken. Nach Auffassung der Richter liegt seitens OpenAI eine unzulässige Nutzung geschützter Liedtexte vor, da ChatGPT Inhalte ohne entsprechende Lizenz verwendet. Das Gericht folgte in weiten Teilen der Argumentation der GEMA und sprach der Organisation Schadensersatz zu.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Verwendung von neun bekannten Liedtexten, darunter "Atemlos", "Männer", "Über den Wolken" und "In der Weihnachtsbäckerei". Diese Texte waren laut GEMA im Rahmen des Trainings des Sprachmodells von ChatGPT genutzt und anschließend auf Nutzereingaben hin teilweise wortgleich wiedergegeben worden.
OpenAI verwies im Verfahren auf die Schrankenregelungen des Urheberrechts, insbesondere auf den Ausnahmetatbestand des Text- und Data-Minings, der unter bestimmten Bedingungen die automatisierte Auswertung urheberrechtlich geschützter Inhalte erlaubt. Nach Darstellung des Unternehmens seien die generierten Texte keine direkten Kopien, sondern Ergebnisse eines statistischen Modells. Zudem argumentierte OpenAI, dass die Verantwortung für die jeweilige Ausgabe beim Nutzer liege, der die Anfrage stelle.
Rechtsexperten bewerten den Fall als wegweisend für den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken in der Ära generativer KI. Sie sehen darin eine Grundsatzfrage, die über Musik hinaus auch Literatur, journalistische Inhalte, bildende Kunst oder Fotografie betrifft. Entscheidend sei, wie bestehende Urheberrechtsnormen auf neue technische Verfahren angewendet werden können. Sollte sich die Position der GEMA in höheren Instanzen durchsetzen, müssten KI-Entwickler künftig vor der Nutzung geschützter Inhalte die Zustimmung der Rechteinhaber einholen und Vergütungen entrichten. Dies könnte die Balance zwischen Technologieunternehmen und der Kreativwirtschaft dauerhaft verändern.
Die GEMA betonte, sie habe sich nicht grundsätzlich gegen die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten durch Künstliche Intelligenz ausgesprochen, fordere aber, dass dafür Lizenzgebühren an die Rechteinhaber entrichtet werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und es gilt als wahrscheinlich, dass OpenAI in Berufung gehen wird. Beide Parteien hatten zuvor angeregt, den Fall wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen.