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Amazon steht in Deutschland wegen der Werbeeinführung bei Prime Video unter juristischem Druck. Vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München läuft inzwischen eine Sammelklage, an der sich knapp 220.000 Abonnenten beteiligt haben. Die Verbraucherzentrale Sachsen wirft dem Konzern vor, die Bedingungen des Streaming-Abos nachträglich verschlechtert zu haben.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits ist die Umstellung von Prime Video auf ein werbefinanziertes Modell. Seit Februar 2026 blendet Amazon während Filmen und Serien nicht überspringbare Werbeunterbrechungen ein. Nutzer können diese Werbung nur vermeiden, wenn sie zusätzlich 2,99 Euro pro Monat bezahlen. Nach Ansicht der Verbraucherschützer handelt es sich dabei um eine unzulässige Änderung bestehender Verträge.
Vor Gericht äußerten die Richter nun allerdings Zweifel an der Zulässigkeit der Sammelklage. Laut Gericht sei bislang nicht eindeutig geklärt, ob Amazon seinen Kunden tatsächlich dauerhaft werbefreies Streaming zugesichert habe. Genau diese Frage dürfte für das weitere Verfahren entscheidend werden. Ein Urteil wird für den 17. Juli 2026 erwartet.
Die Verbraucherzentrale Sachsen kündigte bereits an, notfalls bis vor den Bundesgerichtshof ziehen zu wollen. Aus Sicht der Kläger wurde das Prime-Video-Abonnement nachträglich verschlechtert, ohne dass Kunden der Änderung aktiv zustimmen mussten. Teilnehmer der Sammelklage fordern unter anderem Schadenersatz und die Rückzahlung der Gebühren für die Werbefreiheit.
Amazon weist die Vorwürfe weiterhin zurück. Der Konzern betont, seine Kunden rechtzeitig und im Einklang mit geltendem Recht über die Änderungen informiert zu haben. Gleichzeitig verweist das Unternehmen auf steigende Kosten für Lizenzen und Eigenproduktionen im Streaming-Geschäft.
Bereits Ende 2025 hatte Amazon in einem separaten Verfahren vor dem Landgericht München I einen juristischen Rückschlag erlitten. Damals stuften die Richter den zusätzlichen Aufpreis für werbefreies Streaming als rechtswidrig ein. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da Amazon Berufung eingelegt hat.
Betroffene Prime-Kunden können sich noch bis zum 9. Juni 2026 der laufenden Sammelklage anschließen. Voraussetzung dafür ist, dass das Abonnement bereits vor der Einführung der Werbeunterbrechungen bestanden hat.