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Nach Millionenstrafe gegen X

Musk lässt Werbeaccounts der EU-Kommission sperren

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Musk lässt Werbeaccounts der EU-Kommission sperren
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Elon Musk nimmt die Strafe gegen X seitens der EU offenbar persönlich. Denn bereits kurz nach der von der EU-Kommission verhängten Geldstrafe in Höhe von 120 Millionen Euro hat X den Werbezugang der Kommission vollständig gesperrt. Produktchef Nikita Bier erklärte dazu, dass die Behörde wohl einen Exploit des plattform-internen Werkzeugs zur Ausspielung von Werbung ausgenutzt haben soll.

Ursache des Vorwurfs ist ein Beitrag der EU-Kommission – genau genommen jener, der die Strafe auf X publik gemacht hat –, welcher beim Öffnen ein angehängtes Video abspielt. Statt das Video aber mit einem Klick beenden zu können, leitete X direkt auf die Website der Kommission weiter. Laut der Darstellung von X ist dies als unzulässige Manipulation der Reichweite zu werten. Die EU wies den Vorwurf indes zurück und betonte, seit Jahren bereits keine Werbung mehr auf der Plattform zu kaufen, sondern lediglich verfügbare Funktionen regulär zu verwenden.

Die Sperrung folgte unmittelbar auf die öffentliche Bekanntgabe der Strafe, die wegen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) verhängt worden war. Dazu zählen laut Kommission irreführende blaue Haken, mangelnde Transparenz bei Werbeinhalten sowie die Behinderung von Forschungseinrichtungen. Obwohl die Strafe deutlich unter früheren Schätzungen blieb, löste sie heftige Reaktionen aus. Elon Musk kommentierte sie zunächst nur kurz, legte später aber nach und forderte gar die Abschaffung der EU. Unterstützung erhielt er dabei unter anderem von Dmitri Medwedew.

Leider wird Bier nicht genauer, inwiefern es sich bei dem beanstandeten Verhalten überhaupt um eine unzulässige Manipulation handelt. Denn der Mechanismus, der das Verhalten steuert, war selbst Teil der Werbe- und Analysewerkzeuge der Plattform. Die technische Funktion, die solche Weiterleitungen über eingebettete Medien ermöglicht, soll inzwischen vollständig deaktiviert worden sein. Die Kommission insistiert hingegen, soziale Netzwerke grundsätzlich im Rahmen der angebotenen Funktionen, im Einklang mit geltenden Vorgaben und "in gutem Glauben" verwendet zu haben.

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