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WD elements 1 Jahr Garantie,rechtens?

Wichtik

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Hallo Freunde des Storage.

Hätte klärungsbedarf in zwei Punkten.

1.)Darf WD die Garantie auf 1 Jahr begrenzen? (Stichwort WD elements 1TB und andere).
Nach EU-Recht müssten es doch mindestens 2 Jahre sein,oder bin ich da falsch informiert.

2.)Gibts es einen "Leitfaden" wie man das Gehäuse der WD-Elements am besten aufbekommt??
(falls mir die 30MB/s mal zu langsam sein sollten ;-) ).


Mfg
 
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@ Wichtik

Du verwechselst Garantie mit Gewährleistung.

Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. (Zwei Jahre) Das Bedeutet: Wenn innerhalb dieser zwei Jahre eine Komponente einen Defekt erleidet, wird diese vom Händler ersetzt. Wichtig ist noch die Beweislast nach 6 Monaten!! Darauf geh ich jetzt nicht weiter ein.

Die Garantie - hier in Deutschland - basiert auf freiwilliger Basis seitens des Herstellers.

Hier ist ein ausführlicher Link bzgl. Garantie, Gewährleistung und Beweislast.

http://www.2sound.de/artikel-unterschied-zwischen-garantie-und-gewaehrleistung.html


Gruß
Philipp
 
Apropos: Wie hoch ist eigentlich die Garantie für WDs 6400AAKS?

Ich erinnere mich, daß es da bei der 5000AAKS Probleme mit in den Handel gekommenen OEM-Platten gab, die nur ein Jahr Garantie (oder gar keine - nur Gewährleistung?) hatten.
 
1.)Darf WD die Garantie auf 1 Jahr begrenzen? (Stichwort WD elements 1TB und andere).
Nach EU-Recht müssten es doch mindestens 2 Jahre sein,oder bin ich da falsch informiert.

Wie The_Brain schon richtig geschrieben hat, verwechelst du Garantie (frewillige Leistung) und Gewährleistung (gesetzlich vorgeschrieben)


2.)Gibts es einen "Leitfaden" wie man das Gehäuse der WD-Elements am besten aufbekommt??
(falls mir die 30MB/s mal zu langsam sein sollten ;-) ).

Solche Gehäuse muss man meist aufhebeln, Schrauben verstecken sich oft unter Gummifüßchen. Dir muss aber klar sein, dass durch das Öffnen mit ziemlicher Sicherheit die Garantie verfällt und im Schadensfall du auch mit der Gewährleistung Probleme haben wirst.


@ elberadler: Gibt´s bei WD online keine Eingabemaske für die Seriennummer, wo man sich die verbleibende Garantiezeit anzeigen lassen kann ?
 
Zuletzt bearbeitet:
@ elberadler

Grundsätzlich kann eine Garantie z.B. von einem Jahr, nicht die Gewärhleistung verringern. D.h. in deinem Fall: auch bei einer OEM Platte besteht 2 Jahre Gewährleistung. Für dich ändert sich nichts! Einige Hersteller nehmen OEM Platten nicht von Endkunden zurück, da diese normalerweise in OEM Systemen wie Fujitsu Siemens, Dell, HP usw. verbaut werden sollten. In diesem Fall muss der Händler die Platte zurücknehmen und dieses Problem - der RMA Abwicklung - selbst lösen!!

Aber zurück zu Gewährleistung und Garantie. Nehmen wir ein Beispiel folgender Festplatte:

Western Digital Caviar Black 750GB SATA II (WD7501AALS) mit 5 Jahren Herstellergarantie.

http://preisvergleich.hardwareluxx.de/deutschland/a342987.html

Wie sind Gewährleistung und Garantie unter einen Hut zu bringen? Das Problem liegt darin, dass die Garantie auf freiwilliger Basis seitens des Herstellers "garantiert" wird. Aber ob die Garantie "neben" - d.h. Gewährleistung 2 Jahre und noch 3 Garantie des Herstellers- oder "zusätzlich" - d.h. 2 Jahre Gewährleistung plus 5 Jahre Garantie (insgesamt 7 Jahre) - garantiert wird, erleutert der Hersteller in seinen AGB´s. Hier würde ich einfach bei dem Online-Händler genau nachfragen.

Link: http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm

Gruß
Philipp
 
Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist mir bekannt. Ich weiß, daß beides unabhängig voneinander läuft und ich weiß auch, daß eine einjährige Garantie schon ein Fortschritt gegenüber einen bloßen Gewährleistung seitens des Händlers ist. Da die Gewährleistung im Grunde nur 6 Monate besteht. Danach ist alles eine Frage der Kulanz des Händlers, denn den dann je nach Händler-"Laune" erforderlichen Beweis, daß der Fehler schon beim KAuf vorlag, wird kaum ein Kunde führen können.

Dieses Gesetz war von Anfang an Verarsche! Die Händler werben groß mit 2 Jahren Service, der praktisch nach 6 Monaten beendet ist.

Ach ja, ich hab bei WD die Seite gefunden, wo man den Garantiestatus einer Platte anhand der Seriennummer ermitteln kann:

http://websupport.wdc.com/warranty/serialinput.asp?custtype=end&requesttype=warranty&lang=de

Meine 6400AAKS hat 3 Jahre..... ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte auch nach dem Beweislastumkehr, also nach Ablauf der 6 Monate noch keine Probleme mit Gewährleistungsfällen.
 
Dann hattest du Glück.

Es kommt in solchen Fällen sehr auf die Kulanz des Händlers an, die meiner Erfahrung nach um so größer ist, je unbedeutender der einzelne Fall im Betriebsgetriebe ist.

So unsympathisch mir beispielsweise Madiamarkt ist, aber dort bekommt man noch am ehesten etwas umgetauscht...;)
 
@ Wichtik

Du verwechselst Garantie mit Gewährleistung.

Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. (Zwei Jahre) Das Bedeutet: Wenn innerhalb dieser zwei Jahre eine Komponente einen Defekt erleidet, wird diese vom Händler ersetzt. Wichtig ist noch die Beweislast nach 6 Monaten!! Darauf geh ich jetzt nicht weiter ein.
Genau die 6 Monate sind der Knackpunkt, habe letzten eine HDD an Mindfactory eingeschickt da diese nicht mehr anspringt, die kam wenige Tage darauf zurück mit der Aufforderung ich solle Beweisen das der Defekt von Anfang an ist, na toll wie soll man das machen?!
 
So etwas habe ich noch nie gehört, dass ein Online-Shop so einen Nachweis verlangt hätte, wenn man nicht schon von vorne herein sieht, dass der Schaden durch den Benutzer verursacht wurde.
 
Aber sowas ist rechtlich eben nur durch ein Gutachten zu beweisen. Und Mindfactory darf sich darauf berufen... was davon zu halten ist, ist natürlich jedem selbst überlassen ;)
 
@ MFloX
Für mich sieht die Platte einwandfrei aus, wie sollte die auch anders aussehen, die sitzt ja ihr leben lang im Gehäuse, ist ja kein USB-Stick den ich ständig mit mir rumschleppe.

@ DoubleJ
Also sind es ja so gesehen auch keine 2 Jahre Gewährleistung sondern nur 6 Monate, wie soll ich denn einen Materialfehler nach 12 Monaten beweisen das er von Anfang an da war, das ist eigentlich unmöglich!
 
So etwas habe ich noch nie gehört, dass ein Online-Shop so einen Nachweis verlangt hätte, wenn man nicht schon von vorne herein sieht, dass der Schaden durch den Benutzer verursacht wurde.
Das ist nichts neues bei Mindfactory. Relativ kurz nach inkrafttreten der Schuldrechtsnovelle nach einer Eingewöhnungsphase auf beiden Seiten (Händler und Kunden) hat Mindfactory sogar groß auf ihrer Webseite verlauten lassen, dass sie ab diesem Zeitpunkt faktisch nur noch eine Gewährleistung von 6 Monaten leisten und darüberhinaus vom Kunden generell einen Beweis fordern. Diese Vorgehensweise wurde damals in verschiedenen Foren heiß diskutiert und seit dem sicherlich von etlichen (nicht von allen!) Händlern übernommen.
 
@all

Danke für den Hinweis.
Hatte gar nicht auf den Unterschied geachtet,hatte ihn aber noch bis vor kurzem parat.

Dann frage ich mich nur,warum WD nicht lieber mit 2 Jahren Gewährleistung wirbt,anstatt mit 1 Jahr Garantie,:rolleyes:

Habe nachgeschaut,Gewährleistung läuft am 29.6.2010 ab.

Hat jemand von euch schonmal eine Elements zerlegt??
Ist der SATA-Anschluss,so wie bei normalen HDD´s?

Welche HDD steckt hinter der 1TB Elements-Version?


Mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus diesem Grund empfehle ich immer leere Gehäuse und eine Platte einzeln zu kaufen. So hat man immer 3 bzw. 5 Jahre Garantie, es sei denn man erwischt Grauimporte.
Bei Fertigkits hat man fast immer schlechtere Garantiebedingungen wie im Falle des Threaderstellers.
 
Aus diesem Grund empfehle ich immer leere Gehäuse und eine Platte einzeln zu kaufen. So hat man immer 3 bzw. 5 Jahre Garantie, es sei denn man erwischt Grauimporte.
Bei Fertigkits hat man fast immer schlechtere Garantiebedingungen wie im Falle des Threaderstellers.

Mich hat der Preis gereizt,da man für 110 Euro relativ viel Speicherplatz bekommt.:cool:

Gedanken um die Qualität mache ich mir bei WD eigendlich KEINE,denn alle meine WD-Platten (9 Stück in 8 Jahren) funktionieren noch.
 
Zuletzt bearbeitet:
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