Nein, stimmt nicht, es gibt kein Gesetz, das diese Ableitung zulässt. Wer zum Kreis der "Freiwilligen" gehört, der bleibt das auch, solange sich die Gegebenheiten nicht ändern.
Das Finanzamt darf aber auch bei Leuten, die in der Vergangenheit keine Steuererklärung machen mussten, eine anfordern, wenn sie Grund zur Annahme haben, dass jemand Einnahmen hatte, die er hätte angeben müssen, z.B. Erbschaft, Schenkung, etc.
Das mit der Pflicht zur Abgabe in den Folgejahren ist übrigens ein sehr bekannter Irrtum, der sich anscheinend hartnäckig hält.