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Reklamation Intel CPU ohne Kennzeichnung

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Impact101

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Hi ich habe einen Sandybridge Intel Core i5-2500K, der leider scheinbar defekt ist. Da ich die Oberfläche gut gereinigt habe, ist auch die Kennzeichnung auf der Oberfläche nicht mehr vorhanden. Aufgrund dessen ist mein Händler nicht mit einem Austausch einverstanden.

Ist das so korrekt? Ich weis nicht was das soll, die CPUs gibt es erst seit kurzem, von daher ist es nicht möglich, das es sich bei meiner CPU um ein Modell handelt, das möglicherweise bereits außerhalb der Garantie liegt. Gibt es eine andere Möglichkeit das Teil zu tauschen, vielleicht direkt bei Intel? Hat jemand Erfahrungen mit dem Thema?
 
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Ist korrekt so, die CPU wird nur zurück genommen, wenn alles noch lesbar ist. Außer Liquid Pro und Ultra bzw. andere Flüssigmetallpasten gibt es keine WLP, die so ein intensives reinigen benötigt, wo dabei die Schrift verschwindet.
Laut Intel darf man sowieso nur die original Paste bzw. das Pad benutzen.
 
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Wie krass hast du denn die CPU gereinigt, sodass das Eingravierte nicht mehr vorhanden ist?

Mal davon abgesehen, dass ich überhaupt nicht glaube, dass die CPU defekt ist, jedenfalls nicht von alleine kaputt gegangen.
 
mit Schleifpapier :d
 
Hast du ein anderes Board zur Hand um ganz sicher zu gehen? Oder lass die CPU mal in nem Computerladen testen. Ne CPU geht idr nicht kaputt.
 
Sagen wir so.
Habe bisher nahezu alle meiner CPUs mit andere WLP bestückt, dabei ist mir nie die Schrift auch nur Ansatzweise weg gegangen.
Wie das bei meiner Sandy ist, kann ich nicht sagen da ich diese bisher nicht gereinigt hab, sondern junfräulich mit meiner WLP beschmiert hab ;)
Könnte mir vorstellen, dass man mit Schleifpapier (also Methoden um die Heatspreader zu ebnen) es schaffen kann die Schrift zu entfernen...

MFG Jubeltrubel
 
Ich hab meine CPU (Q9550) in der gesamten Zeit bestimmt an die 15x ausgebaut, gereinigt und wieder eingebaut.
Die Kennzeichnung kann man immer noch genau so gut lesen, wie am ersten Tag.

Schon krass das die du Schrift "abgerubbelt" hast.

Bist du dir sicher, das es 100%ig an der CPU liegt?

Wie schon empfohlen > hast du ein anderes Board zum testen, oder gar eine andere CPU um die Fehlerquelle mal 100%ig zu bestimmen?
 
wie gesagt, ich nutze immer liquid pro,da muß man schleifen.da verschwindet auch zum teil die schrift,aber nicht bei normaler wlp.
 
mit nem übelst starken lösungsmittel kann man sich das schleifen sparen. ich hab das mal mit tuluol aus ner druckerei gemacht und das ging wunderbar weg ohne schleifen. nachteil is halt das zeug is ganz schön giftig aber es "putzt" alles weg.

btw, mit aceton geht es nicht ganz so gut.
 
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Also ich hab mal Drucker gelernt und bei uns in der Firma gab es schon lange kein Toluol mehr. Aufgrund seiner krebserregenden und umweltfeindlichen Eigenschaften wird es von der Berufsgenossenschafgt auch nur noch bei wenigen Druckverfahren zugelassen (Tiefdruck z.B., wenn ich mich recht entsinne). Normaler Nagellackentferner tuts doch auch :wink:
 
aha, das wusste ich gar nicht, dass das nicht mehr verwendet wird. das ist sogar ne tiefdruck firma und die benutzen das weiterhin. ich hab mir da mal ne flasche abgefüllt.

seit ich das zeug nicht mehr hab benutz ich aceton und nen industrieschnellreiniger. wirkt nicht ganz so gut aber so halbwegs. mit tuluol ist das flüssigmetall richtig abgeperlt ohne rückstände, sogar von ner geschliffenen cpu.
 
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aceton kannste bei liquid pro vergessen, das bringt null
vielen dank für den tipp mit dem toluol, werde ich mal schauen
(hab noch nen alten q6600 hier liegen auf dem das zeug noch klebt)
 
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CPU abgeschliffen und defekt - Da würde ich Dich als Händler auch abweisen ;)
 
kein problem.

da ich auch ein riesen fan von dem liquid bin hab ich auch schon sei einiges ausprobiert aber dieses lösungsmittel war von allem einfach der hit. das beseitigt alles und ohne rückstände da es sehr leicht verdampft.

ich weiß aber nicht ob die das freiwillig rausrücken, da das sogar ein gefahrenstoff ist. ich hab das unbeaufsichtigt gemacht und arbeite da jetzt auch leider nicht mehr.
 
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Auf den Bildern, die ich im Netz finde, sieht die Beschriftung für mich, wie aufgedruckt aus.
Da man die CPU auch noch anhand der Leiterplattennummer und Seriennummer am Rand identifizieren kann, musste intel noch Garantie gewähren.
Soll der Händler sie halt ohne sofortigen Austausch reklamieren...
 
Auf den Bildern, die ich im Netz finde, sieht die Beschriftung für mich, wie aufgedruckt aus.
Da man die CPU auch noch anhand der Leiterplattennummer und Seriennummer am Rand identifizieren kann, musste intel noch Garantie gewähren.
Soll der Händler sie halt ohne sofortigen Austausch reklamieren...

Stimmt nicht, erzählt doch nicht solche Halbweisheiten.

Bei Intel steht ganz klar, das jede andere WLP automatisch zum Erlöschen der Garantie führt, die originale WLP lässt sich super einfach entfernen, andere eigentlich auch. Nur Liquid pro, Ultra und andere Pasten aus metallischen Legierungen benötigen Schleifen oder aggressive Reinigungsmittel, wo eben fast immer der Aufdruck verschwindet.

Ich weiß das, nutze sie dennoch, da sie eben super gut sist (Liquid Ultra). Aber ich würde mir auch zum Händler rennen, weil ich weiß, das ich keine Ansprüche mehr habe.

Da sich bis jetzt der TE nicht mehr gemeldet hat, kann man das Thema auch schließen.
 
Intel kann in seine AGBs schreiben, was sie wollen, aber es gelten trotzdem noch die deutschen Gesetze. Und binnen 6 Monaten gilt Gewährleistung mit Beweislast beim Verkäufer. Da Flüssigmetall keine kaputte CPU verursachen kann, hat Intel meines Erachtens den schwarzen Peter und muss das Ding austauschen. Genauer gesagt ist es erst einmal der Verkäufer der Pech hat, denn der muss die CPU ersetzen.
 
Du hast nur Gewährleistung gegenüber dem Händler. Garantie gegenüber dem Hersteller ist eine freiwillige Leistung. Unter Umständen muss man eben auf Kulanz hoffen.
 
Intel kann in seine AGBs schreiben, was sie wollen, aber es gelten trotzdem noch die deutschen Gesetze. Und binnen 6 Monaten gilt Gewährleistung mit Beweislast beim Verkäufer. Da Flüssigmetall keine kaputte CPU verursachen kann, hat Intel meines Erachtens den schwarzen Peter und muss das Ding austauschen. Genauer gesagt ist es erst einmal der Verkäufer der Pech hat, denn der muss die CPU ersetzen.

Also bei mechanischer Einwirkung auf die CPU - mit Schleifpapier zum Beispiel - sieht das aber wieder ganz anders aus. Da braucht man garnicht mehr ueber eventuelle Garantie reden.
 
Bei Tray CPUs gibt es sowieso nur ein Jahr Garantie. Da die CPUs ja noch nicht lange am Markt sind ist immerhin erwiesen, dass die CPU noch nicht älter als ein Jahr ist.

Lese Dir mal Intels Garantie-Bedingungen durch.

Jegliche erhebliche Veränderung am Produkt führt zum Verlust des Anspruchs auf Hersteller-Garantie. Du kannst als nur auf Kulanz seitens Intel hoffen.

Angesichts des Zustandes würde ich aber auf Defekt durch unsachgemäße Handhabung schließen und als Intel Mitarbeiter RMA ablehnen.
 
Wie gesagt, wen interessiert die Garantie? Die CPU ist dem Anschein nach doch noch keine 6 Monate alt -> Gewährleistung. Also zurück zum Verkäufer damit. Wenn der Zicken macht, muss man halt zum Anwalt, damit der dem Verkäufer die deutschen Gesetze erklärt.

Aber da sich der TE eh nicht mehr rührt, funktioniert die CPU wahrscheinlich schon längst wieder. :fresse:
 
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Wo greift denn eine Gewährleistung wenn die Ware eindeutig beschädigt ist, eben weil die Beschriftung ab ist und somit eine Manipulation gegeben ist?

Wenn ich die CPU mit nem Hammer bearbeite, dann habe ich auch noch ne Gewährleistung, und kann innerhalb des 1. 1/2 Jahres auf Ersatz pochen?

Die Ware wurde unsachgemäß genutzt und damit ist die Ablehnung einer Gewährleistung zulässig.
 
Das Entfernen der Beschriftung hat aber nichts mit einem Defekt in der CPU zu tun. Es fehlt einfach zu offensichtlich der kausale Zusammenhang.

Wenn ich bei einem eine Woche altem Mercedes den Stern abmache und darauf der Motor kaputt geht, dann kann sich Mercedes auch nicht damit rausreden, dass der Stern fehlt und das Auto demnach unsachgemäß genutzt wurde.

Und sich irgendwelche lustigen Übertreibungen wie "mit dem Hammer bearbeitet" ausdenken, ändert auch nichts an der Tatsache, dass das simple Entfernen einer Beschriftung nicht Ursache für einen CPU Defekt sein kann. Und selbst wenn: die Beweislast liegt in den ersten 6 Monaten nun mal beim Händler, nicht beim Käufer.

Ich denke, der Händler würde, wenn man etwas Druck ausübt (Eidesstattliche Versicherung auf den Tisch legen, dass es sich um die bei ihm gekaufte CPU handelt, Fristen setzen und Klage androhen), sehr schnell einbrechen und eine neue CPU rausrücken.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Grummel

Bei einer CPU der durch den Käufer über übliche Gebrauchsspuren hinausgehende Mängel zugefügt wurden, dürfte es schwierig werden, Anspruch auf Nacherfüllung auf dem Rechtsweg ein zu klagen.

Es ist ja offensichtlich, dass der Defekt durch unsachgemäße Handhabung bzw. Einwirkung seitens des Käufers entstanden ist.
 
Es ist ja offensichtlich, dass der Defekt durch unsachgemäße Handhabung bzw. Einwirkung seitens des Käufers entstanden ist.

Wo bitteschön ist das offensichtlich? Die Beschriftung hat keinen Einfluss auf die Funktionsweise der CPU - wäre mir zumindest neu. Eine CPU wird doch nicht dadurch defekt, dass man die Beschriftung entfernt. Das ist einfach falsch.

Und solange dieser kausale Zusammenhang nicht gegeben ist, hat der Händler halt einfach Pech. Über den eigentlichen Grund des Defekts (wenn überhaupt einer vorliegt) kann man nur mutmaßen - zum Glück muss man sich als Käufer darüber in den ersten 6 Monaten aber keine Gedanken machen.
 
Grummel, es liegt eine unsachgemäßte Handhabung der Ware vor und genau das ist der Grund, warum die Gewährleistung abgelehnt werden kann und DAS sieht das Gesetz genau SO vor.

Gewährleistung - AK - Niederösterreich

Wäre die CPU optisch einwandfrei, wäre alles iO. Da die CPU jetzt aber aussieht wie sau, liegt hier eine unsachgemäße Handhabung vor. Dabei ist es nebensächlich, ob diese ausschlaggebend für die Probleme ist oder nicht.

Der TE kann natürlich einen Gutachter beauftragen, der einem zweifelsfrei belegt, dass die beiden Sachen nicht in Zusammenhang stehen. Ich gehe aber davon aus, dass er sich dafür auch gleich 2 neue CPUs kaufen kann.

Da ich ja eine angebelich lustige Übertreibung vorhin gepostet habe, hier ein anderes Beispiel.

Du kaufst ein Notebook, nach 4 Monaten geht was nicht mehr -> ab zur Gewährleistung. Das Problem ist aber, dass du das Teil immer schön im Buddelkasten benutzt hast und das entsprechend aussieht als wären da 100 Panzer drüber gefahren. Auch hier liegt eine unsachgemäße Handhabung vor und der Händler wird die Gewährleistung ablehnen.

Die Beweißlastumkehr ist kein Freibrief mit den Sachen alles mögliche zu machen. Seriöse Handler haben kein Problem mit der Gewährleistung, wenn aber sowas aufm Tisch landet, dann ist einfach mal Schluß mit lustig. Und die Rechtsabteilung wird dich in so einem Fall auch auslachen, wenn du da mit dem Anwalt/Klage drohst. Die Gesetze sind in der Beziehung sehr genau und auch unmißverständlich.
 
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Grummel gehört zu den Kameraden, die ein neues KFZ gegen einen Baum setzen und dann versuchen beim Händler Anspruch auf Nacherfüllung durch zu setzen weil der Motor nicht mehr läuft. :lol:
 
Wenn eure Argumente österreichische Gesetze (für einen Fall in Deutschland) und völlig schwachsinnige Übertreibungen, die das Entfernen einer Beschriftung mit dem vorsätzlichen Zerstören einer Sache gleichsetzen, dann können wir die Diskussion hier beenden.

Festzuhalten beibt, würde euch der Fall betreffen, würdet ihr die CPU abschreiben - würde mich der Fall betreffen, würde ich vom Händler eine neue CPU bekommen. Tja, ich bin halt kein Opfer und kenne meine Rechte.
 
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Das ist keine .at eigene Definition, diese gilt in .de genauso, genauso wie in anderen Ländern.

Was ist an meinem Notebookbeispiel übertrieben? Wenn eine Sache aussieht wie sau, dann ist das unsachgemäßge Handhabung, mit anderen Worten, wer seine Sachen nicht pflegt, der hat halt die Arschkarte, unabhänig ob Garantie, Gewährleistung oder nicht.

Vorsatz != unsachgemäßge Handhabung

Und das DU in so einem Fall eine neue CPU bekommst wage ich zu bezweifeln, weil das eben keine normalen Gebrauchsspuren sind und da sind wir dann wieder beim Thema.
 
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