Das mit der Strafe ist mir neu. Durch welche Behörde und mit welcher Begründung wird die auferlegt?
"Prüfkosten" die ungeachtet des Ausgangs fällig werden, würden ja Sinn machen damit der Staat nicht für jede Bestrebung der Industrie aufkommen muss, aber Strafe nur bei Fehlschlag?
Dadurch unterstellt man doch den Unternehmen sie hätten selbst korekt beurteilen sollen/können ob eine Übernahme mit dem Kartellrecht übereinstimmt oder nicht. Wenn solch eine Unterstellung gerechtfertig wäre (was unsinnig klingt), bräuchte man ja das Kartellamt mit Genehmigungsverfahren etc. garnicht mehr sondern nur noch ein Gericht...