Wertschöpfung und Zulieferer
UBI 2
Die zweite Gruppe von UBI sind nach
§2 (14) 2 BSIG Unternehmen von erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland — Großkonzerne und Industrie. Diese Unternehmen müssen die
UBI Cyber Security Pflichten zwei Jahre nach Inkrafttreten der UBI-Rechtsverordnung (UBI-VO), wohl ab 2024, umsetzen.
UBI 2.5
Zusätzlich gehören auch Zulieferer in diese Gruppe, falls sie von
wesentlicher Bedeutung für UBI 2 Unternehmen sind. Kriterien sind das Vorliegen von Alleinstellungsmerkmalen, weswegen sie von wesentlicher Bedeutung für eines der größten Unternehmen sind.
Kriterien
Die Kennzahlen, Schwellenwerte und Methodik für die Gruppe
Wertschöpfung aber auch die Alleinstellungsmerkmale der Gruppe
Zulieferer müssen noch durch eine Rechtsverordnung UBI-VO definiert werden. Die Berechnungsmethodik für die Unternehmen soll sich an der Arbeit der Monopolkommission nach
§44 (1) GWB orientieren, welche die hundert größten Unternehmen in Deutschland identifiziert (siehe unten).