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MSDNAA Richtlinien

Sebi85

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12.07.2005
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2.338
Ich studiere jetzt noch bis ca. Februar. Über MSDNAA bekomme ich die meisten Programme von Microsoft kostenlos.

Bisher habe ich lediglich Windows XP/7 und Visual Studio gebarucht. Jetzt kam mir noch die Idee, bevor ich fertig mit dem Studium bin lade ich mir noch Software herunter, die ich später mal brauchen könnte. So weit ist das ja erlaubt, sofern ich die Software nicht kommerziell benutze oder verkaufe.

Könnte das Probleme geben, wenn ich jetzt verstärkt Programme downloade?
(so 20-30 Stck auf einmal)
Gibt es eine Anzahl wieviel verschiedene Programme ich downloaden darf?
 
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ich würde sagen alles was zum download angeboten wird darf man downloaden ;)
für alles andere fragst du am besten euren admin ander Uni/FH
 
mir ist da keinerlei beschränkung bekannt. ich glaube jeder student nimmt all das mit was er bekommen kann, deswegen war damals das erste was ich tat auch gleich alle win7 keys die man bekommen konnte erstmal gesichert. das wären ja ein paar.
 
Keine Beschränkung hört sich gut an.

Wieviel Linzenen bekommt man eigentlich?

Windows 7 Beispiel:
1x Deutsche Version x86
1x Deutsche Version x64
1x Englische Version x86
1x Englische Version X64

Dann hätte ich ja für Windows 7 4 Linzensen.
Darf ich die 4 Lizensen nur auf einem PC benutzen oder jede auf einem Gerät?
Genügt mir da eine ISO dafür oder brauche ich pro Lizens eine ISO?
(Gleiche Frage gilt auch für Win XP und Win Server)
 
Du darfst die Lizenzen auf jedem Gerät nutzen, so lange es dir gehört. Sprich PC,Server, Laptop etc. ...

Du brauchst nur einen 64 Bit und einen 32 Bit Datenträger. Im Grunde sind die MDSNAA Keys ganz normale Retail Keys.
 
Du darfst die Lizenzen auf jedem Gerät nutzen, so lange es dir gehört. Sprich PC,Server, Laptop etc. ...

Du brauchst nur einen 64 Bit und einen 32 Bit Datenträger. Im Grunde sind die MDSNAA Keys ganz normale Retail Keys.

Rechtlich dürfte ich aber eine Lizens nicht auf einem NB und PC gleichzeitig verwenden, oder?

d.h. Ich wähle das deutsche Win 7 x64 und speichere die ISO
dann wähle ich die englische Win 7 X64 und schreibe mir einfach des Serial auf.

Funktioniert das bei den Serverversionen auch?
 
Woher hast du denn das?

Man darf bereits installierte Produkte weiterverwenden.

Es steht in so ziemlich jeder MSDNAA EULA jeder Hochschule der selbe Passus drin.
(Es bedeutet aber, dass man die Software nich neu installieren darf.)
 
zu dem Thema MSDNAA gibt es aber massenweise Infos im Web.
zb.
Zentrum für Netze - Netzdienste und Server

und zur weiter nutzung:
Ich scheide aus der Universität aus (Studium beendet, Ruhestand, ...). Kann ich die über MSDNAA erhaltene Software weiter nutzen?
Ja, die über MSDNAA erworbene Software können Sie auch nach Ihrem Ausscheiden aus der Universität legal weiternutzen. Beachten Sie aber bitte, dass Sie keine neuen Lizenzen mehr erhalten können und das es nicht möglich ist, nötige Seriennummern erneut zu erhalten. Geben Sie also auf die erhaltenen Seriennummern gut acht.
 
Zuletzt bearbeitet:
So weit ich weiß, bekommt man nur pro Betriebssystem eine Lizenz.

Also einmal Win7, Vista, XP, Server 2003, Server 2008 usw.

Das gleiche bei Anwendungssoftware.



Rechtlich dürftest du die Lizenzen überhaupt nicht nutzen, wenn du dein Studium beendet hast!

Quatsch!

Man darf alle Lizenzen weiterverwenden.
 
MSDN Academic Alliance © OSZ IMT - Oberstufenzentrum Informations- und MedizinTechnik, Berlin Hier die "EULA" von PitGST

Ich zitiere und verweise damit auf meinen Post weiter oben.
Wenn Sie kein/e Schüler/in des OSZ IMT mehr sind, können Sie keine weiteren Lizenznummern erhalten. Sie dürfen jedoch bereits installierte Software im Rahmen der Lizenzbedingungen weiter nutzen!

Sprich SW, die nicht installiert ist, darf nicht mehr installiert werden. Ergo, sämtliche Neuinstallationen nach dem Aussscheiden aus dem MSDNAA Programm sind untersagt.
Wer also am Tag nach der Exma sein Windows7 zerballert, darf in den Laden gehen und sich ein neues Windows7 kaufen.

EDIT: Die Software ist für Lehrzwecke da, wer aufgehört hat zu "lernen", der darf diese nicht mehr verwenden. MS räumt aber eine Weiternutzung der jeweiligen Installation ein.
 
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MSDN Academic Alliance © OSZ IMT - Oberstufenzentrum Informations- und MedizinTechnik, Berlin Hier die "EULA" von PitGST

Ich zitiere und verweise damit auf meinen Post weiter oben.


Sprich SW, die nicht installiert ist, darf nicht mehr installiert werden. Ergo, sämtliche Neuinstallationen nach dem Aussscheiden aus dem MSDNAA Programm sind untersagt.
Wer also am Tag nach der Exma sein Windows7 zerballert, darf in den Laden gehen und sich ein neues Windows7 kaufen.

EDIT: Die Software ist für Lehrzwecke da, wer aufgehört hat zu "lernen", der darf diese nicht mehr verwenden. MS räumt aber eine Weiternutzung der jeweiligen Installation ein.

genau so kenne ich das nämlich auch ;)
 
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Das ist richtig, die (Hoch)Schulen schränken das aber noch weiter ein, was nicht verboten ist.
Wenn du also am MS MSDNAA Programm teilnimmst, dann gilt deine zitierte EULA.
Wenn am MSDNAA Programm über deine (Hoch)Schule teilnimmst, dann gilt die Vereinbarung der (Hoch)Schule. Und die sagt, dies, dies und das und die EULA von MSDNAA. Und wenn bei dies, dies und das drinsteht, dass du die Software nur nutzen darfst, wenn du ne rote Clownsnase auf hast, dann darfst du diese nur so nutzen. Und wenn die sagen(was in der Regel durchgehend so ist), das du installierte Software weiterbenutzen darfst, dann gilt das.
Wenn dieser passus nicht drinsteht, wird die Nutzung nicht weiter eingeschränkt.

Für mich heißt das, dass ich Installationen, die zum Zeitpunkt des Verlassens da waren, weiterbenutzen darf. Wenn ich aber zB Win7 neuinstalliere, dann ist das eine neue installierte Software und nicht mehr durch das MSNDAA gedeckt.
 
Auch wenn man sich das Leben unnötig schwer macht!
Für mich heißt das, dass ich Installationen, die zum Zeitpunkt des Verlassens da waren, weiterbenutzen darf. Wenn ich aber zB Win7 neuinstalliere, dann ist das eine neue installierte Software und nicht mehr durch das MSNDAA gedeckt.
solange nirgendwo steht dass man die Software nicht meht neuinstallieren darf, egal ob nun bei Microsoft oder irgendeiner Hochschule, solange darf man die auch wieder installieren wenn das möglich ist und funktioniert mit den vorhandenen Seriennummern.

Das was ich oben gepostet habe ist ja nicht auf meinen Mist gewachsen.
Hier steht ganz klar nichts von "es ist Verboten die Software wieder zu installieren."

zu dem Thema MSDNAA gibt es aber massenweise Infos im Web.
zb.
Zentrum für Netze - Netzdienste und Server

und zur weiter nutzung:
Ja, die über MSDNAA erworbene Software können Sie auch nach Ihrem Ausscheiden aus der Universität legal weiternutzen. Beachten Sie aber bitte, dass Sie keine neuen Lizenzen mehr erhalten können und das es nicht möglich ist, nötige Seriennummern erneut zu erhalten. Geben Sie also auf die erhaltenen Seriennummern gut acht.
und wenn ein User anderer Meinung ist, auch wenn er Mod ist, braucht er ja seine Seriennummern nicht mehr verwenden.
Das ist aber seine persönliche Entscheidung und verstößt nicht gegen die Lizensbestimmungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das hier habe ich in einem anderen Forum gefunden:

So, ich habe mal die deutsche (bzw. EMEA) MSDN-AA-Hotline angeschrieben und auch schon eine Antwort erhalten.
[ot] Ich wünschte, man würde auch bei anderen Firmen innerhalb so kurzer Zeit Antworten bekommen, die die Frage tatsächlich beantworten. [/ot]
Demzufolge darf man die vorhandene Software auch nach Studienende normal weiterverwenden, also auch neu installieren, solange man sich weiterhin an die MSDNAA-Bedingungen hält (nur private Nutzung auf eigenem PC etc.).

Ich muss sagen, dass ich das sehr gut und kundenfreundlich von MS finde!
 
es kommt wohl übrigens auf die Hochschule drauf an, was man bekommt und wie viel lizenzen davon. ich hab zb, nur 2 Win 7 lizenzen bekommen, eine x86 und eine x64. Allerdings kannst du ja durchaus bei deinem MSDN AA Administrator eine weitere beantragen. Hab ich auch gemacht und auch eine zusätzliche bekommen.
 
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