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Hoster unterschlägt mir domainumzug - ist dies rechtens ?

Pimok

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Hallo zusammen, ich (bzw mein Onkel) habe bei dem hoster www.server4you.de alias goracer vor einigen jahren ein hostingpaket bestellt. Darauf verweilen nun auch bereits 2 domains von mir ( www.hardware-xtreme.com sowie www.kc-webdesigns.com ), welche ich jetzt aufgrund der teilweise abartigen geschwindigkeit des webspaces auf meinen neuen server umziehen möchte. Die KK Anträge für die Domains hab ich auch bereits ausgefüllt und denen geschickt. Nachdem sich eine woche lang ncihts getan hat und mein hoster als antwort für die frage nach den authcodes folgendes geboten bekam: "bitte loggen sie sich in ihr kundenkonto ein um sich mit uns in verbindung zusetzen - klack, aufgelegt - " hab ich dort mal angerufen - die organisation ist mal unter aller kanone, ich schliddere von einem büro ins andre (vom technischen support in die marketing abteilung, von dort zur buchhaltung etc, natürlich imemr in verbindung mit einer 25 minütigen warteschleife mit unglaublich nerviger musik), nur um hinterher vom domainadmin erfahrne zu dürfen das eine domain noch zu "jung" ist um umzuziehen - muss mindestens 60 tage bei denen gewesen sein - und die andre, aus meiner sicht wichtige Domain hardware-xtreme.com, aus unerfindlichen gründen "gelockt" ist. der domain admin (nebenbei mit seeeehr schlechten deutschkentnissen - klang nach pole oder russe, irgendwie so in der art) meinte er wolle sich mal erkundigne und ich soll doch bitte kurz warten. ohne eine antwort meinerseits hörte ihc wieder tolle dudelmusik, gefolgt von dem ewig wiederkehrenden gelaber der dame, die mich darauf hinwies doch bitte zu warten, da ich doch gleich mit einem mitarbeiter verbunden werde. nach geschlagenen 35 minuten warteschleife hörte ich plötzlich das besetztzeichen.
jeder weitere anruf blieb ab da erfolglos.

nun hab ich mir folgendes gedacht um an meine domains = mein eigentum zu kommen: ich warte bis ende der woche und frag dann nochmals nach den auth codes, danach werde ich ein einschreiben mit empfangsbestätigung an die schicken und ihnen freundlich aber bestimmt mitteilen, das sie, wenn sie nicht innerhalb von einer woche diese scheiss auth codes rausrücken ne anzeige wegen betrugs und unterschlagung bekommen.

was meint ihr, kann man das so machen ? was würdet ihr machen ? generelle kommentare ?
 
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einfach verklagen und fertig... du hast denen dann ja ne verwarnung geschrieben, da setzte einfach ne frist von 12 tagen rein und fertig. und dan gibtes 3 möglichkeiten: entweder die geben dir deine seiten, oder sie lassen es auf nem prozess ankommen -- oderdu hast die russenmafia am hals --

auf jeden fall würd ich vorher mal in die agbs gucken, was die alles dürfen und was nich.
 
jepp genau schau einfach mal in den AGB´s nach, wenn nichts davon drin steht das du keinen Domainenumzug machen darfst hast du RECHT ! Habe auch eine Domain und bei mir darf ich einen Umzug machen...
 
§ 10 Internetdomains
1. Soweit Gegenstand der Leistungen der Providerin auch die Verschaffung und/oder Pflege von Internetdomains ist, wird sie gegenüber der DENIC oder der InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domainvergabe lediglich als Vermittlerin tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. Die Providerin betreut während der Dauer des Vertragsverhältnisses die registrierten Domains auf Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien der DENIC. Die Parteien sind bereit, das Vertragsverhältnis entsprechend anzupassen, wenn diese Richtlinien sich ändern. Für andere Domaintypen (.com, .fr, .net, etc.) finden die Vergaberichtlinien des jeweils zuständigen Registrierungsstelle Anwendung.
2. Die Providerin meldet die Domains im Namen und Auftrag des Kunden an. Der Kunde wird als Nutzungsberechtigter der Domain eingetragen. Die Providerin wird als "tech-c" eingetragen. Die Speicherung der inhaberbezogenen Daten erfolgt nach den Richtlinien der DENIC. Untersagt ist die Registrierung von Domains, welche gegen die in § 9 Abs. 1 und 2 genannten Verbote verstoßen.
3. Die Providerin hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Sie übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains frei von Rechten Dritter oder einzigartig sind oder auf Dauer Bestand haben. Dies gilt auch für Subdomains. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt.
4. Werden durch die Providerin im Auftrag des Kunden registrierte Domains gelöscht oder aufgrund der Entscheidung in einem Rechtsstreit gekündigt, besteht kein Anspruch gegen die Providerin auf Beantragung einer Ersatzdomain.
5. Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er die Providerin hiervon unverzüglich unterrichten.
6. Die Providerin ist berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internetdomain zu verzichten, falls der Kunde nicht umgehend Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens 7.500,00 €) stellt. Der Kunde stellt die Providerin von Ersatzansprüchen Dritter, welche auf der unzulässigen Verwendung einer Domain beruhen, frei.
7. Wird die Providerin auf eine angebliche Verletzung von Rechten Dritter hingewiesen, ist sie berechtigt, die Domain in die Pflege des jeweiligen Registrars zu stellen (Dispute-Verfahren) und sie unverzüglich zu sperren.
8. Sollen vorhandene Domains, welche von einem anderen Anbieter betreut werden, künftig durch die Providerin betreut werden, wird diese versuchen, die Ummeldung durchzuführen. Dem Kunden ist bekannt, dass zu einer erfolgreichen Ummeldung die Mitwirkung des bisherigen Anbieters notwendig ist. Bleibt diese Mitwirkung aus, kann die Providerin keine Gewähr für eine erfolgreiche Übernahme leisten.
9. Die Providerin ist berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses freizugeben. Mit der Freigabe erlöschen alle Rechte aus der Registrierung.
10. Sofern der Kunde nach Vertragsende die registrierte Domain über einen anderen Anbieter weiter nutzen möchte, hat er dies der Providerin rechtzeitig vor Vertragsende anzuzeigen. Die Providerin wird die Freigabe unentgeltlich erteilen, sofern Zahlungsrückstände des Kunden nicht bestehen.

soweit ich das richtig verstehe steht dazu nix in den ihren agbs... also bin ich im recht oder ?
 
Solange die Vertraglaufzeit abglaufen ist anscheind ja. Und du rechtzeitig bescheid gegeben hast.

10. Sofern der Kunde nach Vertragsende die registrierte Domain über einen anderen Anbieter weiter nutzen möchte, hat er dies der Providerin rechtzeitig vor Vertragsende anzuzeigen. Die Providerin wird die Freigabe unentgeltlich erteilen, sofern Zahlungsrückstände des Kunden nicht bestehen.
 
ich wills aber auch wärend des vertrags bei nem anderen provider weiternutzen -_- kk anträge sind vom gesetz abgesegnet und müssen erfüllt werden soweit ich weis.
 
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