Eher speckt der fette Gaben 100 kb ab, als dass er die Meinung und Entscheidung hier so hinnimmt
Also erstmal die Skrobische Nachricht korrigieren

1) Waren es die Staatsbeamten im Gericht Tribunal de grande instance de Paris; in der Hierarchie ist es nicht dass Oberste Gericht Frankreichs, dies wäre Conseil d'État.
Wie man auf die Schlussfolgerung kommt "... gilt das Urteil nicht nur in Frankreich, sondern in der gesamten Europäischen Union" (was ich nun öfters gelesen haben, versteh ich nicht.
Vllt. klärt da wer auf? Warum soll eine Entscheidung eines nationalen Gerichts - so ganz ohne das übliche Juristen Prozedere - plötzlich für alle Länder der EU gelten, und insbesondere in Brüssel unittelbar anklang finden?
2) "... auf Wunsch den Inhalt des Steam-Wallets auszahlen". Nur wenn der Benutzer in Frankreich die Plattform verlassen möchte; also bei Account-Sperrung, Support kontaktieren, Account löschen lassen etc.
Natürlich ist die Nachricht groß!
Niemand sollte sich aber Hoffnungen machen dass hier auch weiterhin, ausweitend in Ländern/EU, pro-Benutzer entschieden wird.
Genau wie in den usa mit der Software & Information Industry Association und der Motion Picture Association of America, damals bei ähnlicher Entscheidung, werden hier irgendwelche Juristen kommen und die Sache zugunsten der riesigen Unternehmen/Konzerne kippen.
Nichr nur Valve, sondern auch um Sony, Microsoft, Nintendo, Apple, Microsoft, Google etc. alle verkaufen Lizenzen nach solch einem Modell.
Wurde ja bereits gesagt: Lobbyismus, Bestechung. Wenns sein muss nehmen höhere Staatsbeamte aus der Politik sich die Richter mal zur Brust und sprechen mal paar Wörtchen mit diesen.^^
Bei wikipedia steht zu den usa "For the first sale doctrine to apply, lawful "ownership" of the copy or phonorecord is required. As §109(d) prescribes, first sale doctrine does not apply if the possession of the copy is "by rental, lease, loan, or otherwise without acquiring ownership of it." Lizenzen gehören nicht dazu.
Mit Magie wurde aus dem Hut der Erschöpfungsgrundsatz verneint.
Auch wenn in der EU der Erschöpfungsgrundsatz weiterhin gilt und man rechtlich, legal Software-Lizenzen weiterverkaufen
könnte (egal was da die EULA von Valve oder anderen Online Distributoren sagt), berechtigt die eula dieser Unternehmen dennoch zu solch "netten" Entscheidungen wie:
Da kauft man halt den Lizenschlüssel oder die Accountdaten für den Konto-Zugang gebraucht, die Beschäftigten der Unternehmen setzen dann aber alles daran solche Fälle aufzudecken, das Konto zu sperren, Support/Updates zu verweigern etc. Alles legal.
Was nämlich nicht erwähnt wird, und evtl. für Unklarheit sorgt, ist in welcher Form das Spiel weiterverkauft wird. Da steht nämlich nichts von "Valve muss dann auf Kundenwunsch denn Lizenzschlüssel wieder aus ihrem System entfernen, und der Mensch kann dann bei hardwareluxx denn Lizenzschlüssel verkaufen".
Nach Valves eula bindet valve den Lizenzschlüssel an ein Konto, und der Verkauf des Konto-Zugangs kann wie erwähnt, legal verhindert werden.