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[Kaufberatung] Gebrauchte intel cpu + Händler + Rechnung von Erstkäufer = Garantieausschluss?

MopedHeinz

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Gebrauchte intel cpu + Händler + Rechnung von Erstkäufer = Garantieausschluss?

Frage: wie wird ein Garantiefall bei intel, bzw. einem Händler gewertet, wenn die intel-cpu gebraucht gekauft wurde?
Besteht mit der Handelsrechnung noch ein Garantieanspruch oder gilt die Garantie nur für den Erstkäufer+Rechnung?
Bei den intel-ssd`s verweigert intel die Garantieleistunge, lt. AGB. Diese erklärt nur dem Erstkäufer eine Garantieleistung.
kurze info wäre interessant. Besten Dank
 
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Also hier im Mp wird es immer so gemacht das wenn was gebraucht ist und noch Garantie hat, der Verkäufer eine Abtritserklärung macht wenn das gewünscht ist. Und da gibt es dann auch keine Probleme. Ich selber hatte das schon mit ner Grafikkarte von Alternate. Habe die Karte hier gekauft im MP und der Verkäufer machte mir die Abtritserklärung. Und Alternate hat alles Akzeptiert

Ich hoff ich konnte ein wenig Helfen

Gruß
 
Also hier im Mp wird es immer so gemacht das wenn was gebraucht ist und noch Garantie hat, der Verkäufer eine Abtritserklärung macht wenn das gewünscht ist. Und da gibt es dann auch keine Probleme. Ich selber hatte das schon mit ner Grafikkarte von Alternate. Habe die Karte hier gekauft im MP und der Verkäufer machte mir die Abtritserklärung. Und Alternate hat alles Akzeptiert

Ich hoff ich konnte ein wenig Helfen

Gruß

Besten Dank! Abtrittserklärung kenne ich im Softwarebereich. Wenn das für die intel-Hardware auch gilt, klingt das fein.
Gilt die Abtrittserklärung auch für intel-SSDs? Oder sperrt der Händler(autorisierter Intel-Dealer) den Garantiefall.
Abtrittserklärung=aufgemerkt! merci
 
Also die Abtritserklärung muß der Händler nicht Akzeptieren. Aber ich kenne keinen fall wo es so wahr. Wie es mit SSD aussieht hab ich keine ahnung
 
Die Abtrittserklärung gilt für alle Hersteller, damit tritt man nur die Garantieansprüch auf den neuen Besitzer über, da ja der Vorbesitzer auf der Rechnung steht. ;)
 
Abtrittserklärung gibt es rechtlich nicht, insofern reine Kulanz des Händlers/Herstellers, ob er darauf eingeht.
Vertragspartner ist und bleibt der Erstkäufer.
Die Abtrittserklärung dokumentiert lediglich den Besitzübergang.
 
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