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Fritz!Box zurueck bei Sonderkuendigung?

ElRaiden

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Hallo!

Leider musste ich vor kurzem Deutschland verlassen - mein 1und1 Vertrag wurde nach einem Jahr aufgrund des Sonderkuendigungsrechts (Aufenthalt ausserhalb Deu) gekuendigt. So weit, so gut...

Neulich bekamm ich jedoch einen Brief, in dem Sie mich zwingen, die Hardware zueruckzugeben. Natuerlich hab ich die nicht mehr, dachte auch, die waere mein Eigentum, da ich sie damals fuer 29,90 erworben habe. Jetzt wollen die die Fritz!Box wiederhaben oder als Ersatz 189,00 Euro.

Meine Frage ist jetzt: wer hat das Recht jetzt? Im Prinzip habe ich damals die Hardware gekauft, auch wenn sie subventioniert wurde. Die Hardware wurde nicht ausgeliehen. Und zweitens, es handelt sich um ein Sonderkuendigungsrecht...

Ich bitte euch schnellstmoeglich um Hilfe, da ich nicht weiss, was ich jetzt machen muss, und ich muss die Sache schnellstmoeglich loesen.

Bitte um Hilfe!!!

Mfg


Jetzt habe ich was gefunden>

1.9.
1&1 weist den Kunden darauf hin, dass subventionierte Hardware nur auf der Grundlage einer langfristigen Vertragsbeziehung (in der Regel gekennzeichnet durch eine Mindestvertragslaufzeit) mit dem Kunden angeboten wird. Sollte daher der Vertrag innerhalb der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gleichviel aus welchen Gründen beendet werden, ist 1&1 berechtigt, subventionierte Hardware zurückzufordern.

Quelle: 1und1 AGB

Allerdings gibt es diese Passagen nicht in meinen Allgemeinen Geschaeftsbedingungen, die ich damals erhalten habe... was jetzt?
 
Zuletzt bearbeitet:
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naja die hardware war schon subventioniert, aber auf die mindestvertragslaufzeit gesehen
tja die haste wohl etwas vorschnell verhökert

versuch doch einfach bei ebay oder so die gleiche zu kaufen und schick denen die!
 
jop würde ich auch machen. ich habe meine damalige auch von ebay für 70€ bekommen. Der normale Verkaufspreis lag bei 149€.

Ich glaube kaum das 1und1 die Seriennummern der Boxen aufschreibt. Ich bezweifle sogar das die jemals was mit den Boxen machen. In ein paar Monaten gibts ja schon wieder die neuen, zumal wer will ne gebrauchte ?
 
Zuletzt bearbeitet:
ok, ich verstehe dass auch so, werde das auch so machen, aber in den alten AGB's steht nix von subventionierter Hardware wie in den aktuellen>

Jetzt habe ich was gefunden>

1.9.
1&1 weist den Kunden darauf hin, dass subventionierte Hardware nur auf der Grundlage einer langfristigen Vertragsbeziehung (in der Regel gekennzeichnet durch eine Mindestvertragslaufzeit) mit dem Kunden angeboten wird. Sollte daher der Vertrag innerhalb der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gleichviel aus welchen Gründen beendet werden, ist 1&1 berechtigt, subventionierte Hardware zurückzufordern.

Quelle: 1und1 AGB


Also?
 
es gelten die agb'en, die zum zeitpunkt des vertragsschlusses vorlagen.
daher: genau durchlesen, 1&1 darauf aufmerksam machen und schauen, was passiert. vllt. hast du ja auch was überlesen oder fehlinterpretiert.
 
naja, so einfach ist das leider nicht. praktisch jede firma behält sich in den agb's vor, diese zu ändern oder zu ergänzen. steht das in den "alten" agb's vom vertragsabschluss drin, ist der kunde praktisch machtlos.

also hab ich das richtig verstanden, dass du deine fritzbox schon verhökert hast? was für ein modell war es denn? mit usb stick?
 
doch, es ist so, wie ich es beschrieben habe, Kunden sind selten machlos - nur oft unwissend!!!

(Aber)
- AGB'en können dann einseitig geändert werden, wenn dies zu Gunsten des Kunden geschieht. Werden AGB'en zu Ungunsten des Kunden geändert, so muss explizit auf die Änderungen hingewiesen werden und der Kunde hat anschließend ein Recht auf Sonderkündigung, solange an den Änderungen keine höhere Gewalt schuld ist.
Das gilt übrigens solange (Recht auf Sonderkündigung), bis Du von den AGB_Änderungen erfahren hast - ab da hast Du 2 Wochen Zeit, zu widersprechen.
Sollten die Dich jedoch darauf irgendwie hingewiesen haben und Du hast es verpennt, dann hast Du die neuen AGB quasi stillschweigend akzeptiert.

Die Fritz!Box ist aber nicht der Vertrag selber, sondern nur ein Teil des Vertrages. Wenn bei den damaligen AGB'en nichts zur Veräußerung o.ä. der Hardware stand, so kann der Kunde auch damit umgehen, als sei es sein bedingungsloses Eigentum.

Was nun aber in den AGB'en damals stand, weiß ich ja nicht...
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist echter Mist :(.

Du musst die Box wohl wirklich zurückgeben.

Die Kasper von Freenet wollten ihre Fritzbox nicht wieder haben als ich aufgrund ihrer Unfähigkeit das Sonderkündigungsrecht benutzt hab :d
 
5. Pflichten des Kunden
5.1.

Hardware, die im Paket mit dem Abschluss eines 1&1-Internet-Zugangs-Vertrages verkauft wird, dient dem Einsatz bei der Nutzung des 1&1-Internet-Zugangs-Vertrages durch den Kunden und ist nicht zur Weiterveräußerung als Neuware bestimmt. Der Kunde darf diese Hardware frühstens 6 Monate nach Lieferung der Hardware veräußern oder, falls dies früher eintritt, nach Beendigung des zugehörigen Internet-Zugangs-Vertrages.
1234567890

lass dich nicht verarschen vom xxxvereinen ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
So kenne ich das auch!
Nur muss man dann noch schauen, was mit dem Absatz gemeint war. 1&1 wird es wohl so auslegen, dass die entsprechende Passage für den "Normalfall", also einer MVLZ von 24 Monaten gilt bzw. gemeint war.
Das kann man dann gut finden oder nicht - hier kann das aber kaum diskutiert werden - das wäre dann ein Fall für die Rechtsabteilung von 1&1 und einem Anwalt des ex. Kunden. Bei dem geringen Wert der Box wäre das aber natürlich total lächerlich.

Ich würde 1&1 einfach mal wegen der Textpassage kontaktieren und schauen, was die dazu sagen. Sollte mein oben gesponnener Fall eintreten, kann man über die Auslegung diskutieren. DAS BRAUCHT ABER NICHT HIER PASSIEREN (ich sag's nur schon mal, bevor gleich wieder 50 Leute nonsense posten, weil sie irgendeine Meinung haben - mit Meinungen kommen wir da auch nicht weiter ;) )
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo!

Vielen Dank fur eure Nachrichten, die Lage ist also doch nicht so aussichtslos :drool:

Hab bisjetzt zwei solche Mails bekommen, nachdem ich 1und1 uber alles informiert habe:


Da Ihr Vertrag entgegen unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen innerhalb der Mindestvertragslaufzeit per sofort gekündigt wurde, ist die Rückforderung der Hardware ist gerechtfertigt.
Die Hardware wäre erst nach Ende der Mindestvertragslaufzeit in Ihren Besitz übergegangen.

Sollten Sie uns dennoch die Hardware nicht zurück senden, werden wir Ihnen zum 15.11.2007 ein Betrag von 188,91 Euro von Ihrem Konto einziehen.

Wenn Sie Fragen ...

Scheint eine Standardantwort zu sein, heute habe ich nochmal 1und1 kontaktiert und die Lage etwas detailreicher beschrieben. Wenn das nicht hilft, werde ich die das von "Fairy Ultra" schreiben. Ich habe aber zweimal deutlich gesagt, dass die o.g. Formulierung in meinen AGB's nicht vorhanden ist - scheint als ob sie dies ignorieren...

Ubrigens, hab bisjetzt am Lastschriftverfahren teilgenommen - kann ich jetzt mein Konto fur 1und1 sperren, sodass Sie keine Uberweisung durchfuhren konnen?

Vielen Dank fur eure Hilfe, alleine wurde ich kaum vorwarts kommen :)

Schonen Tag noch....mfg
 
ja kannst du

du kannst das geld aber auch wenn die es abgebucht haben, ne bestimte zeit lang zurückbuchen!!

aber denke dann bekommste ne mahnung und irgendwann post vom anwalt oder inkasso unternehmen
 
Sperren lassen ist keine gute Idee. Viele denken immer, dass das so einfach wäre. Lässt Du Dein Konto aber für 1&1 sperren, kann es sein, dass noch viele weitere Folgekosten auf Dich zukommen werden - sowie Briefe von Inkasso-Büros.

Wenn Du im Recht WÄRST und die abbuchen, kann man sich entsprechend rechtlich dagegen wehren.
Wenn Du aber auch nie wieder nach Dt. zurückkommen willst.... ;)
 
ja klar wollen die typen echt mehr geld das das ding neu kosten würde.

ich bezweifle das dies haltbar ist.
Gehen wir mal davon aus das recht hat (was ich stark bezweifle), dürfte wohl nur der Zeitwert verlangt werden dürfen was deutlich unter dem neupreis der hardware sein sollte.

mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
das könnte stimmen, würde sich aber erst in einem rechtsstreit ergeben - und der wird allein schon an zeitkosten nicht lohnenswert sein.

Meine Vorschläge:
1.) Mit 1&1 diskutieren, damit mal komplett kostenfrei da rauskommt oder
2.) bei ebay eine gebrauchte box kaufen (egal welcher Zustand) und die dann zu 1&1 schicken. Es steht nicht geschrieben, dass die Box nicht kaputt sein darf. Da können die sich dann mit AVM unterhalten oder weiß der Geier was.

Ich würde recht bald auf 2.) umschwenken - dann hast Du Deine Ruhe. Und so teuer sind die Teile nicht mehr. Es ist ja kein glasklarer Fall...
 
das könnte stimmen, würde sich aber erst in einem rechtsstreit ergeben - und der wird allein schon an zeitkosten nicht lohnenswert sein.

Meine Vorschläge:
1.) Mit 1&1 diskutieren, damit mal komplett kostenfrei da rauskommt oder
2.) bei ebay eine gebrauchte box kaufen (egal welcher Zustand) und die dann zu 1&1 schicken. Es steht nicht geschrieben, dass die Box nicht kaputt sein darf. Da können die sich dann mit AVM unterhalten oder weiß der Geier was.

Ich würde recht bald auf 2.) umschwenken - dann hast Du Deine Ruhe. Und so teuer sind die Teile nicht mehr. Es ist ja kein glasklarer Fall...

Heu, darauf bin ich nicht gekommen - ist ne gute Idee, falls die wirklich auf Ihr Recht bestehen sollten. Hab bisjetzt 3 gleiche Mails bekommen, mit der gleichen Standardantwort. Das sind Typen, man, man, ... und anrufen kann ich nicht, weil aich aus dem Ausland nicht an diese bekloppte 0800 Nummer rankommen... Nebenbei schonen Dank fur eure Hilfe...:xmas:
 
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