ElRaiden
Neuling
Hallo!
Leider musste ich vor kurzem Deutschland verlassen - mein 1und1 Vertrag wurde nach einem Jahr aufgrund des Sonderkuendigungsrechts (Aufenthalt ausserhalb Deu) gekuendigt. So weit, so gut...
Neulich bekamm ich jedoch einen Brief, in dem Sie mich zwingen, die Hardware zueruckzugeben. Natuerlich hab ich die nicht mehr, dachte auch, die waere mein Eigentum, da ich sie damals fuer 29,90 erworben habe. Jetzt wollen die die Fritz!Box wiederhaben oder als Ersatz 189,00 Euro.
Meine Frage ist jetzt: wer hat das Recht jetzt? Im Prinzip habe ich damals die Hardware gekauft, auch wenn sie subventioniert wurde. Die Hardware wurde nicht ausgeliehen. Und zweitens, es handelt sich um ein Sonderkuendigungsrecht...
Ich bitte euch schnellstmoeglich um Hilfe, da ich nicht weiss, was ich jetzt machen muss, und ich muss die Sache schnellstmoeglich loesen.
Bitte um Hilfe!!!
Mfg
Jetzt habe ich was gefunden>
1.9.
1&1 weist den Kunden darauf hin, dass subventionierte Hardware nur auf der Grundlage einer langfristigen Vertragsbeziehung (in der Regel gekennzeichnet durch eine Mindestvertragslaufzeit) mit dem Kunden angeboten wird. Sollte daher der Vertrag innerhalb der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gleichviel aus welchen Gründen beendet werden, ist 1&1 berechtigt, subventionierte Hardware zurückzufordern.
Quelle: 1und1 AGB
Allerdings gibt es diese Passagen nicht in meinen Allgemeinen Geschaeftsbedingungen, die ich damals erhalten habe... was jetzt?
Leider musste ich vor kurzem Deutschland verlassen - mein 1und1 Vertrag wurde nach einem Jahr aufgrund des Sonderkuendigungsrechts (Aufenthalt ausserhalb Deu) gekuendigt. So weit, so gut...
Neulich bekamm ich jedoch einen Brief, in dem Sie mich zwingen, die Hardware zueruckzugeben. Natuerlich hab ich die nicht mehr, dachte auch, die waere mein Eigentum, da ich sie damals fuer 29,90 erworben habe. Jetzt wollen die die Fritz!Box wiederhaben oder als Ersatz 189,00 Euro.
Meine Frage ist jetzt: wer hat das Recht jetzt? Im Prinzip habe ich damals die Hardware gekauft, auch wenn sie subventioniert wurde. Die Hardware wurde nicht ausgeliehen. Und zweitens, es handelt sich um ein Sonderkuendigungsrecht...
Ich bitte euch schnellstmoeglich um Hilfe, da ich nicht weiss, was ich jetzt machen muss, und ich muss die Sache schnellstmoeglich loesen.
Bitte um Hilfe!!!
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1&1 weist den Kunden darauf hin, dass subventionierte Hardware nur auf der Grundlage einer langfristigen Vertragsbeziehung (in der Regel gekennzeichnet durch eine Mindestvertragslaufzeit) mit dem Kunden angeboten wird. Sollte daher der Vertrag innerhalb der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gleichviel aus welchen Gründen beendet werden, ist 1&1 berechtigt, subventionierte Hardware zurückzufordern.
Quelle: 1und1 AGB
Allerdings gibt es diese Passagen nicht in meinen Allgemeinen Geschaeftsbedingungen, die ich damals erhalten habe... was jetzt?
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