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Fernabsatzgesetz Versandkosten im Rücktrittsfall?

SeraX

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Coburg/Oberfranken
Hi,
habe eine Frage, muss mir ein Shop die Versandkosten die ich für die Lieferung bezahlt habe bei einem Rücktritt innerhalb der 14 Tage auch erstattten oder nur die Versandkosten zum zurück schicken?
 
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"Eine heikle und umstrittene Frage betrifft die Erstattung der Versandkosten beim Widerrufsrecht. Die Rücksendekosten sind im BGB geregelt: bis zu einem Warenwert von 40€ (einzelne Ware exkl. Versand - nicht die gesamte Bestellung), können die Versandkosten dem Käufer auferelegt werden. Bei einem Warenwert über 40€ trägt der Verkäufer die Versandkosten. Schwieriger ist die Frage nach den Hinsendekosten, denn dies wird im BGB nicht geklärt. Ein Gerichtsurteil des OLG Frankfurt a.M. sprach dem Käufer neben dem Kaufpreis auch die Versandkosten von Hin- und Rücksendung, nach einem Wideruf, zu. Ein interessanter Artikel zu dieser Thematik wurde von informationspflichten.de hier veröffentlicht".


Zitat aus: http://www.forum-hardtecs4u.com/yabbse/index.php?board=19;action=display;threadid=33894
 
Im Klartext: bei einem Warenwert von €40,- und darueber muss der Haendler die Kosten der Ruecksendung zahlen - die Kosten der Hinsendung dagegen koennen nicht zurueckgefordert werden. Waere irgendwie auch sinnfrei - die Sache hat den Kaeufer ja erreicht, die Leistung wurde demnach also erbracht und ist nicht rueckgewaehrbar.
 
Eine explizite Regelung im BGB kenne ich nicht, das Urteil ist nicht rechtskraeftig und nach meiner bescheidenen Meinung realitaetsfern. Sieht das OLG in Nuernberg (Az. 3 U 2464/04) uebrigens auch so.
 
Die Frage ist in der Tat strittig, auch das OLG Karlsruhe hat für die Rückerstattungspflicht der Hinsendekosten entschieden, dieses Urteil ist aber ebenfalls nicht rechtskräftig, da die Revision am BGH anhängig ist.
 
Ich denke, daß es gerechtfertigt ist, wenn der Käufer die Verdandkosten selber tragen soll. Denn er kauft eine Ware, die er zurückgeben kann. Das ist für ihn bereits ein sehr großer Vorteil. Warum soll der Händler das komplette Risiko einer Falschbestellung alleine tragen!? Er hat bereits genug Aufwand damit, die Ware auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu prüfen.

Außerdem ist der Versand eine Dienstleistung, die nur die Ware von A nach B bringen soll. Mit der Ware an sich hat das nichts zu tun. Die Ware kann ich zurückgeben, aber die Dienstleistung kann man nun mal nicht rückgängig machen.

Ich bin übrigens kein Händler, sondern privater Käufer. Trotzdem sehe ich das so. Soweit ich weiß, ist z.B. Alternate sehr kulant bei Rücksendungen, aber im Vergleich sehr teuer. Die Aufarbeitung der Rücksendungen wird auf die Preise aufgeschlagen, das ist eben ein Service, der Geld kostet, auch wenn es (mich) nichts kostet. Warum ein Versender dann auch noch von mir verursachte Kosten tragen soll, kann ich nicht ganz einsehen. Das ist dann eben mein Risiko, daß ich mit einer Bestellung einzugehen habe.
 
hmm ich hab gestern beim shop mal angefragt vielleicht habe ich glück und die sind kundenfreundlich xD
 
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