Also, wenn die Nutzungsbedingungen so änlich sind wie bei WOW, dann wirds schwierig, denn diese behalten sich soweit ich die EULA noch im Kopf habe vor, alles was Spieler erstellen das mit ihrer Marke zu tun hat, zu verwerten.
Die Firmen würden wohl genau umgedreht argumentieren, das sie die Marke (auch mit den Göttern auf die sich der Künstler bezieht darin) entworfen haben, und es somit ihr ausschliessliches Recht ist, alles was damit zu tun hat, zu verwerten und zwar ganz nach deren belieben. Ob Kommerziell oder nicht.
Solange der Künstler das ohne Geld macht wird man ihm nicht viel können, aber sobald es mit Geld zu tun hat das Dinge die er auf deren geistigem Eigentum aufbauend nutzen will, wirds eh untersagt werden. Gibt genügend Bsp. dafür.
Ach ja, die EULA war glaube ich auch dahin gehend formuliert, das der Eigentümer der Marke eben nicht nachfragen muss, ob er Sachen die auf seinem geistigen Eigentum beruhen nutzen darf.
Grüsse.