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Denic Rechnung trotz Löschungsformular

LightstroM

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Hallo an alle,

da ich hier schon oft gute Hilfe gefunden habe, bitte ich um einen Rat, was in folgendem Sachverhalt zu tun ist.

Ich habe vor einigen Jahren bei dem Webhoster Levanzo (von dem nach einigem googeln nicht viel zu halten war) geführt und gekündigt. Leider haben die zuständlichen Leute bei Levanzo die Domain bei der Denic nicht gekündigt und da hatte ich den Salat, eine Rechnung von Denic flatterte ins Haus. Normalerweise bekommt man ja noch so einen Wisch mit Informationen zum Löschen usw., hatte sowas schon mal. Der Blieb aber aus.

Dann kam eine Rechnung, die ich bezahlte, weil ich in der Zeit zu der Erkenntniss gekommen bin, dass ich die Domain wohl weiterbenutzen möchte. Da ich dann aber merkte, dass eine Führung der Website zu zeitaufwändig bin habe ich das Löschungsformular ausgefüllt und zugeschickt. Eine Bestätigung o.ä. kam jedoch nie, aber da die Post ja relativ zuverlässig ist, dachte ich, dass alles geklärt sei.

Heute kam die nächste Rechnung, wieder 58 Euro... welche ich nicht habe, die Rechnung also nicht bezahlen kann. :fresse:

Ich habe mir mal die 2. Seite angeschau, und unten unter "3. Kündigung" folgendes entdeckt:

"DENIC kann den Vertrag kündigen, wenn der Domaininhaber das Dopainentgelt nach Mahnung und Fristsetzung nicht errichtet. Mit Absendung der Kündigung wird die Domain dekonnektiert, damit ist sie im Internet nicht mehr erreichbar."

Per Google habe ich folgende Seite unter den Pressemitteilungen der DENIC gefunden: http://www.denic.de/de/denic/presse/press_30.html

Den Inhalt der Schreiben sollten die Betroffenen aufmerksam lesen, denn sonst droht die Löschung des Domainnamens.
....
Das hat zur Konsequenz, dass die Domaininhaber nun die Wahl zwischen drei Möglichkeiten haben: Entweder sie zahlen nicht weiter für die Domain, dann wird der Domainname gelöscht und steht wieder zur Neuregistrierung zur Verfügung....
....
Nach Ablauf der Frist von vier Wochen erhält der Domaininhaber, falls kein Providerwechsel durchgeführt wurde, eine Rechnung von der DENIC. Spätestens jetzt sollte er aktiv werden und sich Gedanken um die Zukunft seiner Domain machen. Denn wird diese Rechnung von ihm nicht bezahlt, droht die Kündigung des Domainregistrierungsvertrages durch die DENIC und die Löschung des Domainnamens....
...und ein Gerichtsvollzieher steht vor der Tür und es kommen horrende Mahngebühren auf Sie zu??... :/

Das ist allerdings von 2000. :/

Heißt das jetzt: Nichts machen, die Domain wird gekündigt? Oder, nichts machen, vielleicht wird die Domain gekündigt, aber möglicherweise steht auch der Gerichtsvollzieher vor der Tür und ich habe ein Problem?

Ich habe schon überlegt, bei DENIC einfach anzurufen und den Sachverhalt zu schildern (Formular geschickt aber scheinbar abhanden gekommen usw...), aber die werden mir doch sicher den Vogel zeigen, da ich die letzte Rechnung doch im Glauben, die Domain noch zu brauchen, bezahlt habe. ^^

Was soll ich tun? Doch anrufen und versuchen das gröbste zu verhindern oder einfach abwarten, bis Mahnung und Fristsetzung vorbei sind (hoffentlich ohne unerwartetes Türklingeln)?
Im Internet findet man ja diese 2 Versionen: 1. Gerichtsvollzieher und 2. Einfache Kündigung seitens Denic und Verlust der Domain. Ich hoffe 2. ist richtig, obwohl man 1. öfter findet.

Danke schonmal im Vorraus, sitze hier doch leicht auf Kohlen.
 
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Ruf da auf jedenfall mal an, aber verplapper dich nicht.

Es lässt sich vieles Regeln, wenn man nur den mumm hat da mal anzurufen.
 
Danke, werde ich tun und denen alles genau schildern.

Ich überlege ja noch, ob es klüger wäre einfach abzuwarten, bis die mir den "Saft abstellen", anstatt da am Ende noch zahlen zu dürfen.

Ich meine es klingt alles so, dass man nichts zu befürchten hätte, als die Domain zu verlieren. Aber was mir da fehlt ist, es irgendwo mal schwarz auf weiß (bzw. grau ^^) zu lesen, dass sie wirklich keinen Gerichtsvollzieher auf mich loshetzen.
 
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