sidewinderdxii
Legende
Der hat das Lenkrad auf der falschen Seite, dem würde ich nicht trauen
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Generell war es ja auch schon immer so, dass Ausstattung die drin ist funktionieren muss (Solange "Sicherheitsrelevant"?). Bspw. braucht ein Auto keine Nebelscheinwerfer vorne. Hat man diese und gehen nicht -> Durchgefallenaber der Gesetzgeber macht die Regeln
Nimm gleich eine die auch eine für hinten hat. Nur vorne ist zu wenig. Wenn Parkraumüberwachung ein Thema ist, Akku-Pack dazu kaufen.Würde vermutlich zur A119 V3 greifen?
@Olaf16
Hab Schiss mein Dachhimmel anzulangen, der ist für seine 20 Jahre quasi noch perfekt, aber einmal rangelangt, dann fliegt dir der Scheiss sooo schnell um die Ohren..
Aber vielleicht bin ich da auch übersensibel...
Bist du Hab sowohl beim 3er als auch beim 17 Jahre alten 5er den Dachhimmel umgebaut, das ist echt kein Ding wenn du nur Kabel verlegst. Die B-Säule ist ein Krampf, aber da musst du ja wahrscheinlich nicht ran. Nur Mut.
@bassmecke , jetzt wissen wir, was als nächstes in deine Garage kommt, wenn du den McLaren satt bist
Nebelscheinwerfer ist Licht und Licht muss immer gehen bzw. korrekt sein.Generell war es ja auch schon immer so, dass Ausstattung die drin ist funktionieren muss (Solange "Sicherheitsrelevant"?). Bspw. braucht ein Auto keine Nebelscheinwerfer vorne. Hat man diese und gehen nicht -> Durchgefallen
Im Einzelfall können permanente, anlasslose Aufzeichnungen einer Dashcam im Unfallhaftpflichtprozess als Beweismittel verwertbar sein. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.VI ZR 233/17).
Dabei muss jedoch stets eine Interessen- und Güterabwägung vorgenommen werden. Im Entscheidungsfall überwogen die Interessen des Klägers an der Verwertung der Aufzeichnung.
Begründet wurde die Verwertbarkeit unter anderem damit, dass sich der Beklagte durch die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr selbst der Wahrnehmung und Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer aussetzt. Im Übrigen ist nach Auffassung des Gerichts auch die häufig auftretende Beweisnot aufgrund der Schnelligkeit des Straßenverkehrs zu berücksichtigen.
Auch der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht anderer führt nicht zu einemBeweisverwertungsverbot, so das Gericht. Denn dieses werde durch datenschutzrechtliche Bestimmungen geschützt, die selbst kein Beweisverwertungsverbot enthalten oder bezwecken.
Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass eine permanente, anlasslose Aufzeichnung zur Wahrnehmung der Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich sei und daher gegen den Datenschutz verstoße.
Die Entscheidung deckt sich mit der Forderung des ADAC, dass zumindest kurze, anlassbezogene Aufnahmen von Unfällen im Straßenverkehr zur Klärung der Schuldfrage bei Gerichtsverfahren verwertbar sein sollen. Das Aufklärungsinteresse an der hierfür gespeicherten kurzen Filmsequenz sollte dabei stärker wiegen als der Datenschutz Dritter. Der Datenschutz überwiegt nach Ansicht der ADAC Juristinnen und Juristen jedoch, wenn es nur darum geht, wahllos Beweismittel zu sammeln, um als Hilfssheriff die Verkehrsverstöße anderer anzuzeigen. Derartige Aufnahmen sollten daher verboten bleiben.
wurden doch noch nie anerkannt wegen datenschutz etc.
Natürlich nicht, aber die Dashcam ist halt für Fälle wo dir einer auf der BAB von der Seite reinfährt weil er nicht blinkt oder an der Ampel rollt einer zurück in dich rein und behauptet dann, du wärst von hinten aufgefahren usw.. Ich hatte in letzter Zeit 2-3 beinahe Unfälle im Stadtbereich und überlege mir jetzt auch mal ne Dashcam zu kaufen, wenn es da nämlich zum Crash gekommen wäre, hätte ich es sicher nicht leicht gehabt die Schuld vom Anderen nachzuweisen.wenn er halb aufm Gehsteig parkt oder ne Kippe aus dem Fenster wirft.
Ich frage mich immer woher diese irrige Annahme kommt, dass ich jemanden auf meine Spur wechseln lassen MUSS, nur weil derjenige den Blinker gesetzt hat. Dieses Anspruchdenken: „Ich blinke links, also muss mir sofort Platz gemacht werden!“, scheint aber inzwischen leider stark verwurzelt zu sein.…
Bevor jemand jetzt sagt, ich hätte ja ihn reinlassen können ... nope. Der hinter mir ist schon so dicht aufgefahren, dass wenn ich gebremst hätte, er mir aufgefahren wäre ... und ich hatte leider Gottes meine Frau und Kinder dabei.
Jedenfalls hab ich den braunen Filzstift schon mal ausgepackt.
Pagani vielleicht noch?Nach McLaren bleibt eigentlich eh nur noch Zonda, Koenigsegg und Bugatti über..
Bin gespannt