Das sieht der Bundesgerichtshof anders!
Ein Produkt darf demnach auf seine Funktionsweise innerhalb des zu erwarteten Einsatzgebietes vom Endkunden getestet werden.
Das gilt sogar bei individuell hergestellten Produkten wie etwa einem "Kurventreppenlift" oder Matratzen!
E: Siehe die entsprechenden Urteile dazu:
(Az. 7 C 273/15)/ (Az. 119 C 462/11)/ (I ZR 96/20)
Okay also kauf ich mir ne 3090ti, bau se in meinen PC ein und die Karte erfüllt alle Vorgaben die der Hersteller macht.
Ich habe jedoch erwartet dass ich die Karte auserhalb dieser Spezifikationen betreiben kann, der PC ab sofort fliegt und gebe sie deshalb zurück?
Na dann wär ich aber mal gespannt ob der Bundesgerichtshof das auch so anerkennt wie bei einer Matratze die sehr viele individualitäten hat und sich bei jedem Menschen anders verhält weil keiner dem anderen gleicht.
Ich kann doch nicht mit völlig überzogenen Erwartungen, erwarten dass der Händler die Kosten die er durch mich hat einfach so übernimmt und drauf sitzen bleibt? Sorry sowas geht einfach nicht. Finde so ein Verhalten nach wie vor egoistisch.
Wenn irgendwelche komischen Geräusche auftreten, irgendwas nicht so ist wie man es bei dem Preis erwarten kann z.B. schlechte Verarbeitungsqualität o.ä., dann kann man den Artikel natürlich zurückgeben.
Wenn man sich aber eine halb totgeprügelte Karte kauft, dann sollte man mit etwas Logik erkennen dass weder krasses OC noch UV möglich sein wird, weil das eben von haus aus schon sehr individuell geschehen ist.
Wenn es einzelne zu bunt treiben müssen irgendwann alle drunter leiden. Und ich sehe da wenig Unterschied zwischen dem Ralle, dem Gustav oder dem Thorsten. Wer hier im Forum unterwegs ist kann sich alle Infos beschaffen die er braucht um sich ein Urteil zu bilden ob die Karte einem gefällt.