Apple will das neue Buch des deutschen Ex-Managers stoppen

Thread Starter
Mitglied seit
06.03.2017
Beiträge
112.372
apple-logo.png

... weiterlesen
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Lol

Mehr hat apple nicht verdient als diesen einsilbigen kommentar.
 
ist doch super eine bessere Werbung hätte der Autor u. der Verlag nicht bekommen können :bigok:
 
Wirtschaftssunternehmen (sofern sie nicht für das Militär arbeiten, oder andere staatliche Institutionen) können sich ja nicht auf einen rechtlichen Schutz im Sinne von Landesverrat, Geheimnisverrat, Spionage o.ä. berufen.
Wenn die Konzerne eine Bewahrung ihrer "Geheimnisse" auch nach Ende des aktiven Dienstes ihrer Angestellten erwarten, müssten sie doch also einen entsprechenden Vertrag vereinbaren und als Gegenleistung weiter bezahlen.
Insofern ist das doch ein völlig regelkonformes, kapitalistisches Verhalten seitens ehemaliger Arbeitnehmer gegenüber den Allmachtskonzernen, die sie mit ihren eigenen Mitteln schlagen.
 
Sofern eine solche NDA nicht besteht.

Abgesehen davon sobald er öffentliche quelle n belegen kann und daraus nur "schkussfolgerungen" zieht, hat es apple schwer.
 
Da hat Apfel schlechte Karten, wir sind nicht in dem Land der unbegrenzten Anwälte.
 
Das Kind ist doch längst in den Brunnen gefallen. Sobald das erste Buch verkauft war, war es das für Apple und deren Geheimnisse (falls denn wirklich welche in dem Buch stehen). Selbt wenn der Verkauf nun eingestellt und das Manuskript vernichtet würde, sind doch bereits tausende Exemplare im Umlauf.
Was soll dieser Quatsch also noch? Hat Apple nichts wichtigeres zutun als gegen eine Flut zu kämpfen, die sie längst überspült hat?
 
Offensichtlich ist den Auskennerautoren der Unterschied zwischen dem Streisand Effekt und einem Rechtsstreit nicht geläufig, anders ist diese Verwechslung nicht zu erklären :rolleyes2::stupid:

Zum Streit selbst: Wayne....
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh