DWD WarnWetter-App: Gericht stuft kostenlose App als unzulässig ein

Thread Starter
Mitglied seit
06.03.2017
Beiträge
112.374
dwd-logo.jpg
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) darf seine Warndienst-App nicht mehr kostenlos anbieten. Dies hat nach einer Klage von Wetter Online das Landgericht in Bonn entschieden. Wetter Online hatte geklagt, da die kostenlose App zu einer Wettbewerbsverzerrung führen würde. Dies hat das Gericht nun bestätigt und weckt damit Erinnerungen an den Streit zwischen privaten und öffentlichen Sendern.Wetter Online bietet ebenfalls eine eigne App an. Diese kann wahlweise mit Werbung genutzt oder gegen den Kauf der App in eine Version ohne Werbung umgewandelt werden. Da der DWD seine App komplett ohne Werbung und kostenfrei anbietet, greifen laut Wetter Online viele Anwender zu dieser App und...

... weiterlesen
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
So ein Bullshit! Die privaten können die App doch genauso Werbefrei anbieten, tun sie aber nicht. Also selbst schuld. Und nach einer anderen App werde ich mich nun auch nicht umsehen, dann kauf ich die halt, wenn sie was kostet, denn ich find die App durchaus sehr gut.
 
Hab mich eh schon gewundert, dass eine staatliche Einrichtung dermaßen in den Markt eindringen darf. Finanziert durch den Steuerzahler hat man eine vollumfassende Wetterapp gratis. Da ist ein Monopol direkt beschlossene Sache. Ich kenn mich mit dem DWD nicht aus, aber es wäre schön, wenn diese sich nahezu refinanzieren kann. Das entlastet den Bürger und wäre in Sachen Nachhaltigkeit wohl möglich.
Daher überrascht mich das Urteil: Erlaubt, wenn es was kostet. Das ist doch ein billiger fauler Kompromiss. mMn gibt es wie erwähnt bessere Lösungen.
 
Außerdem werde die App des DWD über Steuermittel finanziert, womit private Unternehmen es schwerer haben sich im Markt durchzusetzen.
Tja, Urteil sehr zu begrüßen - und immer wieder nett zu sehen, was so alles mit der Rundfunksteuer getrieben wird.
Aber hat sich da nicht jemand „verplappert“? - Die Steuer soll doch offiziell keine sein, da sie dann illegal wäre - was sie ja eigentlich auch ist. :lol:
 
Zuletzt bearbeitet:
gabs schon, ist dann gescheitert ;)
Alles gehört jedem, geht halt auch nicht; vor allem nicht, wenn die Leute dann auf den Spruch "Aus unseren Betrieben ist noch viel mehr heraus zu holen." anders reagieren, als gedacht ;)
 
Das ist für mich nicht vom Tisch, für mich wiegt hier das Interesse der Allgemeinheit (Unwetter Warnungen kostenlos sind sowas) höher als das wirtschaftliche. Das wird vor den BGH gehen.
Habe mir die App btw schnell noch gezogen :)
 
Zuletzt bearbeitet:
In diesem Fall hat man von seinen gezahlen Steuern aber tatsächlich mal einen wirklichen Nutzen.
Die App des DWD ist nämlich wirklich gut (im Gegensatz zu der von Wetter Online) und auch nützlich.
 
Wenn ich in diesem Fall beim DWD was zu entscheiden hätte, würde ich dem Urteil zustimmen und wie in § 6 Abs. 2 S. 1 DWDG eine Gebühr verlangen in Höhe von 1 Cent, mit Verweis auf § 6 Abs. 2 S. 2 ("Die Höhe der Vergütung wird [...] ermäßigt auf Grund eines besonderen öffentlichen Interesses [...].) Leider gibt es zumindest im Apple Store einen Mindespreis von 99 Cent ...
 
Tja, Urteil sehr zu begrüßen - und immer wieder nett zu sehen, was so alles mit der Rundfunksteuer getrieben wird.
Aber hat sich da nicht jemand „verplappert“? - Die Steuer soll doch offiziell keine sein, da sie dann illegal wäre - was sie ja eigentlich auch ist.

Wird der DWD denn aus der der Rundfunkgebühr gesponsert? Wäre mir neu, ich würde eher sagen, dass das wirklich Steuergelder sind.
Dann kann ich den Vorwurf der Privaten schon verstehen, aber ist dann auch ungeschickt vom DWD. Hätte man ja gleich ne kleine GmbH gründen können, die die App macht und vertreibt (Werbung/50ct), Wetterdaten weiterhin vom DWD.

Mfg Bimbo385
 
Es existiert keine Wettberbsverzerrung. Das ist ein fiktionales Kunstwort für Mimimimimimi. So sieht es aus.
Ich verlange sogar das die App kostenlos und Werbefrei ist wenn ich schon mit den Steuern dafür zahlen darf. Was mit den anderen Anbietern ist ist mir total egal.
 
Naja, ich kann beide Seiten nachvollziehen, eine App die nur ein Bruchteil der Gebührenzahler nutzt sollte wirklich überdacht werden, ob dies vom Geld der Allgemeinheit bezahlt werden sollte.
Aber vor Gericht zu ziehen und dann noch dafür zu sorgen, dass der Nutzer benachteiligt wird, finde ich unter aller Kanone, so was schreit eigentlich nach einem Boykott.
 
Und das zeigt alles auf, was mit dem Kapitalismus verkehrt läuft.

Eine App, die vor Unwettern warnt darf nicht kostenlos angeboten werden, da sie von Steuergeldern finanziert wird. Wo kommen wir da auch hin, wenn ein berechtigtes öffentliches Interesse wie Unwetterwarnungen kostenlos angeboten werden von einem staatlichen Dienst.

Es wird Zeit ein neues Wirtschaftssystem zu gestalten. Eines welches nicht den privaten Profit in den Vordergrund stellt.


sorry mod, muss ich zitieren er spricht mir aus der seele.
man könnte echt noch was vom steuergeld abbekommen...
ich hoffe die bieten die app dann für einen cent an.

wetter.de oder.com nutzt ja auch nur deren daten für ihre schlechte app mit werbung
 
[...]Aber hat sich da nicht jemand „verplappert“?[...]

?

[...] und immer wieder nett zu sehen, was so alles mit der Rundfunksteuer getrieben wird.[...]

Wird der DWD denn aus der der Rundfunkgebühr gesponsert? Wäre mir neu, ich würde eher sagen, dass das wirklich Steuergelder sind.[...]

Treffer! Der DWD ist eine Bundesoberbehörde und somit "eine teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur" (DWD - Wikipedia) die sich aus dem Haushaltsvolumen eben dieses Ministeriums finanziert, folglich komplett aus Steuern. Der Rundfunkbeitrag hat da nicht im Entferntesten was mit zu tun.
 
Wundert mich jetzt. Ich dachte, nur der Rundfunk interessiert sich dafür, wie das Wetter wird - mal abgesehen von ernsthaften Katastrophen.
 
Wundert mich jetzt. Ich dachte, nur der Rundfunk interessiert sich dafür, wie das Wetter wird - mal abgesehen von ernsthaften Katastrophen.

Wenn du ganz offensichtlich nicht mit dem Thema vertraut bist, was deine Überraschung mit ausdrückt, warum haust du dann so ein polemisches Gepolter auf untersten Niveau raus? Die Aufgaben des DWD ergeben sich aus §4 DWDG, zudem unterhält der DWD die Deutsche Meteorologische Bibliothek (1847!), die eine der größten und ältesten Bibliotheken für Meteorologie der Welt ist, mit Beständen die bis ins 15. Jahrhundert. zurück reichen. Die Daten die der DWD erhebt sind relevant für Forschung, Wirtschaft und die Bürger dieses Landes.
Das Urteil ist nachvollziehbar, eine kommerzielle Wettervorhersage hat selbstverständlich keine gerechten Chancen gegen einen steuerlich finanzierten Dienst. Insofern wird sich die App wohl nur auf den Kernbereich, der Warnung vor Unwettern, beschränken müssen.

Übrigens stellt der DWD auch einen Email Newsletter zu verschiedenen Wetterwarnung bereit.
 
Deshalb:
Dies hat das Gericht nun bestätigt und weckt damit Erinnerungen an den Streit zwischen privaten und öffentlichen Sendern.
Daraus habe ich geschlossen, dass der DWD vom Rundfunk finanziert wird, da diese ja jeden Tag die Vorhersagen und Meteorologen brauchen.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh