Wie das Samsung Galaxy S8 das Einbrennen der Navigationsbuttons verhindert

Thread Starter
Mitglied seit
06.03.2017
Beiträge
112.372
samsung.jpg
Eigentlich sind Bildschirmschoner etwas aus der vergangenenZeit. Damals noch wurden nach einer bestimmten Zeit an Inaktivität bewegteBilder über die CRT-Monitore geschickt, um das Einbrennen des aktuellen Bildschirminhalteszu verhindern. Mit modernen LCD-Monitoren war die Notwendigkeit einesBildschirmschoners nicht mehr gegeben und so verschwanden sie nach und nach ausden Systemen und den Köpfen der Nutzer.{razuna gallery}521AC10260064155B5B09192349A388F{/razuna gallery}Doch mit der nun immer beliebter werdendenAMOLED-Technologie kommen alte Probleme wieder zum Vorschein. Auch hier bestehtdas Risiko, dass sich der Bildschirminhalt einbrennt, sollte er zu lange...

... weiterlesen
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Ja wirklich neu ist das nun auch nicht, hat gefühlt jeder Plasma der letzten 20 Jahre so gemacht.
 
Das ist so neu wie der Müller in Berlin..... .
 
Aha, interessant.
Und jetzt?, läuft dieser Beitrag unter Schleichwerbung ?

Ich hab auch noch was:
Leere Akkus müssen bei den Apple Iphones nicht mehr ausgebaut und entsorgt werden, man kann Sie, das ist die Neuerung, mit einem neuartigen Bauteil, neudeutsch Ladegerät genannt, wieder aufladen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mecker, mecker, mecker. Eine interessante Info. Danke dafür.
 
Wie kann denn eine Verschiebung um 1 bis 2 Pixel vor dem Einbrennen schützen? Diese Buttons haben doch sicherlich Strichbreiten von 10+ Pixeln. Würde das dann nicht nur für die Randbereiche helfen? Oder wandern die Buttons mehrmals um 1 bis 2 Pixel in eine Richtung?
 
Gute Frage
 
Erstens das und zweitens hab ich trotzdem schon Beschwerden über Einbrennen beim S8 gelesen.
 
Das ist schon seit Jahren so, ich meine seit dem S3, nachdem beim S2 viele eingebrannte Displays entstanden.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh