Mittwoch, 31. August 2011 - 10:09
#5

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Kapitän zur See
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Hmm es macht durchaus Sinn sowas vom index streichen zu lassen; ich erinnere nur mal an die letzte Steam Aktion irgendwann letzten Sommer als Pakete der Firmen verkauft wurden. Da gabs auch das komplette id Pack... allerdings nicht für Deutschland (bzw deutsche IPs). Naja gut da war auch Wolfenstein drin welches aus anderen Gründen nicht verkauft werden darf (und das auch weiterhin).
Mittwoch, 31. August 2011 - 11:45
#6

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shavenne: Ernstgemeinte Frage: Was bringt es, wenn ein derart altes Spiel vom Index verschwindet?! Verkauft wirds doch sehr wahrscheinlich eh nicht mehr!?
Das erste was mir einfällt wäre dass der Titel dann ohne Probleme in Magazinen usw. genannt werden darf ohne sich sorgen machen zu müssen dass es als Werbung ausgelegt wird ;)
Mittwoch, 31. August 2011 - 11:45
#7

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Huh?? Wolfenstein? DAS Wolfenstein? :hmm:
- 1up :wink:
Mittwoch, 31. August 2011 - 13:06
#8

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der vorgänger (wolfenstein) ist in den 2 geheimlevels von doom 2 (map 31, 32) vertreten.
(was imo schon damals in dem spiel unpassend und billig aussah, eine abstrakte, surreale welt hätte da eher gepasst)
und jetzt wollen die eine so effektive form on werbung kaputtmachen. der urgroßvater der egoshooter, nicht mehr indiziert! ja, darf man denn hierzulande einfach so zombies mit der kettensäge schnetzeln! wo soll das denn noch hin, wenn man spielern eine derartige missachtung der genfer konvention nahe legt...
:asthanos:
Mittwoch, 31. August 2011 - 13:47
#9

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das alte Wolfenstein kann unmöglich vom Index genommen werden (wegen der "Symbolproblematik")weswegen die US Doomversion ja auch weiterhin indiziert bleibt.
Mittwoch, 31. August 2011 - 13:50
#10

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amtrax: Was mich jetzt interessieren würde, wenn ein Titel nach 25 Jahren automatisch vom Index verschwindet und der Publisher das Spiel wieder anbieten/verkaufen möchte, muss er dann das Spiel erneut von der BpjM geprüft werden? Und kann das Spiel dann erneut auf dem Index erscheinen?
Also die Streichung geschieht automatisch. Es kann aber ein neues Verfahren eingeleitet werden, um den Titel erneut zu indizieren, falls man ihn weiter für jugendgefährdend hält.
Es ist allerdings so, dass die BPjM nur auf Antrag tätig wird (zumindest bei der ersten Indizierung). Es muss also niemand seine Medien dort erst mal vorlegen, bevor er es verkaufen darf. Nur wenn ein Titel erstens nicht von der USK/FSK nicht mit einer Altersfreigabe versehen wurde (nicht geprüft oder Freigabe verweigert) und zweitens dann ein Jugendamt oder vergleichbare Einrichtung eine Prüfung beantragt hat, dann befasst sich die BPjM mit dem Fall und kann dann den Titel auf den Index setzen.
Aber unabhängig davon ist es theoretisch möglich, dass der Titel auch danach erneut indiziert wird. Es ist nur unwahrscheinlich. Und wenn der Publisher den Titel der USK vorlegt und es ab 12, 16, 18 freigegeben wird, ist die Indizierung dann auch unmöglich.
Mittwoch, 31. August 2011 - 14:57
#11

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Also könnte es dann theoretisch passieren (mal vorausgesetzt irgendwo wird gepennt), dass dann Wolfenstein wieder beworben/verkauft werden darf, da ja nach 25 Jahren automatisch der Titel vom Index gestrichen wird?
Mittwoch, 31. August 2011 - 15:35
#12

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@amtrax: Theoretisch ja. Auch die Beschlagnahmung verjährt, wie ich gerade gelernt habe. Praktisch ist aber aufgrund der verwendeten Symbolik die Indizierung eigentlich dauerhaft garantiert. ;)
Mittwoch, 31. August 2011 - 18:07
#13

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Matrose
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Und wie ist das mit der Grafik wenn ich mit Doomsday spiele? :D
Ist mir sowieso wurscht diese Indizierungen, wer was will der hats auch. Die Ami- Version von Doom II lief schon Ende 94 auf meinem PC, mit Startdiskette weil ich nur 4 MB (!!) Arbeitsspeicher hatte ;)
Mittwoch, 14. September 2011 - 00:04
#14

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