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Zugang zu Erotikseiten gerichtlich untersagt

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Zugang zu Erotikseiten gerichtlich untersagt
Das Frankfurter Landgericht hat den Telekommunikationsanbieter [url=http://www.arcor.de]Arcor[/url] in Verbindung mit einer einstweiligen Verfügung nun verpflichtet, unter anderem den Zugang zum Internet-Porno-Portal Youporn für seine rund 2,4 Millionen DSL-Kunden zu sperren. Kommt der escheborner Provider dem nicht nach, kann das Gericht bei Verstößen in jedem Einzelfall ein Ordnungsgeld bis 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monate gegen die persönlich haftenden Gesellschafter verhängen. Laut dem Gericht prüft Youporn das Alter nicht gemäß deutschen Jugendschutzauflagen und darf so nicht für jedermann zugänglich gemacht werden. Bereits im September hatte der Provider den Internetauftritt vorsorglich gesperrt, wo drauf harte Kritik einiger Kunden folgte und die Sperrung wieder aufgehoben wurde.
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