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Taxi-Dienst Uber bietet Entwicklern API für App-Integration an

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Taxi-Dienst Uber bietet Entwicklern API für App-Integration an
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Der auch in Deutschland aktive Taxi-Dienst Uber will seine Attraktivität durch die Bereitstellung einer Programmierschnittstelle weiter steigern. Interessierte Entwickler können den Dienst über die entsprechende API in ihre eigenen Applikationen integrieren. Zu den ersten Anbietern, die darauf zurückgreifen werden, gehören laut Uber unter anderem die US-Fluglinie United, die Hotelkette Hyatt und Starbucks.

Aus den Apps heraus können nach der Veröffentlichung Fahrten gebucht werden. Dem Unternehmen zufolge kann nicht nur die Abholung an einem Hotel oder Flughafen veranlasst werden, auch bereits die Fahrt dorthin kann gebucht werden. Der Nutzer selbst wird - falls implementiert - über den ungefähren Fahrpreis und die Ankunftszeit des Fahrers informiert.

Die ersten Apps mit Uber-Integration sollen demnächst an den Start gehen

Uber will aber nicht nur große Ketten oder Unternehmen als API-Nutzer gewinnen, auch in anderen Applikationen soll das Angebot zur Verfügung stehen. Die dahinterstehen Entwickler will man mit einem ebenfalls neuen Affiliate-Programm gewinnen. Für über die Schnittstelle vermittelte Fahrten werden Provisionen ausgeschüttet, zunächst jedoch nur in Form der Uber-eigenen Währung; Echtgeld-Boni sollen zu einem späteren Zeitpunkt folgen.

In Deutschland sorgt der Dienst derzeit mit seinen Expansionsplänen für Schlagzeilen. So untersagten die zuständigen Behörden Hamburg und Berlin zunächst den Betrieb, vor Gericht konnte Uber die Verbote zumindest vorerst wieder aufheben lassen. Kritik kommt vor allem von traditionellen Taxi-Unternehmen und deren Verbänden, die auf die geltenden Beförderungsregeln verweisen. Denn hierzulande müssen Fahrer für die gewerbliche Beförderung von Fahrgästen nicht nur einen Personenbeförderungsschein nachweisen, sondern auch eine ausreichende Versicherungsabdeckung. Bei den meisten Uber-Fahrern soll beides nicht vorhanden sein, gleiches gilt für den notwendigen Gewerbeschein.

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